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Capitel V.
Wie gleicht sich also ein Mangel oder Uebcrfluss
an Geld von Land zu Land wieder aus?
Liegt nur ein Mangel an Geld zum Zwecke der
Bewerkstelligung von Zahlungen im Inlande, d. h.
nur ein Mangel an Münze im Sinne der Landeswährung
(„currency“), vor, ohne dass es jedoch an Edelmetall
überhaupt („bullion“) in dem betretenden
Lande fehlt, so wird dem Mangel einfach im Wege
der Prägung oder vermittelst der Emission von Banknoten
oder der Kreirung von Guthaben in Contocorrent
abgeholfen werden. In analoger Weise wird, wenn nur
ein Ueberfluss an Münze oder an Geld zu Zahlungen
im Inlande vorliegt, ohne dass dies jedoch zugleich
ein Ueberfluss an Edelmetall überhaupt ist, der Ausgleich
einfach dadurch bewirkt werden, dass die überflüssige
Münze zu Zahlungen nach dem Auslande Verwendung
findet. Denn wenn man sich zum Zweck
der Bewerkstelligung von Zahlungen nach dem Auslande
in erster Linie aucii nur des ungeprägten Metalles
resp. fremder Münze zu bedienen pflegt, da die Münze
des eigenen Landes im Auslande doch nur nach ihrem
Metallgehalte geschätzt und angenommen wird, ohne
Berücksichtigung des Schlagschatzes, so gilt dies doch
immer nur in so lange, als es nicht an ungeprägtem
Metall resp. fremder Münze, zum Zweck der Bewerk-