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Die Wirtschaftlichkeit.
Handel, Industrie, Verkehr und Bank zu erkennen, ist es vielmehr erforderlich,
von einer größeren Zahl von Erkennungszeichen auszugehen und für den besonderen
Fall eine Auswahl zu treffen. Man kann — im rohen Überschlag —■ von
allgemeinen und besonderen Erkennungszeichen sprechen, wenn solche aus bestehenden
Einrichtungen übernommen werden oder für den einzelnen Fall besonders
zu schaffen sind. Auf die Herausarbeitung dieser Erkennungszeichen,
insbesondere der zweiten Art, ist im Schrifttum der letzten Zeit viel Mühe und
Scharfsinn verwendet worden; auch die Praxis ist an der Schaffung brauchbarer
Meßverfahren stark beteiligt. Insgesamt ist ein Fortschritt in der Lösung der
gestellten Aufgabe unverkennbar.
Im nachfolgenden sollen die einzelnen Mittel und Wege, die der Wirtschaftlichkeitsbeobachtung
und -erkennung dienen, dargestellt werden. Hierbei soll
es in erster Linie auf eine Gesamtschau, die die Grundsätzlichkeiten und Zielsetzungen
hervorhebt, ankommen. Wenn irgendwo, so kommt es, wie bereits
betont, in der Wirklichkeit ganz besonders hier auf die Erkennung des einzelnen
Falles an, sind also die Möglichkeiten der Gestaltung der Mittel und Wege unübersehbar
groß. Ja, es kommt hinzu, daß die Anwendung des einen oder anderen
Mittels gewöhnlich auch die sonstigen, schon bestehenden Verfahren beeinflußt
und deren Umgestaltung im Sinne des besten Ineinandergreifens erforderlich
macht. Diese Anpassung der Möglichkeiten an die gegebenen Verhältnisse wird
natürlich derjenige am leichtesten zu meistern verstehen, der einen Überblick
über die Gesamtheit der Mittel und ihres grundsätzlichen Gehaltes hat — der
Gegenstand der nachfolgenden Darstellung. So sollen im folgenden behandelt
werden: 1. die Kontrollen in D II; 2. die Rechnungen in DIII; 3. die Vergleichung
in DIV; 4. der Voranschlag in D V.
II. Die Kontrolle.
1. Wesen und Aufgabe. Wir haben gesehen, daß im Betrieb die Menschen und
Einrichtungen verschiedenster Art Zusammenarbeiten, um den Betriebszweck zu
erfüllen. Die Organisation ist das Mittel zur Regelung der Betriebsarbeit und des
Zusammenwirkens aller Kräfte des Betriebs. Der Ablauf der Wirtschaftstätigkeit
wird durch sie in feste Bahnen gelenkt. Ihre Form erhält die Organisation durch
die Niederlegung in mündlichen und schriftlichen Anweisungen. Bei der Ausführung
der Anordnungen setzen nun mannigfache Fehlerquellen und damit Beeinträchtigungen
der Wirtschaftlichkeit ein: Die Anweisungen können falsch verstanden
worden sein, sie können unrichtig angewandt werden, es können sich
ungewollte und unvorhersehbare Wirkungen der Anweisungen herausstellen. Insbesondere
werden die ausführenden Menschen nicht frei von Unzulänglichkeiten
sein, so daß die Anweisungen falsch, unzureichend oder fehlerhaft durchgeführt
werden. Kein Teil des Betriebes ist vollkommen, am wenigsten die in ihm arbeitenden
Menschen; kein Betrieb ist vor Fehlern geschützt, die in den mißverständlichen
und falschen Anordnungen der Leiter, den Mängeln in der Aufmerksamkeit,
dem Gedächtnis und dem Willen der Gefolgschaft oder in Störungen der technischen
Einrichtungen oder Widerwärtigkeiten der äußeren Umstände bedingt
sind. Damit ist eine Überwachung und Nachprüfung der Einrichtungen, Maßnahmen,
Anordnungen, des Verhaltens der Dinge, Maschinen und insbesondere der
Menschen im Betriebe notwendig geworden. Als Mittel der Überwachung und
Nachprüfung dient die Kontrolle.
Unter Kontrolle versteht man (nach Leitner): die planmäßige Überwachung,
Beaufsichtigung und Prüfung der inneren und äußeren Wirtsohaftsvorgänge einer
Unternehmung. Ihre Aufgabe ist die Fehlerfeststellung und Fehlerverhütung. Sie
löst ihre Aufgabe durch vergleichen: indem der tatsächliche oder Ist-Zustand ver