Die Rechnung.
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lichkeit, die für diese Kostenstelle auflaufenden Kosten mit früheren Ergebnissen
derselben oder anderen, gleichartigen Kostenstellen zu vergleichen, wodurch die
Kostenrechnung eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftlichkeitsmessung
erhält. Auf dieser Stufe der Kostenrechnung läßt sich ferner die Einrichtung der
Betriebstantieme (für wirtschaftliches Arbeiten) sowie der Kostenvorgabe (s. u.)
aufbauen.
Die letzte Stufe der Kostenrechnung besteht darin, daß die Gemeinkosten
sogar für den einzelnen Arbeitsplatz, z. B. ob es sich um eine große oder kleine
Maschine, eine allgemeine oder Spezialmaschine oder eine Gruppe von Maschinen
handelt, ermittelt und meist auf eine Arbeitsstunde umgerechnet werden. Dann
ist es möglich, in der Kostenrechnung für das einzelne Stück zu berücksichtigen,
ob die höheren Kosten einer Spezialmasohine oder die niedrigeren Kosten einer
alten oder allgemeinen Maschine in Anspruch genommen worden sind. Diese Verfeinerung
der Kostenrechnung läßt zugleich eine genauere Nachprüfung der Wirtschaftlichkeit
der einzelnen Kostenstellen zu.
Damit die Kostenrechnung die Vorgänge im Betrieb nachträglich nach dieser oder jener
der besprochenen Methoden kostenmäßig erfassen kann, wird es notwendig, die auflaufenden
Kosten in einer für die Zwecke der Kostenrechnung geeigneten Form festzuhalten. In der
Buchhaltung in ihrer einfachsten Dorm der Verrechnung lediglich außerbetrieblicher Vorgänge
(Verkäufe, Einkäufe, Kassenein- und -ausgänge) ist dies nicht notwendig: hier entstehen die
schriftlichen Buchungsunterlagen von selbst in Form von Kassenbelegen, Rechnungen, Verträgen
usw. Im Innenbetrieb müssen solche geeigneten Unterlagen erst geschaffen werden.
Das technische Hilfsmittel der Lohnverreohnung ist der Lohnzettel. Für jede besondere
Arbeit jedes Arbeiters wird ein Lohnzettel ausgeschrieben. Auf ihm sind Art und Dauer der
Arbeit (produktive oder unproduktive, Arbeit an einem Brsatzstück), die Abteilung, in welche
die Arbeit geleistet wurde (Dreherei, Schlosserei), die Nummer des Auftrages, an dem gearbeitet
wurde (oder die Nummer der Unkostenart) vermerkt. Zunächst dient die Masse der anfallenden
Lohnzettel der Errechnung des Lohns der einzelnen Arbeiter und kann dann zu allen
möglichen Zusammenstellungen benutzt werden: Lohnhöhe der Abteilungen, der einzelnen
Aufträge, der Masohinengruppen, der Arbeitsgänge; die Unkostenlöhne können nach Unkostenarten,
nach Unkosten der verschiedenen Kostenstellen usw. gruppiert werden.
Weiterhin werden die Materialkosten durch Materialentnahmescheine erfaßt. Jeder Ausgang
von Material aus dem Rohmateriallager in den Fertigungsbetrieb wird durch einen
Materialentnahmeschein belegt. Durch Gruppierung sämtlicher Scheine kann der Materialverbrauch
für die einzelnen Aufträge, insgesamt nach Materialarten, nach Material-Unkostenarten,
nach Material-Unkosten der Teilbetriebe festgestellt werden.
Die Erfassung der Sonderkosten (Patentgebühren, Steuern, Gehälter, Frachten usw.) ist
das Ziel von gesonderten Aufstellungen.
Die Genauigkeit der Stückrechnung ist auch für die Aufstellung der (Jahres-) Bilanz von
Bedeutung, wenn in § 261 HGB. (für die Aktiengesellschaft) von Anschaffungs- oder Herstellungspreisen
die Rede ist. Auf diese Weise kann von der Bilanz (Unternehmung) her ein Ansporn
kommen, die Kostenrechnung zu vervollkommnen.
Dienen die vorgenannten Einrichtungen der Kostenrechnung dazu, den Verbleib
der Aufwendungen nach Art und Umfang ziffernmäßig festzuhalten, so wird
eine weitere und besondere Kontrolle der Wirtschaftlichkeit durch die Gegenüberstellung
der Vor- und Nachkostenrechnung möglich. Wenn von Kostenrechnung
schlechthin die Rede ist, denkt man gewöhnlich an die Nachkostenrechnung,
genauer: Mit- und Nachrechnung, die während des Eertigungsganges
oder nach Fertigstellung des Gutes auf Grund der tatsächlich verfolgten Aufwendungen
vorgenommen wird. Sie rechnet, wie wir sahen, das als Kosten an, was
wirklich für das betreffende Erzeugnis (Stück) aufgewendet worden ist. Indem
dieses Kostenergebnis mit einem früheren oder ähnlichen Ergebnis verglichen wird,
kann festgestellt werden, ob Abweichungen vorliegen oder nicht. Es ist dann meist
ein leichtes, den Gründen dieser Abweichung naohzugehen und festzustellen, ob
sie etwas über Wirtschaftlichkeit oder Unwirtsohaftlichkeit aussagen.
Der Vergleich kann auch so vorgenommen werden, daß die Nachrechnung mit
der voraufgegangenen Vorrechnung (Vorkalkulation) in Beziehung gesetzt wird.