Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Rechnung.

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lichkeit,  die  für  diese  Kostenstelle  auflaufenden  Kosten  mit  früheren  Ergebnissen
derselben  oder  anderen,  gleichartigen  Kostenstellen  zu  vergleichen,  wodurch  die
Kostenrechnung  eine  besondere  Bedeutung  für  die  Wirtschaftlichkeitsmessung
erhält.  Auf  dieser  Stufe  der  Kostenrechnung  läßt  sich  ferner  die  Einrichtung  der
Betriebstantieme  (für  wirtschaftliches  Arbeiten)  sowie  der  Kostenvorgabe  (s.  u.)
aufbauen.
Die  letzte  Stufe  der  Kostenrechnung  besteht  darin,  daß  die  Gemeinkosten
sogar  für  den  einzelnen  Arbeitsplatz,  z.  B.  ob  es  sich  um  eine  große  oder  kleine
Maschine,  eine  allgemeine  oder  Spezialmaschine  oder  eine  Gruppe  von  Maschinen
handelt,  ermittelt  und  meist  auf  eine  Arbeitsstunde  umgerechnet  werden.  Dann
ist  es  möglich,  in  der  Kostenrechnung  für  das  einzelne  Stück  zu  berücksichtigen,
ob  die  höheren  Kosten  einer  Spezialmasohine  oder  die  niedrigeren  Kosten  einer
alten  oder  allgemeinen  Maschine  in  Anspruch  genommen  worden  sind.  Diese  Verfeinerung ­
  der  Kostenrechnung  läßt  zugleich  eine  genauere  Nachprüfung  der  Wirtschaftlichkeit ­
  der  einzelnen  Kostenstellen  zu.
Damit  die  Kostenrechnung  die  Vorgänge  im  Betrieb  nachträglich  nach  dieser  oder  jener
der  besprochenen  Methoden  kostenmäßig  erfassen  kann,  wird  es  notwendig,  die  auflaufenden
Kosten  in  einer  für  die  Zwecke  der  Kostenrechnung  geeigneten  Form  festzuhalten.  In  der
Buchhaltung  in  ihrer  einfachsten  Dorm  der  Verrechnung  lediglich  außerbetrieblicher  Vorgänge
(Verkäufe,  Einkäufe,  Kassenein-  und  -ausgänge)  ist  dies  nicht  notwendig:  hier  entstehen  die
schriftlichen  Buchungsunterlagen  von  selbst  in  Form  von  Kassenbelegen,  Rechnungen,  Verträgen ­
  usw.  Im  Innenbetrieb  müssen  solche  geeigneten  Unterlagen  erst  geschaffen  werden.
Das  technische  Hilfsmittel  der  Lohnverreohnung  ist  der  Lohnzettel.  Für  jede  besondere
Arbeit  jedes  Arbeiters  wird  ein  Lohnzettel  ausgeschrieben.  Auf  ihm  sind  Art  und  Dauer  der
Arbeit  (produktive  oder  unproduktive,  Arbeit  an  einem  Brsatzstück),  die  Abteilung,  in  welche
die  Arbeit  geleistet  wurde  (Dreherei,  Schlosserei),  die  Nummer  des  Auftrages,  an  dem  gearbeitet ­
  wurde  (oder  die  Nummer  der  Unkostenart)  vermerkt.  Zunächst  dient  die  Masse  der  anfallenden ­
  Lohnzettel  der  Errechnung  des  Lohns  der  einzelnen  Arbeiter  und  kann  dann  zu  allen
möglichen  Zusammenstellungen  benutzt  werden:  Lohnhöhe  der  Abteilungen,  der  einzelnen
Aufträge,  der  Masohinengruppen,  der  Arbeitsgänge;  die  Unkostenlöhne  können  nach  Unkostenarten, ­
  nach  Unkosten  der  verschiedenen  Kostenstellen  usw.  gruppiert  werden.
Weiterhin  werden  die  Materialkosten  durch  Materialentnahmescheine  erfaßt.  Jeder  Ausgang ­
  von  Material  aus  dem  Rohmateriallager  in  den  Fertigungsbetrieb  wird  durch  einen
Materialentnahmeschein  belegt.  Durch  Gruppierung  sämtlicher  Scheine  kann  der  Materialverbrauch ­
  für  die  einzelnen  Aufträge,  insgesamt  nach  Materialarten,  nach  Material-Unkostenarten, ­
  nach  Material-Unkosten  der  Teilbetriebe  festgestellt  werden.
Die  Erfassung  der  Sonderkosten  (Patentgebühren,  Steuern,  Gehälter,  Frachten  usw.)  ist
das  Ziel  von  gesonderten  Aufstellungen.
Die  Genauigkeit  der  Stückrechnung  ist  auch  für  die  Aufstellung  der  (Jahres-)  Bilanz  von
Bedeutung,  wenn  in  §  261  HGB.  (für  die  Aktiengesellschaft)  von  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreisen ­
  die  Rede  ist.  Auf  diese  Weise  kann  von  der  Bilanz  (Unternehmung)  her  ein  Ansporn ­
  kommen,  die  Kostenrechnung  zu  vervollkommnen.
Dienen  die  vorgenannten  Einrichtungen  der  Kostenrechnung  dazu,  den  Verbleib ­
  der  Aufwendungen  nach  Art  und  Umfang  ziffernmäßig  festzuhalten,  so  wird
eine  weitere  und  besondere  Kontrolle  der  Wirtschaftlichkeit  durch  die  Gegenüberstellung ­
  der  Vor-  und  Nachkostenrechnung  möglich.  Wenn  von  Kostenrechnung ­
  schlechthin  die  Rede  ist,  denkt  man  gewöhnlich  an  die  Nachkostenrechnung, ­
  genauer:  Mit-  und  Nachrechnung,  die  während  des  Eertigungsganges
oder  nach  Fertigstellung  des  Gutes  auf  Grund  der  tatsächlich  verfolgten  Aufwendungen ­
  vorgenommen  wird.  Sie  rechnet,  wie  wir  sahen,  das  als  Kosten  an,  was
wirklich  für  das  betreffende  Erzeugnis  (Stück)  aufgewendet  worden  ist.  Indem
dieses  Kostenergebnis  mit  einem  früheren  oder  ähnlichen  Ergebnis  verglichen  wird,
kann  festgestellt  werden,  ob  Abweichungen  vorliegen  oder  nicht.  Es  ist  dann  meist
ein  leichtes,  den  Gründen  dieser  Abweichung  naohzugehen  und  festzustellen,  ob
sie  etwas  über  Wirtschaftlichkeit  oder  Unwirtsohaftlichkeit  aussagen.
Der  Vergleich  kann  auch  so  vorgenommen  werden,  daß  die  Nachrechnung  mit
der  voraufgegangenen  Vorrechnung  (Vorkalkulation)  in  Beziehung  gesetzt  wird.
            
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