zerrten, mehrere gleichartige Tatbestände vorhanden sind; jedoch wird hier der
Wirkungsgrad des Vergleiches durch die einheitliche Leitung abgeschwächt. Es
ist daher verständlich, wenn versucht wird, Gelegenheiten zum außerbetrieblichen
Vergleich zwischen voneinander unabhängigen Betrieben zu schaffen.
Voraussetzung für die Ausnutzung solcher Gelegenheiten ist, daß vergleichbare
Grundlagen vorhanden sind. Die Verschiedenheiten der Betriebe sind sehr zahlreich;
die Kapitalausstattung, der rechtliche Aufbau und dessen kostenmäßige
Ausflüsse: Gehalt der Vorstandsmitglieder der A.-G. und Gewinn des Einzelkaufmanns,
Körperschaftssteuer und Einkommensteuer, der Standort (verschiedene
Frachten, Steuern, Güte und Angebote von Mitarbeitern, Lohnhöhe), die innerbetriebliche
Organisation, die verschiedenen Verfahrensweisen, die ungleichmäßige
Beschäftigung. Will man vergleichsfähige Unterlagen schaffen, müssen Richtigstellungen
vorgenommen werden: es soll doch die Wirtschaftlichkeit des Betriebes
verglichen werden und nicht die äußeren Bedingungen der Betriebsarbeit (die
allerdings Gegenstand eines besonderen Vergleichs werden können). Die Versuche
der Richtigstellung können in folgendem bestehen: die verschiedenen Steuern,
Frachten werden als Kostenfaktoren einfach ausgelassen, die örtlich verschiedenen
Löhne können durch Ausgleiohsfaktoren ausgeglichen werden (wobei die Tatsache
der verschiedenen Arbeitsleistung unberücksichtigt bleibt); für Personalgesellsohaften
wird ein Unternehmerlohn in Ansatz gebracht; die verschiedene Kapitalausstattung
wird durch Veranschlagung eines kalkulatorischen Zinses auszuschalten
versucht (die stillen Reserven können jedoch, da nicht ausweisbar, nicht
verzinst werden). Noch erheblich verwickelter sind die Methoden zur Ausschaltung
des verschiedenen Beschäftigungsgrades.
Wir sehen so, daß in der Praxis kaum vergleiohsfähige Grundlagen vorhanden
sind, daß versucht wird, diese unter Zuhilfenahme aller möglichen Kunstgriffe
vergleichbar zu machen; ferner werden die Vergleiche mit vielen Einschränkungen
und Vorbehalten durchgeführt. Es gehört eine ebenso große Sachverständigkeit
wie Erfahrung dazu, die Vergleichbarkeit herbeizuführen und die gewonnenen Ergebnisse
richtig zu beurteilen. Die Frage liegt nahe, ob solche Betriebsvergleiche
überhaupt noch von Wert sind. Es wird versucht, alle äußeren Betriebsbedingungen,
die vorhanden und unwandelbar sind, auszuschalten. Dabei wird übersehen,
daß sich der Betrieb auf alle diese äußeren Umstände in einer ganz bestimmten
Weise eingestellt hat; die äußeren Umstände sind daher von dem inneren Aufbau
und von den Ergebnissen der statistischen Aufzeichnungen nicht zu trennen.
Dieser Mangel eines „exakten“ Betriebs Vergleichs ist wohl zugleich die Ursache
dafür, daß die Praxis in jahrhundertelanger Übung einen anderen Weg gegangen
ist; die Herausbildung der Kapitalrechnung, die mit Hilfe der doppelten
Buchhaltung und Bilanz den Gewinn ermittelt und die Rente auf das Kapital
als Kennziffer zugleich auch für die Betriebs-Wirtschaftlichkeit herausstellt. Um
nicht mißverstanden zu werden; nicht weil der Gewinn das alleinige oder vollkommene
Meßwerkzeug darstellt, sondern weil er von allen Möglichkeiten schließlich
doch den besten Vergleich ermöglicht. Es ist auch nicht so, daß der Gewinn
als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit im Betriebe entwickelt worden ist; wir
haben gesehen, daß er von Haus aus die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung
(Rentabilität) zum Ausdruck bringt. Sondern es hat sich gezeigt, daß er auch für
die Wirtschaftlichkeit des Betriebs herangezogen wird. Das ist die Auffassung von
Schmalenbach, wenn er sagt, daß der Gewinn als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit
geeignet gemacht werden soll und zwar nach seinem Vorschlag durch die
dynamische Bilanz, deren Bedeutung ja darin liegt, daß sie die Grundlagen für
die richtige Gewiraiermittlung schaffen will.
Und dennoch haftet auch einem solchen für den Betrieb zurechtgestutzten Ge