Full text : Sozialismus und Regierung

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von  Bevollmächtigten  anzusprechen.  In  der  Praxis  bewährt  sich  die
Theorie  der  Bevollmächtigung  nicht,  sie  kann  niemals  den  Regierungsrealitäten ­
  entsprechen.  Und  sollte  darauf  bestanden  werden,  so
würde  sie  nur  die  Leistungsfähigkeit  der  Gesetzgebung  beeinträchtigen,
und  insofern  sie  beabsichtigt,  die  öffentlichen  Bedürfnisse  durch  das
Parlament  besser  zum  Ausdruck  zu  bringen,  wäre  die  auf  ihre  Propagierung ­
  verwandte  Mühe  verloren.  Bewußtsein  und  Überzeugung
können  niemals  von  der  parlamentarischen  Tätigkeit  abstrahiert  und
in  die  von  der  Theorie  der  Bevollmächtigung  vorgeschriebenen  engen
Grenzen  der  Aktionssphäre  gebannt  werden.  Die  Aufgabe  der  gewählten ­
  Vertreter  besteht  darin,  das  Leben  des  Staates  richtig  zu
erfassen  und  zu  deuten,  seine  unmittelbaren  Tendenzen  zu  verstehen, ­
  die  Stärke  seiner  Lebensimpulse  zu  messen  und  deren  Richtung ­
  zu  ermitteln,  die  Hindernisse  für  alle  jene  wegzuräumen,  die
für  das  Recht  die  Klinge  führen,  den  Mächten  der  Ungerechtigkeit
aber  Schwierigkeiten  aufzutürmen.  Ein  Beauftragter  ist  jedoch  für
ein  solches  Werk  nicht  geeignet;  nur  ein  Mann,  der  seinem  Charakter
und  seiner  Intelligenz  verantwortlich  ist,  kann  solchen  Anforderungen
genügen.  Das  Volk  muß  allerdings  den  allgemeinen  Standpunkt  und
die  Grundsätze  dieses  Mannes  gutheißen,  doch  dessen  Hand  kann
niemand  lenken  und  niemand  kann  ihm  Worte  in  den  Mund  legen.  Mit
dem  Gedankenschema  der  individualistischen  Volkssouveränität  kann
die  Rolle  des  Volksvertreters  nicht  erklärt  werden.
Doch  selbst  die  Bevollmächtigungstheorie  kann  nicht  alle  Ansprüche ­
  der  individualistischen  Ansicht  von  der  Volkssouveränität  befriedigen, ­
  weshalb  denn  eine  umfassendere  Veränderung  der  parlamentarischen ­
  Praxis  empfohlen  wird.  Der  Zusammenhang  parlamentarischer ­
  Regierung  soll  ganz  und  gar  zerrissen  werden;  das  Referendum
wird  im  Namen  abstrakt  demokratischer  Vollkommenheit  individualistischen ­
  Charakters  befürwortet.  Zwar  wird  das  Parlament  unter
diesem  Regierungssystem  noch  Gesetze  entwerfen  und  beraten,  doch
müssen  alle  Vorlagen  dem  Volke  zur  Abstimmung  unterbreitet  werden.
Sie  können  in  dieser  entweder  angenommen  oder  abgelehnt,  aber  niemals ­
  abgeändert  werden.
Beim  ersten  Anblick  scheint  das  Referendum  insofern  demokratischer
zu  sein,  als  durch  sein  Walten  die  effektive  Kontrolle  des  Volkes  über
die  Gesetzgebung  erhöht  werde  In  Wirklichkeit  verstärkt  es  nur  die
            
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