Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik).
85
darstellt. Zwar sind bei den vorbesprochenen Verfahren durch die Einführung
von Einflüssen je nach diesen Bestimmungsgründen (z. B. „Zeitfaktor“ bei Stück-
und Prämienlohn) Ausgleichungen möglich; doch wird durch sie das Ziel des ge
rechten Lohnes nur unvollkommen erreicht, da besonders das wirtschaftliche
Ergebnis der Arbeit nur schwierig — weder im positiven noch im negativen
Sinne — berücksichtigt werden kann.
Die sog. Gewinnbeteiligungssysteme kranken einmal an ihrer geringen
Höhe des Gewinns für den einzelnen, an ihrer zu langfristigen Auszahlung (und
damit dem geringen Leistungsanreiz), an der Möglichkeit von Verlusten trotz guter
Arbeit, an den Meinungsverschiedenheiten über die Gewinnfestsetzung an sich
und der angemessenen Beteiligung der einzelnen Betriebsangehörigen u. a. Eine
Gewinnbeteiligung hat, abgesehen von besonders gelagerten Ausnahmefällen, nur
für die Personen einen Sinn, die an der Entstehung des Gewinns maßgeblich be
teiligt sind. Auf Grund monatlicher Erfolgsrechnungen sind ferner für Betriebs
leiter und Meister Zahlungen von sog. Betriebstantiemen möglich (ihre Fest
stellung ist nicht einfach und durchaus nicht immer gerecht). Die vielfachen Ver
suche einer unmittelbaren Beteiligung durch Arbeiteraktien, Genußscheine, Ver
selbständigung der Fabrikation insgesamt oder einzelner Teile (autonome Fa
brik, Bata), Übertragung des Unternehmens an eine Stiftung (Zeiß) u. a. haben
immer wieder die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten einer gerechten Ent
lohnung gezeigt. Nur nach eingehender Untersuchung von Fall zu Fall wird eine
gerechte Entlohnung gefunden werden können, wobei dem Prämienverfahren bei
genau bekanntenArbeitsmethoden, dem Zeitlohn mit besonderen, fallweisen Lohn
prämien — trotz vieler Schwächen — bei allen anderen Arbeiten der Vorzug zu
geben wäre. Etwas anderes ist es mit der allgemeinen Gewinnbeteiligung, indem
sämtlichen Arbeitern und Angestellten nach der Höhe des sich ergebenden Jahres
gewinns Sonderbeträge ihrem Lohn und Gehalt zugeschlagen werden.
IV. Die Menschenliihrung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik).
1. Wesen und Bedeutung. Das Ziel der Menschenführung im Betrieb besteht
darin, die zur Durchführung des Betriebszwecks erforderlichen Menschen in eine
möglichst gute Übereinstimmung mit den zu leistenden Aufgaben zu bringen und
zu erhalten. Das bedeutet, daß für jede einzelne Tätigkeit der richtige Mensch
gefunden, herangezogen und vorgebildet werden muß, daß ferner die Hergabe der
Arbeitskraft, die persönliche Arbeitswilligkeit jedes einzelnen nicht nur erkannt
und ausgewertet, sondern ebenso im fortlaufenden Betrieb gepflegt und erhalten
werden muß, daß endlich die körperliche Leistungsfähigkeit im günstigsten Ver
hältnis ausgenutzt und vor Gefahren geschützt werden soll und zuletzt die Zu
sammenarbeit der Menschen untereinander reibungslos und auf die Dauer be
friedigend für alle Teile vor sich gehen muß.
Um diese Ziele restlos erreichen zu können, wäre in erster Linie die Kenntnis der den
einzelnen Mitarbeitern vorschwebenden Lebenswünsche notwendig, um dann zu versuchen, die
Erreichung dieser persönlichen Wünsche und Zielsetzungen mit den Zwecken des Betriebes zu
verbinden. Es leuchtet wohl ohne weiteres ein, daß, je größer die Betriebe geworden sind, die
Annäherung an dieses Wunschbild um so schwieriger und aussichtsloser wurde. Im Klein
betrieb ist es eher möglich, daß Einzelwünsche mit dem Betriebszweck in Übereinstimmung
gebracht werden können, zumal der einzelne, der die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der
Erfüllung besser übersehen kann, leichter geneigt ist, auch seine Wünsche den harten Not
wendigkeiten des Betriebsablaufs anzupassen oder unterzuordnen. Mit der räumlichen und
sachlichen Vergrößerung jedoch wird es dem Einzelnen unmöglich, die Zusammenhänge des
Ganzen zu erkennen und den Sinn oder Unsinn der einzelnen Maßnahmen oder Gegebenheiten
zu beurteilen. Andererseits fordert auch der Großbetrieb in seinen mannigfachen und bis ins
kleinste gehenden organisatorischen und arbeitstechnischen Vorschriften eine so unbedingte
und genaue Unterordnung, wie sie im Kleinbetrieb nicht notwendig vorhanden zu sein braucht.