36
lasten damit vergleicht; man denke nur an das obige Beispiel:
Bei 100 000 M. Vermögen nur 600 M. Steuer! Ich bin der
festen Überzeugung, daß bei einer für den einzelnen derartig geringen
Steuerbelastung die Gesamtheit der Steuerpflichtigen sehr bald und
sehr leicht sich für den Gedanken der Vermögenshaftsteuer gewinnen
lassen wird. Im übrigen möchte ich hier darauf hinweisen, daß
meine Idee bei dem Reichsuotopfer, das in 30, jetzt in 10 Jahren
gezahlt werden kann, in einem gewissen Sinne schon berücksichtigt
worden ist, nur mit dem Unterschiede, daß die Vermögenshaftsteuer
wirklich sämtlichen Besitz ohne Ausnahme zu den Tages
werten heranzieht und es sich um eine jährliche Wiederholung
handelt, die in gleichmäßig gerechter Weise auch alle in Zukunft
entstehenden neuen Vermögen erfaßt, dagegen in ebenso ge
rechter Weise Personen, die inzwischen ihr Vermögen teilweise ver
loren haben, durch Steuerherabsetzung schützt.
Die technische Durchführung der Vermögenshaftsteuer hat vor
allem die Frage der Steuererhebung zum Gegenstände. Auch das
dürfte m. E. kaum Schwierigkeiten machen. Es muß hier der Grund
satz zunächst und hauptsächlich der Selbsteinschätzung Anwendung
finden, die dann ja erforderlichenfalls durch Schätzungen dritter oder,
noch besser, Sachverständiger ergänzt und nachgeprüft werden kann;
auf diese Weise wird man den Gefahren der Selbsteinschätzung
wirksam begegnen.
Selbstverständlich würde sich die Selbsteinschätzung nicht nur auf
alles dem Erwerb dienende, sondern auch auf alles private Besitztum,
wie z. B. Luxusgegenstände, kostspielige Wohnungseinrichtungen, Ju
welen, wertvolle Sammlungen und bergt, zu beziehen haben. Die Ent
gegnung, daß dies alles totes Kapital sei, das keine Zinsen bringt, ist nicht
berechtigt. Wenn jemand beispielsweise von früher her eine Wohnungs
einrichtung von fünf Zimmernbesitzt,die heute einen WertvonlOOOOOM.
hat, so muß ihm absolut klar sein, daß auf diesem Besitz zum zehnten
oder entsprechenden Teil die Staatsschulden ruhen. Er ist also ver
pflichtet, den zehnten Teil, also 10 000 M-, mit 6 Prozent an den
Staat zu verzinsen und zu amortisieren, d. h. also 600 M. Vermögens
haftsteuer jährlich zu entrichten. Sollte er dies nicht können oder
nicht wollen, so kann er ja ein Zimmer für 20 000 M. verkaufen
und diese Summe in fünfprozentiger Staatsanleihe anlegen, so daß
er dadurch eine Einnahme von 1000 M. jährlich hat. Er könnte