Object: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Die untersten Verbandsorgane bilden die Sektionen, welche 
ans den sämmtlichen Maschinenbesitzern, Kaufleuten, d. h. 
Verbandsmitgliedern einer Gemeinde bestehen, sich aber aus 
nahmsweise territorial auch über mehrere Gemeinden erstrecken 
können. 
Sektionen. Die Sektion ist der Gcmeindeorganismus im Ver 
bände. Sie wählt die Sektionskommission, einschließlich den 
Sektionsvorstand, die Kontrolkommission und die Abgeord 
neten für die Delegirtenversammlung, für welche Beamtungen 
Amtszwang vorhanden ist, d. h. jedes Mitglied, das gewühlt 
wird, muß eine Wahl für mindestens eine Amtsdauer an 
nehmen. Die Sektionskommission ist das ausführende Organ 
der Zentralleitung. Sie hat darüber zu wachen, daß Sta 
tuten und Vorschriften allseitig beachtet werden: sie ahndet 
Uebertretnngen der Verbandsvorschriften nach Maßgabe der 
ihr zustehenden Kompetenzen, bringt die Verfügungen der 
Zentralleitung zum Vollzug und hat in monatlichen Rapporten 
der letzteren Mittheilung über den Sektionsstand zu machen, 
bezw. über Aenderungen in demselben. Die Kontrolkommission 
ist ein an die Sektionsleitnng attachirtes Organ, welches speziell 
über die Einhaltung der Arbeitszeit, des Verbandsverkehrs, 
der Stichpreise k. zn wachen hat. Gesetzgebende Behörde 
Delegirten- und oberster Wahlkörper des Verbandes ist die Delegirten- 
0 Versammlung, welche in der Weise komponirt ist, daß in jeder 
Sektion bis ans 100 Maschinen ein Delegirtcr gewählt wird 
und für das nächste volle Hundert ein zweiter, so daß z. B. 
eine Sektion mit 60 Maschinen einen Abgeordneten wühlt, 
eine Sektion mit 260 zwei k. Die Delegirten versammeln 
sich jährlich einmal zu einer ordentlichen Abgeordnetenver 
sammlung im Monat März. Außerordentliche Abgeordneten- 
versammlnngen sind abzuhalten, wenn das Zentralkomitc sie 
für nothwendig erachtet, oder wenn ein Tritttheil der Sek 
tionen oder ein Zehnttheil sämmtlicher Verbandsmitglieder 
eine solche verlangen. Tie Verbandsmitglieder haben also
	        
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