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volkswirtschaftlichen Betriebe. Die Beteiligung des Arbeitswertes
ist aber von außerordentlichem Einfluß auf die hervorgebrachten
Leistungen, zumal die normale Bezahlung unter den gegenwärtigen
wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland kaum noch mehr
als ein Existenzminimum bedeutet und als Ansporn zur Leistung
viel verloren hat. Mit der kapitalisierten Arbeit tritt in die Wirtschaft
ein neuer Wert hinzu, dessen Funktionen bisher nur in
gewissermaßen passiver Richtung gewertet wurden. Es gilt, alle
Mitwirkenden in der deutschen Wirtschaft zu Unternehmern mit
dem Einsatz ihres Besitzes zu machen. Sowohl Kapital wie Arbeit
haben in der Volkswirtschaft nur dann einen berechtigten Wert,
wenn sie im Dienste des Ganzen nutzbar gemacht werden. Dahingehend
ist m. E. auch einzig die verfassungsmäßig festgelegte
Pflicht zur Arbeit aufzufassen. Aber nichts ist im menschlichen
Leben eine so starke Triebkraft wie das eigene Interesse und die
eigene bestmögliche Existenz. Es kommt deshalb in erster Linie
darauf an, das eigene Interesse jedes Einzelnen in gleiche Richtung
mit dem Gesamtinteresse der Volkswirtschaft zu bringen. Bei der
bisherigen Kampfstellung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
war diese gleiche Richtung ausgeschlossen. Die Notwendigkeit
der Produktionserhöhung aber verlangt gebieterisch eine Nutzbarmachung
sämtlicher verfügbaren Kräfte, und diese wird durch
die Werteinsetzung der Arbeit in der Volkswirtschaft erreicht.
Die solchermaßen in die Wirtschaft eingegliederte Wertung der
Arbeitskraft ist nicht nur das elementare Gebot sozialer Gerechtigkeit
und als solches von zwingender Notwendigkeit, sondern
ist auch, soweit ich sehen kann, das einzige Mittel, das eine
Produktionssteigerung ohne erhöhten Einsatz kapitalistischer
Mittel, die nicht zur Verfügung stehen, unbedingt und sicher gewährleistet.
Beteiligung der Arbeitnehmer am Gewinn, denn
bisher handelte es sich in der Wirtschaft nur um eine solche, ist
am schärfsten immer gerade von Arbeitnehmerseite, namentlich
von den Gewerkschaften, bekämpft worden. Die Gründe, die diese
dagegen vorgebracht haben, sind außerordentlich interessant und
um so weniger in diesem Zusammenhänge zu übergehen, als politisch
wenigstens davon die Durchführungsmöglichkeit der neuen
Wirtschaft zu einem großen Teile abhängig ist. Die Gewerkschaften
haben bisher als Ursachen der angebotenen Gewinnbeteiligung
folgende vier Motive angesehen:
1. Menschen- bzw. Arbeiterfreundlichkeit;
2. das Streben nach gerechter Verteilung des Arbeitsertrages;
Piechottka, Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit. 2