Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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nur die Spargroschen der Arbeiter in Aktienpapieren ihrer Betriebe 
angelegt wissen. Dabei vergißt er in erster Linie, daß dem Arbeiter 
unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen Erspar 
nisse gleichzeitig Einschränkungen seines notwendigen 
Lebensbedarfs bedeuten und daß diese Einschränkungen des 
Lebensbedarfs in steigendem Maße eine Verringerung der Arbeits 
kraft zur Folge haben müssen, weil das heutige Lebensniveau viel 
zu hoch ist, um auf normale Weise besondere Rücklagen zu ge 
statten. Hugenberg bringt den Sozialismus in Gegensatz zum 
sozialen Geist und beklagt das verloren gegangene Interesse an 
der Wirtschaft bei den Millionen von Arbeitern in Deutschland, 
die heute in der Industrie tätig sind. Er erkennt an, daß der Ver 
such zur Wiedereinschaltung des verlorenen Interesses des einzelnen 
Arbeiters an der Wirtschaft gemacht werden muß, aber seine Spar 
kassenprämie in Gestalt der Kleinaktie hat diese Wirkung nicht. 
Indessen ist schon die Anerkennung, daß die Industrie mehr denn 
je den privatwirtschaftlichen Individualismus braucht, äußerst 
wertvoll, weil sie eine grundsätzliche Anerkennung des Sozial 
individualismus bildet. Die Kleinaktie muß infolgedessen als eine 
Ungerechtigkeit zurückgewiesen werden, weil sie der im Betriebe 
mindestens genau so wertvoll wirkenden Arbeit nicht das gleiche 
Recht mit dem Kapital zuerkennt und nur den Arbeiter am Be 
triebe kapitalistisch zu interessieren wünscht. Es kommt gar nicht 
darauf an, ob die Kleinaktie als Inhaberpapier oder beliebig 
übertragbar und börsenfähig in die Wirtschaft eingeführt wird. 
Sie bildet keinen sozialen Fortschritt und alle theoretischen 
Auseinandersetzungen über ihre Kursfähigkeit im gegenwärtigen 
Aktienrecht sind deshalb überflüssig. Vollends grotesk wirkt es, 
wenn man die Arbeiter mit der Kleinaktie zwangsbeteiligen 
will, indem man etwa den Weg einer 10%igen Lohneinbehal 
tung vorschlägt. Das bedeutet eine Verringerung des Rechtes 
der Arbeiter, die bisher wenigstens über den verdienten Lohn 
frei verfügen konnten. Die Kleinaktie ist deshalb eher ein Mittel, 
die Arbeiterfreudigkeit zu drücken, als sie zu gewinnen. 
Die Gewinnbeteiligung als Geschäftsbeteiligung der Arbeiter 
wird vom Amtsrichter Dr. Cohen gefordert. Sein Vorschlag geht 
weiter als der von Hugenberg und enthält bereits Ansätze dazu, 
dem Arbeiter, allerdings durch Vermittlung von Arbeiter 
genossenschaften einen Anteil am Reingewinn nach Abzug 
einer 4%igen Verzinsung des Aktienkapitals zu gewähren. Die 
Arbeitergenossenschaften sollen von dem übrigbleibenden Rein
	        
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