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nur die Spargroschen der Arbeiter in Aktienpapieren ihrer Betriebe
angelegt wissen. Dabei vergißt er in erster Linie, daß dem Arbeiter
unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen Ersparnisse
gleichzeitig Einschränkungen seines notwendigen
Lebensbedarfs bedeuten und daß diese Einschränkungen des
Lebensbedarfs in steigendem Maße eine Verringerung der Arbeitskraft
zur Folge haben müssen, weil das heutige Lebensniveau viel
zu hoch ist, um auf normale Weise besondere Rücklagen zu gestatten.
Hugenberg bringt den Sozialismus in Gegensatz zum
sozialen Geist und beklagt das verloren gegangene Interesse an
der Wirtschaft bei den Millionen von Arbeitern in Deutschland,
die heute in der Industrie tätig sind. Er erkennt an, daß der Versuch
zur Wiedereinschaltung des verlorenen Interesses des einzelnen
Arbeiters an der Wirtschaft gemacht werden muß, aber seine Sparkassenprämie
in Gestalt der Kleinaktie hat diese Wirkung nicht.
Indessen ist schon die Anerkennung, daß die Industrie mehr denn
je den privatwirtschaftlichen Individualismus braucht, äußerst
wertvoll, weil sie eine grundsätzliche Anerkennung des Sozialindividualismus
bildet. Die Kleinaktie muß infolgedessen als eine
Ungerechtigkeit zurückgewiesen werden, weil sie der im Betriebe
mindestens genau so wertvoll wirkenden Arbeit nicht das gleiche
Recht mit dem Kapital zuerkennt und nur den Arbeiter am Betriebe
kapitalistisch zu interessieren wünscht. Es kommt gar nicht
darauf an, ob die Kleinaktie als Inhaberpapier oder beliebig
übertragbar und börsenfähig in die Wirtschaft eingeführt wird.
Sie bildet keinen sozialen Fortschritt und alle theoretischen
Auseinandersetzungen über ihre Kursfähigkeit im gegenwärtigen
Aktienrecht sind deshalb überflüssig. Vollends grotesk wirkt es,
wenn man die Arbeiter mit der Kleinaktie zwangsbeteiligen
will, indem man etwa den Weg einer 10%igen Lohneinbehaltung
vorschlägt. Das bedeutet eine Verringerung des Rechtes
der Arbeiter, die bisher wenigstens über den verdienten Lohn
frei verfügen konnten. Die Kleinaktie ist deshalb eher ein Mittel,
die Arbeiterfreudigkeit zu drücken, als sie zu gewinnen.
Die Gewinnbeteiligung als Geschäftsbeteiligung der Arbeiter
wird vom Amtsrichter Dr. Cohen gefordert. Sein Vorschlag geht
weiter als der von Hugenberg und enthält bereits Ansätze dazu,
dem Arbeiter, allerdings durch Vermittlung von Arbeitergenossenschaften
einen Anteil am Reingewinn nach Abzug
einer 4%igen Verzinsung des Aktienkapitals zu gewähren. Die
Arbeitergenossenschaften sollen von dem übrigbleibenden Rein