Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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nur  die  Spargroschen  der  Arbeiter  in  Aktienpapieren  ihrer  Betriebe
angelegt  wissen.  Dabei  vergißt  er  in  erster  Linie,  daß  dem  Arbeiter
unter  den  gegenwärtigen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  Ersparnisse ­
  gleichzeitig  Einschränkungen  seines  notwendigen
Lebensbedarfs  bedeuten  und  daß  diese  Einschränkungen  des
Lebensbedarfs  in  steigendem  Maße  eine  Verringerung  der  Arbeitskraft ­
  zur  Folge  haben  müssen,  weil  das  heutige  Lebensniveau  viel
zu  hoch  ist,  um  auf  normale  Weise  besondere  Rücklagen  zu  gestatten. ­
  Hugenberg  bringt  den  Sozialismus  in  Gegensatz  zum
sozialen  Geist  und  beklagt  das  verloren  gegangene  Interesse  an
der  Wirtschaft  bei  den  Millionen  von  Arbeitern  in  Deutschland,
die  heute  in  der  Industrie  tätig  sind.  Er  erkennt  an,  daß  der  Versuch ­
  zur  Wiedereinschaltung  des  verlorenen  Interesses  des  einzelnen
Arbeiters  an  der  Wirtschaft  gemacht  werden  muß,  aber  seine  Sparkassenprämie ­
  in  Gestalt  der  Kleinaktie  hat  diese  Wirkung  nicht.
Indessen  ist  schon  die  Anerkennung,  daß  die  Industrie  mehr  denn
je  den  privatwirtschaftlichen  Individualismus  braucht,  äußerst
wertvoll,  weil  sie  eine  grundsätzliche  Anerkennung  des  Sozialindividualismus ­
  bildet.  Die  Kleinaktie  muß  infolgedessen  als  eine
Ungerechtigkeit  zurückgewiesen  werden,  weil  sie  der  im  Betriebe
mindestens  genau  so  wertvoll  wirkenden  Arbeit  nicht  das  gleiche
Recht  mit  dem  Kapital  zuerkennt  und  nur  den  Arbeiter  am  Betriebe ­
  kapitalistisch  zu  interessieren  wünscht.  Es  kommt  gar  nicht
darauf  an,  ob  die  Kleinaktie  als  Inhaberpapier  oder  beliebig
übertragbar  und  börsenfähig  in  die  Wirtschaft  eingeführt  wird.
Sie  bildet  keinen  sozialen  Fortschritt  und  alle  theoretischen
Auseinandersetzungen  über  ihre  Kursfähigkeit  im  gegenwärtigen
Aktienrecht  sind  deshalb  überflüssig.  Vollends  grotesk  wirkt  es,
wenn  man  die  Arbeiter  mit  der  Kleinaktie  zwangsbeteiligen
will,  indem  man  etwa  den  Weg  einer  10%igen  Lohneinbehaltung ­
  vorschlägt.  Das  bedeutet  eine  Verringerung  des  Rechtes
der  Arbeiter,  die  bisher  wenigstens  über  den  verdienten  Lohn
frei  verfügen  konnten.  Die  Kleinaktie  ist  deshalb  eher  ein  Mittel,
die  Arbeiterfreudigkeit  zu  drücken,  als  sie  zu  gewinnen.
Die  Gewinnbeteiligung  als  Geschäftsbeteiligung  der  Arbeiter
wird  vom  Amtsrichter  Dr.  Cohen  gefordert.  Sein  Vorschlag  geht
weiter  als  der  von  Hugenberg  und  enthält  bereits  Ansätze  dazu,
dem  Arbeiter,  allerdings  durch  Vermittlung  von  Arbeitergenossenschaften ­
  einen  Anteil  am  Reingewinn  nach  Abzug
einer  4%igen  Verzinsung  des  Aktienkapitals  zu  gewähren.  Die
Arbeitergenossenschaften  sollen  von  dem  übrigbleibenden  Rein ­
            
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