Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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der  Ueberzeugung  gekommen,  daß  die  Gesetze  keine  Handhabe  zü
einem  solchen  Einschreiten  geben,  und  kann  es  deshalb  nur  billigen,
wenn  die  Reichsregiernng  dem  Unternehmen  die  Genehmigung  nicht
versagt  hat.  Geltende  Gesetze  müssen  beachtet  werden,  auch  wenn
sie  mit  den  Wünschen  weitester  Volkskreise  nicht  im  Einklang  stehen.
Wohl  aber  ist  es  die  Pflicht  der  nationalen  Volkskreise,  dafür
zu  sorgen,  daß  die  Pläne  der  Sozialdemokratie  zuschanden  werden.
Die  nationale  Arbeiterschaft  und  das  nationale  Bürgertum  haben
ihrerseits  zu  zeigen,  daß  sie  Manns  genug  sind,  sich  der  Sozialdemokratie ­
  und  damit  auch  der  sozialdemokratischen  „Volksfürsorge"  zu
erwehren.  Noch  sind  wir  nicht  so  weit,  daß  wir  uns  ohne  Widerstand ­
  jedem  sozialdemokratischen  Machtansprnch  beugen  müßten.
            
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