Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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die beste Gesellschaftsform sei. Es sollten sich daran die öffentliches 
Anstalten und die privaten Gesellschaften gleichermaßen beteiligen 
und dazu weiter möglichst alle in Frage kommenden nationalen Ver 
bände herangezogen werden. Voraussetzung dafür sei aber natürlich, 
daß die gründenden Gesellschaften und Anstalten, mindestens soweit 
sie nicht Volksversicherung betrieben, in Zukunft darauf verzichteten, 
eine solche von sich aus ins Leben zu rufen; sonst sei der Zweck 
des neuen Unternehmens gefährdet. Hierzu wollte sich Geheimrat 
Kapp nicht verstehen; infolgedessen verlies die Aussprache ergebnislos. 
Herr Geheimrat Kapp vertritt in der Oeffentlichkeit die Mei 
nung, man habe den öffentlichen Anstalten etwas Unbilliges zuge 
mutet, als man von ihnen den Verzicht auf den selbständigen Betrieb 
der Volksversicherung verlangte. Diese Meinung ist indessen sachlich 
nicht begründet. Gewiß wäre es besser und dem neuen Unternehmen för 
derlicher gewesen, wenn sämtliche Volksversicherungsgesellschaften ihren 
Bestand der neuen Gesellschaft zugeführt hätten. Das war aber nicht 
zu erreichen gewesen, weil diese aus ihrem bisherigen Geschäftsbetrieb 
ein ihnen wichtig erscheinendes Glied nicht sofort herauslösen wollten. 
Aus diesem „Schönheitsfehler" konnten die öffentlichen Anstalten 
jedoch niemals mit Recht für sich einen Anspruch darauf herleiten, 
nun ihrerseits auch selbständig Volksversicherung zu betreiben, zumal 
die privaten Gesellschaften, soweit sie bisher noch keine Volksver 
sicherungseinrichtungen gehabt hatten, naturgemäß auch zu einem 
formellen Verzicht bereit gewesen wären, der tatsächlich ja bereits in 
ihrer Teilnahme an der Gründung der „Deutschen Volksversicherung" 
zum Ausdruck gebracht worden war. Die Entrüstung, welche 
Geheimrat Kapp in diesem Streit zur Schau trägt, ist sachlich nicht 
begründet. Er wollte eben auf jeden Fall die Volksversiche 
rung seinen Anstalten erhalten und die Gründung der geplanten ge 
meinnützigen Aktiengesellschaft, welche ihn störte, verhindern. Da 
er das aber als kluger Mann nicht aussprechen wollte, weil er natur 
gemäß wußte, daß man ihm das in nationalen Kreisen schwer ver 
übeln würde, so suchte er nach allerhand Möglichkeiten, um so anderen 
kwn Schein der Schuld zuzuschieben. Daß man ihm mit dieser Be 
hauptung nicht Unrecht tut, beweisen am besten die Ereignisse des 
11. Januar 1913. 
Das Kartell. 
An demselben Tage, als Geheimrat Kapp, scheinbar voll ehr 
licher Absichten, noch mit Herrn Hackelöer über eine Zusammen 
fassung der beiderseitigen Bestrebungen verhandelte, hatte er be 
reits einen anderen fertigen Plan in der Tasche. Er hatte sich 
nämlich inzwischen mit der „Friedrich Wilhelm", der „Rothen- 
burger" und der „Wilhelma" ins Benehmen gesetzt und schloß mit 
diesen am 11. Januar 1913 ein sogenanntes „Kartell" ab. Diesem 
traten später noch eine Reihe weiterer Volksversicherungsgesellschaften 
bei, während sich die „Victoria", die bedeutendste der alten Gesell 
schaften, zurückhielt. Als Zweck dieses „Kartells" wurde angegeben, 
man wolle durch Zusammenfassung aller Kräfte die weitere Entwick 
lung der Volksversicherung fördern. Diesen Zweck wollte man durch 
die Schaffung einheitlicher Einrichtung erreichen.
	        
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