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die beste Gesellschaftsform sei. Es sollten sich daran die öffentliches
Anstalten und die privaten Gesellschaften gleichermaßen beteiligen
und dazu weiter möglichst alle in Frage kommenden nationalen Verbände
herangezogen werden. Voraussetzung dafür sei aber natürlich,
daß die gründenden Gesellschaften und Anstalten, mindestens soweit
sie nicht Volksversicherung betrieben, in Zukunft darauf verzichteten,
eine solche von sich aus ins Leben zu rufen; sonst sei der Zweck
des neuen Unternehmens gefährdet. Hierzu wollte sich Geheimrat
Kapp nicht verstehen; infolgedessen verlies die Aussprache ergebnislos.
Herr Geheimrat Kapp vertritt in der Oeffentlichkeit die Meinung,
man habe den öffentlichen Anstalten etwas Unbilliges zugemutet,
als man von ihnen den Verzicht auf den selbständigen Betrieb
der Volksversicherung verlangte. Diese Meinung ist indessen sachlich
nicht begründet. Gewiß wäre es besser und dem neuen Unternehmen förderlicher
gewesen, wenn sämtliche Volksversicherungsgesellschaften ihren
Bestand der neuen Gesellschaft zugeführt hätten. Das war aber nicht
zu erreichen gewesen, weil diese aus ihrem bisherigen Geschäftsbetrieb
ein ihnen wichtig erscheinendes Glied nicht sofort herauslösen wollten.
Aus diesem „Schönheitsfehler" konnten die öffentlichen Anstalten
jedoch niemals mit Recht für sich einen Anspruch darauf herleiten,
nun ihrerseits auch selbständig Volksversicherung zu betreiben, zumal
die privaten Gesellschaften, soweit sie bisher noch keine Volksversicherungseinrichtungen
gehabt hatten, naturgemäß auch zu einem
formellen Verzicht bereit gewesen wären, der tatsächlich ja bereits in
ihrer Teilnahme an der Gründung der „Deutschen Volksversicherung"
zum Ausdruck gebracht worden war. Die Entrüstung, welche
Geheimrat Kapp in diesem Streit zur Schau trägt, ist sachlich nicht
begründet. Er wollte eben auf jeden Fall die Volksversicherung
seinen Anstalten erhalten und die Gründung der geplanten gemeinnützigen
Aktiengesellschaft, welche ihn störte, verhindern. Da
er das aber als kluger Mann nicht aussprechen wollte, weil er naturgemäß
wußte, daß man ihm das in nationalen Kreisen schwer verübeln
würde, so suchte er nach allerhand Möglichkeiten, um so anderen
kwn Schein der Schuld zuzuschieben. Daß man ihm mit dieser Behauptung
nicht Unrecht tut, beweisen am besten die Ereignisse des
11. Januar 1913.
Das Kartell.
An demselben Tage, als Geheimrat Kapp, scheinbar voll ehrlicher
Absichten, noch mit Herrn Hackelöer über eine Zusammenfassung
der beiderseitigen Bestrebungen verhandelte, hatte er bereits
einen anderen fertigen Plan in der Tasche. Er hatte sich
nämlich inzwischen mit der „Friedrich Wilhelm", der „Rothenburger"
und der „Wilhelma" ins Benehmen gesetzt und schloß mit
diesen am 11. Januar 1913 ein sogenanntes „Kartell" ab. Diesem
traten später noch eine Reihe weiterer Volksversicherungsgesellschaften
bei, während sich die „Victoria", die bedeutendste der alten Gesellschaften,
zurückhielt. Als Zweck dieses „Kartells" wurde angegeben,
man wolle durch Zusammenfassung aller Kräfte die weitere Entwicklung
der Volksversicherung fördern. Diesen Zweck wollte man durch
die Schaffung einheitlicher Einrichtung erreichen.