Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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die  beste  Gesellschaftsform  sei.  Es  sollten  sich  daran  die  öffentliches
Anstalten  und  die  privaten  Gesellschaften  gleichermaßen  beteiligen
und  dazu  weiter  möglichst  alle  in  Frage  kommenden  nationalen  Verbände ­
  herangezogen  werden.  Voraussetzung  dafür  sei  aber  natürlich,
daß  die  gründenden  Gesellschaften  und  Anstalten,  mindestens  soweit
sie  nicht  Volksversicherung  betrieben,  in  Zukunft  darauf  verzichteten,
eine  solche  von  sich  aus  ins  Leben  zu  rufen;  sonst  sei  der  Zweck
des  neuen  Unternehmens  gefährdet.  Hierzu  wollte  sich  Geheimrat
Kapp  nicht  verstehen;  infolgedessen  verlies  die  Aussprache  ergebnislos.
Herr  Geheimrat  Kapp  vertritt  in  der  Oeffentlichkeit  die  Meinung, ­
  man  habe  den  öffentlichen  Anstalten  etwas  Unbilliges  zugemutet, ­
  als  man  von  ihnen  den  Verzicht  auf  den  selbständigen  Betrieb
der  Volksversicherung  verlangte.  Diese  Meinung  ist  indessen  sachlich
nicht  begründet.  Gewiß  wäre  es  besser  und  dem  neuen  Unternehmen  förderlicher ­
  gewesen,  wenn  sämtliche  Volksversicherungsgesellschaften  ihren
Bestand  der  neuen  Gesellschaft  zugeführt  hätten.  Das  war  aber  nicht
zu  erreichen  gewesen,  weil  diese  aus  ihrem  bisherigen  Geschäftsbetrieb
ein  ihnen  wichtig  erscheinendes  Glied  nicht  sofort  herauslösen  wollten.
Aus  diesem  „Schönheitsfehler"  konnten  die  öffentlichen  Anstalten
jedoch  niemals  mit  Recht  für  sich  einen  Anspruch  darauf  herleiten,
nun  ihrerseits  auch  selbständig  Volksversicherung  zu  betreiben,  zumal
die  privaten  Gesellschaften,  soweit  sie  bisher  noch  keine  Volksversicherungseinrichtungen ­
  gehabt  hatten,  naturgemäß  auch  zu  einem
formellen  Verzicht  bereit  gewesen  wären,  der  tatsächlich  ja  bereits  in
ihrer  Teilnahme  an  der  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"
zum  Ausdruck  gebracht  worden  war.  Die  Entrüstung,  welche
Geheimrat  Kapp  in  diesem  Streit  zur  Schau  trägt,  ist  sachlich  nicht
begründet.  Er  wollte  eben  auf  jeden  Fall  die  Volksversicherung ­
  seinen  Anstalten  erhalten  und  die  Gründung  der  geplanten  gemeinnützigen ­
  Aktiengesellschaft,  welche  ihn  störte,  verhindern.  Da
er  das  aber  als  kluger  Mann  nicht  aussprechen  wollte,  weil  er  naturgemäß ­
  wußte,  daß  man  ihm  das  in  nationalen  Kreisen  schwer  verübeln ­
  würde,  so  suchte  er  nach  allerhand  Möglichkeiten,  um  so  anderen
kwn  Schein  der  Schuld  zuzuschieben.  Daß  man  ihm  mit  dieser  Behauptung ­
  nicht  Unrecht  tut,  beweisen  am  besten  die  Ereignisse  des
11.  Januar  1913.

Das  Kartell.
An  demselben  Tage,  als  Geheimrat  Kapp,  scheinbar  voll  ehrlicher ­
  Absichten,  noch  mit  Herrn  Hackelöer  über  eine  Zusammenfassung ­
  der  beiderseitigen  Bestrebungen  verhandelte,  hatte  er  bereits ­
  einen  anderen  fertigen  Plan  in  der  Tasche.  Er  hatte  sich
nämlich  inzwischen  mit  der  „Friedrich  Wilhelm",  der  „Rothenburger"
  und  der  „Wilhelma"  ins  Benehmen  gesetzt  und  schloß  mit
diesen  am  11.  Januar  1913  ein  sogenanntes  „Kartell"  ab.  Diesem
traten  später  noch  eine  Reihe  weiterer  Volksversicherungsgesellschaften
bei,  während  sich  die  „Victoria",  die  bedeutendste  der  alten  Gesellschaften, ­
  zurückhielt.  Als  Zweck  dieses  „Kartells"  wurde  angegeben,
man  wolle  durch  Zusammenfassung  aller  Kräfte  die  weitere  Entwicklung ­
  der  Volksversicherung  fördern.  Diesen  Zweck  wollte  man  durch
die  Schaffung  einheitlicher  Einrichtung  erreichen.
            
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