Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 433
fänglich idealer Auffassung, allmählich zu bloßer Stärkung der
Landesgewalten geführt, unter dem schmählichen Vorgang König
Friedrichs, der sich nur als österreichischen Herzog fühlte! Rasch
hatte der Papst begriffen, daß er seines alten Systems sicher
sein werde, sobald er in die Abgabe eines kleinen Teils seiner
Einnahmen und seines Einflusses an die Landesgewalten willige.
So erhielten die Fürsten Anteil an der Besteuerung des Klerus,
an der Besetzung der Pfründen, an der Visitation der Klöster;
und so ward ihnen gestattet, die geistliche Gerichtsbarkeit zu
beschränken und kirchliche Verwaltungsgeschäfte dem Rahmen
der weltlichen einzuverleiben. So gewährleisteten sie, Mit—
schuldige des Systems, die Fortdauer einer unerhörten Ver⸗
rottung.
Für das Papsttum aber war das Ergebnis glatt. Mit
dem Schisma war es in die Jahre der Gärung eingetreten;
einheitlich ging es aus ihnen hervor. Die Schwächung
der nicht mehr übersehbaren Befugnisse der Kurie war der
Zweck der Bewegung gewesen; stärker wie je, absolut, als
Triumphatrix über die letzten Regungen episkopalen Kirchen—
tums stand sie jetzt da. Der Weg, den die Päpste nunmehr
betraten, ist der des vollständigsten kirchlichen Absolutismus; die
Bedeutung des Kardinalkollegiums wird immer mehr beschränkt,
neue Verlautbarungen der Päpste, von der Bulle Execrabilis
Pius' II. bis zur Bulle Pastor aeternus Leos X., umschreiben
eine bis dahin ungeahnte Machtfülle des Statthalters Christi,
und die seit etwa 1330 ausgestorbene papalistische Litteratur
setzt mit Torquemada von neuem ein, um sich in den Theorien
Cajetans zu dem Satze zu versteigen, die Kirche sei die geborene
Magd des Papstes.
So ist die stärkere Entwicklung der papalen Gewalt fast
das wichtigste bleibende Ergebnis der konziliaren Periode. Getrübt
wird es nur durch die gleichzeitig beginnende Differenzierung der
Universalkirche zu Landeskirchen und durch die hiermit verbundene
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
8