Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 433 
fänglich idealer Auffassung, allmählich zu bloßer Stärkung der 
Landesgewalten geführt, unter dem schmählichen Vorgang König 
Friedrichs, der sich nur als österreichischen Herzog fühlte! Rasch 
hatte der Papst begriffen, daß er seines alten Systems sicher 
sein werde, sobald er in die Abgabe eines kleinen Teils seiner 
Einnahmen und seines Einflusses an die Landesgewalten willige. 
So erhielten die Fürsten Anteil an der Besteuerung des Klerus, 
an der Besetzung der Pfründen, an der Visitation der Klöster; 
und so ward ihnen gestattet, die geistliche Gerichtsbarkeit zu 
beschränken und kirchliche Verwaltungsgeschäfte dem Rahmen 
der weltlichen einzuverleiben. So gewährleisteten sie, Mit— 
schuldige des Systems, die Fortdauer einer unerhörten Ver⸗ 
rottung. 
Für das Papsttum aber war das Ergebnis glatt. Mit 
dem Schisma war es in die Jahre der Gärung eingetreten; 
einheitlich ging es aus ihnen hervor. Die Schwächung 
der nicht mehr übersehbaren Befugnisse der Kurie war der 
Zweck der Bewegung gewesen; stärker wie je, absolut, als 
Triumphatrix über die letzten Regungen episkopalen Kirchen— 
tums stand sie jetzt da. Der Weg, den die Päpste nunmehr 
betraten, ist der des vollständigsten kirchlichen Absolutismus; die 
Bedeutung des Kardinalkollegiums wird immer mehr beschränkt, 
neue Verlautbarungen der Päpste, von der Bulle Execrabilis 
Pius' II. bis zur Bulle Pastor aeternus Leos X., umschreiben 
eine bis dahin ungeahnte Machtfülle des Statthalters Christi, 
und die seit etwa 1330 ausgestorbene papalistische Litteratur 
setzt mit Torquemada von neuem ein, um sich in den Theorien 
Cajetans zu dem Satze zu versteigen, die Kirche sei die geborene 
Magd des Papstes. 
So ist die stärkere Entwicklung der papalen Gewalt fast 
das wichtigste bleibende Ergebnis der konziliaren Periode. Getrübt 
wird es nur durch die gleichzeitig beginnende Differenzierung der 
Universalkirche zu Landeskirchen und durch die hiermit verbundene 
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 
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