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Die diesem Prinzip zugrunde liegende Auffassung war
die, daß die Zeitungen einen höhere,» oder geringeren Beför-
derungs- usw. Preis ertragen könnten, je nachden, ihre
Bedeutung für die Zwecke der Verleger und der Bezieher,
d. h. ihr Wertes — ausgedrückt durch den Einkaufspreis der
Zeitungen — größer oder kleiner war. Daß der Wert und
die Tragfähigkeit^) der Zeitungen und Zeitschriften bei der
Benlessung der Beförderungs- usw. Preise von der Post
überhaupt zum Ausgangspunkte von Verschiedenheiten genommen
wurden, ist insofern erklärlich, als der Zweck der Erzielung
größeren Reinertrags aus dem Zeitungsvertriebe dadurch ge
fördert wurde.') Dabei war aber der Preis der Zeitungen
für die Technik des Vertriebs und dessen Kosten ohne Belang.
Es hätte allenfalls darauf ankommen können, den Vertrieb
geringwertiger Zeitungen durch verhältnismäßig niedrige Be-
fördernngspreise zu begünstigen, um einen Massenvertrieb zu
erzielen und dadurch auch die Transporteinrichtungen besser
auszunützen sowie die Selbstkosten zu mindern. Allein dieser
Rechtfertigungsgrnnd konnte um die Mitte des 19. Jahrhunderts
nicht maßgebend sein, da es vamals noch an billigen Zeitungen
mit Massenauflagen fehlte. Aber selbst wenn es hierauf
angekommen wäre, wenn auch in dieser Weise volkswirtschaft
lichen Interessen Rechnung getragen worden wäre, so hätte
doch für die hochwertigen Zeitungen nicht eine absolut viel
zu hohe Zeitungsgebühr angesetzt werden dürfen. Derartige
Zeitungen besitzen allerdings eine größere Tragfähigkeit, sie
können wohl einen höheren Beförderungs- usw. Preis auf
sich nehmen, ohne daß ihre Vertriebs-Fähigkeit eine Gefährdung
erleidet. Dieser Umstand allein war jedoch kein berechtigter
und angemessener Anlaß, bei Festsetzung der Zeitungsgebühren
von einer öfteren Abstufung der Wertverschiedenheit in größeren
Zwischenräumen abzusehen. Die Zeitungsgebührcn für hoch
wertige Zeitungen hätten bei dem Tarif nach den, Einkaufspreis
st Neumann S. 286.
st Neumann S. 288 ff.; van der Borght S. 136.
st Nenmann S. 290; van der Borght S. 135.