thumbs: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Die diesem Prinzip zugrunde liegende Auffassung war 
die, daß die Zeitungen einen höhere,» oder geringeren Beför- 
derungs- usw. Preis ertragen könnten, je nachden, ihre 
Bedeutung für die Zwecke der Verleger und der Bezieher, 
d. h. ihr Wertes — ausgedrückt durch den Einkaufspreis der 
Zeitungen — größer oder kleiner war. Daß der Wert und 
die Tragfähigkeit^) der Zeitungen und Zeitschriften bei der 
Benlessung der Beförderungs- usw. Preise von der Post 
überhaupt zum Ausgangspunkte von Verschiedenheiten genommen 
wurden, ist insofern erklärlich, als der Zweck der Erzielung 
größeren Reinertrags aus dem Zeitungsvertriebe dadurch ge 
fördert wurde.') Dabei war aber der Preis der Zeitungen 
für die Technik des Vertriebs und dessen Kosten ohne Belang. 
Es hätte allenfalls darauf ankommen können, den Vertrieb 
geringwertiger Zeitungen durch verhältnismäßig niedrige Be- 
fördernngspreise zu begünstigen, um einen Massenvertrieb zu 
erzielen und dadurch auch die Transporteinrichtungen besser 
auszunützen sowie die Selbstkosten zu mindern. Allein dieser 
Rechtfertigungsgrnnd konnte um die Mitte des 19. Jahrhunderts 
nicht maßgebend sein, da es vamals noch an billigen Zeitungen 
mit Massenauflagen fehlte. Aber selbst wenn es hierauf 
angekommen wäre, wenn auch in dieser Weise volkswirtschaft 
lichen Interessen Rechnung getragen worden wäre, so hätte 
doch für die hochwertigen Zeitungen nicht eine absolut viel 
zu hohe Zeitungsgebühr angesetzt werden dürfen. Derartige 
Zeitungen besitzen allerdings eine größere Tragfähigkeit, sie 
können wohl einen höheren Beförderungs- usw. Preis auf 
sich nehmen, ohne daß ihre Vertriebs-Fähigkeit eine Gefährdung 
erleidet. Dieser Umstand allein war jedoch kein berechtigter 
und angemessener Anlaß, bei Festsetzung der Zeitungsgebühren 
von einer öfteren Abstufung der Wertverschiedenheit in größeren 
Zwischenräumen abzusehen. Die Zeitungsgebührcn für hoch 
wertige Zeitungen hätten bei dem Tarif nach den, Einkaufspreis 
st Neumann S. 286. 
st Neumann S. 288 ff.; van der Borght S. 136. 
st Nenmann S. 290; van der Borght S. 135.
	        
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