Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Rönigtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 8355 
Im übrigen richteten sich die Augen Karls namentlich auf 
den Norden. Hier galt es Brandenburg zu erwerben. War 
es in luxemburgischem Besitz, so bestand die Möglichkeit, an die 
Ostsee vorzudringen, sowie durch die Beherrschung der Elb— 
schiffahrt die Nordsee zu gewinnen: mit Sicherheit erkannte 
Karl die centrale geographische Bedeutung der Mark für Nord— 
deutschland. Und so war ihm jedes Mittel recht, sich im 
märkischen Sande festzusetzen. Von den Wittelsbachern Ludwig 
dem Römer und Otto hatte er sich die brandenburgische Nach⸗ 
folge versprechen lassen!. Als nach Ludwigs Tode Otto den 
fest geschlossenen Erbvertrag bereute und, gestützt auf einen 
Bund mit Bayern und sterreich, ja Ungarn, den Herzog 
Friedrich von Bayern zu seinem Erben in Brandenburg ein⸗ 
setzte, griff Karl sogar zum Schwerte; schon elf Tage nach 
Friedrichs Annahme kündigte er den Frieden auf, am 21. Juni 
1371. Und es gelang ihm thatsächlich, wenn auch nur unter 
Aufbietung sehr bedeutender finanzieller Mittel, die Mark nun 
endgültig zu erwerben; in dem Vertrag von Fürstenwalde 
(15. August 1873) verzichtete Otto auf seine letzten Rechte. 
Alsbald nahm Karl das Land ein, und während er im um⸗ 
fassendsten Sinne für die innere Verwaltung zu sorgen begann, 
vernachlässigte er doch auch nicht die Ziele, welche über die neu— 
gewonnenen Grenzen hinausführten: durch geschicktes Zwischen— 
greifen wußte er den Einfluß des Dänenkönigs Waldemar auf 
die deutschen Fürsten lahmzulegen und die alten Lehnshoheiten 
Brandenburgs an der Ostseeküste wieder zu betonen, und zu— 
gleich begann er in Tangermünde an der Elbe die ersten 
Grundfesten eines großen Emporiums zu legen, das einst den 
Elbhandel beherrschen sollte, und dessen prächtige Bauten noch 
bis auf unsere Tage gekommen sind. Es sind Anfänge, für 
deren Vollendung Karl zu früh gestorben ist. 
Wie im Norden, packte der Kaiser auch im Osten zu. Er 
erwarb durch seine Verheiratung mit einer Nichte des Herzogs 
Vgl. dazu oben S. 110. 
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