M- und Ladengefellen, fremden und einheimischen, wie lch fle dort
verlassen habe und hier wieder antressen werde. Nach Zunft und
Ehrbarkeit, Handwerksgebrauch und -gewohnheit, mit Gunst."
Schenkgefelle: „Mit Gunst und Erlaubnis, Gefellenfchaft soll be
dankt fein für den freundlichen Gruß, den Sie mir aus der See-,
Kauf-, Handel- und Wandelstadt Stade von dem hochlöblichen Amt
der Maurer und Steinhauer, von dem ehrbaren fllt- und Laden
meister, von sämtlichen M- und Ladengefellen, fremden und ein
heimischen, entgegengebracht haben. Sollte einst der Fall geschehen,
daß ich auf grüner Heide gehe und Sie kn guter Arbeit stehen, so
werde ich Ihnen den Gruß wieder zurück bringen, wie er mir von
einem rechtschaffenen fremden Maurergesellen entgegengebracht
worden ist. Nach Zunft und Ehrbarkeit, handwerksgebrauch und
-gewohnheit, mit Gunst."
Nachdem der Schenkgefelle hier und Schnaps hat bringen lassen,
tippt er mit dem Zinger dreimal auf den Tisch und trinkt dem fremden
zu, worauf dieser dasselbe wiederholt. Ist ausgetrunken, faßt der
Schenkgefelle an den Hut und spricht: „Gesellenschaft, das Zreibier,
was in Krug und Gläsern war, ist verflossen, wer weiter trinken will,
muß aus eigener Tasche zehren."
Zremder, ebenfalls den Hut lüftend: „Mit Gunst und Erlaubnis,
Gesellenschaft soll bedankt sein für das Geschenk, welches ich er
halten habe. Sollte einst der Fall geschehen, daß Sie auf grüner
Heide gehen und ich in guter Arbeit stehe, so werde ich dasselbe an
Ihnen vollbringen, aus Lust und lieblichen Dingen, wie es mir von
einem rechtschaffenen fremden Maurergesellen entgegengebracht
worden ist. Nach Zunft und Ehrbarkeit, handwerksgebrauch und
-gewohnheit, mit Gunst."
Aufnahme -es Zremöen in -Le Gesellenjchast.^
Jetzt will tch's dir bringen
Aus Lust und lieblichen Dingen.
§este Dinge dieser Erde
Müssen unverändert sein,
willst du jetzt mein Sruder werden,
So geschkehts bei einer Kanne hier oder wein.