Full text : Der Zucker im Kriege

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bei  der  Bemessung  des  Zuckerverbrauches  der  Zivilbevölkerung  finden
sollte.  Zu  diesem  Zwecke  wurden  den  Landeszentralbehörden  im
Sommer  und  Herbst  1916  besondere  Mengen  zur  Unterverteilnng  zugewiesen. ­
  Die  Berechnung  der  Zuteilung  für  die  einzelnen  Gebiete
erfolgte  hierbei  anfangs  nach  einem  Schlüssel,  der  die  Zahl  der  Haushaltungen, ­
  der  Kinder  unter  14  Jahren  und  der  Obstbäume  in
gleichem  Verhältnis  berücksichtigte,  während  später  die  Zuweisungen
unter  Berücksichtigung  der  Bevölkerungszifser  und  der  Zahl  der
Obstbäume  erfolgte.  Die  Landeszentralbehörden  hatten,  auf  Grund
ihrer  Erfahrungen  über  die  Verbreitung  der  häuslichen  Obstverwertung ­
  in  den  Kommunalverbänden,  die  Unterverteilung  vorzunehmen. ­
  Da  die  zu  diesem  Zwecke  zur  Verfügung  stehende  Zuckermenge ­
  den  Zuckerbedarf  der  Haushaltungen  für  die  häusliche  Obstverwertung ­
  nicht  überall  zu  decken  vermochte,  so  wurde  frühzeitig
durch  Flugblätter  und  Veröffentlichungen  auf  die  Möglichkeit  hingewiesen, ­
  Obst  ohne  Zuckerzusatz  durch  Verwendung  von  Chemikalien
haltbar  zu  machen.  Die  Menge,  die  durchschnittlich  in  den  einzelnen
Bundesstaaten  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwertung  auf  den
Kopf  der  Bevölkerung  entfiel,  schwankte  zwischen  777  Gramm  und
1330  Gramm.  In  dep  Kommunalverbänden  schwankte  die  durchschnittliche ­
  Kopsmenge  zwischen  155  Gramm  in  einem  westpreußischen
Landkreise  und  2332  Gramm  in  der  Stadt  Cassel.  Die  Bedarfsermittlung ­
  erfolgte  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden  auf
verschiedene  Weise.  Teilweise  wurde  die  Zulage  gleichmäßig  auf  die
gesamte  Bevölkerung  verteilt;  in  anderen  Kommunalverbänden  hatten
die  Haushaltungen  ihren  früheren  Zuckerverbrauch  für  Obstverwertung
anzumelden  und  erhielten  einen  der  vorhandenen  Menge  entsprechenden
Anteil  zugewiesen.  Die  Reichszuckerstelle  hatte  den  Kommunalverbänden ­
  schon  im  Mai  1916  geraten,  aus  dem  allgemeinen  Bedarfsanteil
besondere  Rücklagen  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstverwertung  zu
machen.  Die  Gesamtmenge  der  in  den  Kommunalverbänden  zu
diesem  Zwecke  bis  zum  Juli  1916  geschaffenen  Rücklagen  betrug  mehr
als  100  000  Doppelzentner.  Außerdem  wurde  der  in  einzelnen
Kommunalverbänden  noch  vorhandene  Futterzuckcr  zur  Verarbeitung
in  Vcrbrauchszucker  für  die  Zwecke  der  häuslichen  Obstvcrmertung
freigegeben.  Bei  der  außerordentlichen  Bedeutung  der  Haltbarmachung ­
  von  Obst  in  den  Haushaltungen  im  Interesse  der  VolkSernährung
  wird  auch  im  Jahre  1917  auf  die  Zuteilung  größerer
Zuckermengen  für  diese  Zwecke  besonderes  Augenmerk  zu  richten  sein.
Hierbei  werden  die  Kommunalverbände  ans  Grund  der  im  letzten  Jahre
gewonnenen  Erfahrungen  vielfach  auch  eine  den  Verhältnissen  besser
entsprechende  Vcrtcilungsweise  in  Anwendung  bringen  können.
            
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