Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

105

und  bei  Gefrierfleisch  kann  sich  eine  Überschreitung  dieser  Beträge  als
begründet  erweisen.  Wo  das  Fleisch  von  den  Versorgungsverbänden
an  die  Fleischer,  erst  nachdem  es  2  bis  3  Tage  gehangen  hat,  abgegeben
wird,  ist  bei  Rindern  und  Kälbern  für  Schwund  und  Hauverlust  nur
noch  ein  Gutgewicht  bis  zu  4  %,  bei  Schweinen  und  Schafen  bis  zu
2  %  ju  gewähren.
f)  Rohgewinn  des  Fleischers.
Der  Rohgewinn  des  Fleischers  setzt  sich  aus  den  Unkosten  und  dem
Unternehmerlohn  zusammen.  Bei  den  Unkosten  werden  unterschieden
die  Einstandskosten,  die  aus  der  Anfuhr  des  Fleisches  zum  Ladengeschäft ­
  und  seiner  Zurichtung  zur  verkaufsfertigen  Ware  entstehen,
und  die  allgemeinen  Unkosten,  die  zur  Aufrechterhaltung  des
Geschäftsbetriebes  notwendig  sind.  Eine  strenge  Scheidung  beider
Gruppen  ist  nicht  immer  möglich,  kann  auch  ohne  Bedenken  unterbleiben, ­
  da  ihr  für  unsere  Untersuchung  keine  weitere  praktische  Bedeutung ­
  zukommt.  Die  Unkosten  richten  sich  nach  dem  Geschäftsumsatz ­
  und  der  Verkehrslage.  Sie  sind  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen ­
  bei  größerem  Umsatz  geringer  als  bei  kleinerem,  sie  sind
größer  bei  einem  Geschäft  in  bevorzugter  Geschäftslage  als  bei  einem
Betriebe  in  einem  vom  Verkehr  abgelegenen  Stadtviertel.  Der
Friedenszeit  gegenüber  haben  die  Unkosten  teilweise  eine  beträchtliche
Vergrößerung  erfahren.  Gestiegen  sind  insbesondere  die  Personalköhne,
  deren  Erhöhung  durchschnittlich  1  -M  auf  1  Pfund  Fleisch
ausmacht,  ferner  die  Auslagen  für  Verpackungsmaterial,  Reinigungs-Bedarfsartikel,
  Versicherungen,  Gewerbesteuer  und  Mietstempel.  Neu
hinzugetreten  sind  in  einzelnen  Städten  Zinsverluste  für  ein  zur
Sicherung  von  Forderungen  der  Fleischverteilungsstelle  bei  einer
Bank  hinterlegtes  Kapital,  ferner  die  mit  der  Ablieferung  und  Verrechnung ­
  der  Fleischmarken  verbundenen  Fahrkosten  und  Zeitverluste. ­
  Vermindert  haben  sich  infolge  der  Verringerung  der  Umsatzvsenge
  und  der  Errichtung  von  Zentralschlächtereien  und  -Wurstereien
die  Beiträge  für  Abnutzung  und  Wiederherstellung  der  Geschäftsräume ­
  und  ihrer  Einrichtungen,  für  Beschaffung  von  Beleuchtungskörpern, ­
  elektrisches  Licht  und  elektrische  Kraft,  Räucherartikel,
Materialverlust  und  Verzinsung  des  Betriebskapitals.  Gänzlich  weggefallen ­
  sind  die  Auslagen  für  Anpreisungsmittel,  Rabattmarken,
Fernsprecher  und  Geschäftssahrrad  und  die  Verluste,  die  im  Frieden
durch  Borgzins  oder  Entgang  des  Guthabens  bei  faulen  Kunden  entstanden ­
  sind.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.