ili.
Die Bewirtschaftung von Vieh und Meisch
durch die Reichsfleischstelie.
Von Geh.Negierungsrat Prof. vr. von Ostertag, Kgl. Wurttembergtschem
Oberamtmann Scholl, Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Or. Niklas.
1. Die ersten Maßnahmen der R e i ch s fl c i s ch st e l l e.
Durch die Bundcsratsverordnung vom 27. März 1916 war die
Reichsfleischstelle ins Leben gerufen worden. Am 1. April 1916
sollten ihre ersten Maßnahmen in Kraft treten. Die Lage, die sie
antraf, war folgende: Die Versorgung des Heeres sowie der großen
Bedarfszentren, der Großstädte und Industriegebiete, mit Fleisch
war in einer Weise ins Stocken geraten, daß ein rasches Eingreifen
unter allen Umständen notwendig erschien. Während die mit der
Deckung des Heeresbedarfs betraute Zentralstelle zur Beschaffung der
Heercsverpflcgnng in der vorausgegangenen Zeit die benötigten Vieh
mengen durch den freien Handel aus allen Gebieten des Deutschen
Reiches hatte aufbringen können, war diese Art der Beschaffung bei
der ständig fortschreitenden Verminderung der Abgabefähigkeit der
Viehbestände in immer größere Schwierigkeiten geraten. Solange
es möglich war, von den Weidcgebieten Norddeutschlands Vieh zu
beschaffen, konnten sowohl das Heer als auch die Zivilbevölkerung
ausreichend mit Fleisch versorgt werden. Dies war im Herbst und
Anfang Winter des Jahres 1915 noch der Fall. Im Frühjahr 1916
dagegen machten sich in der Viehaufbringung die Folgen der Rauh
futtermißernte des Jahres 1915 in starker Weise dadurch geltend,
daß alle diejenigen Gebiete, die unter normalen Verhältnissen in
dieser Zeit den Fleischbedarf im wesentlichen decken, also die
Stallmastgebicle, wie die p r e u ß i s ch e n Provinzen Schlesien,Sachsen,
Brandenburg und Posen, ihre gewöhnliche Wirtschaftsweise nicht
hatten durchführen können und daher auch nicht oder nur in ganz
wesentlich verringertem Umfang in der Lage waren, Schlachtvieh