36
stehende Fleischmenge angab. Diese wurde im Verhältnis der durch
schnittlichen Schlachtungen der verschiedenen Tierarten in den
Jahren 1911, 1912 und 1913 in Rinder, Kälber, Schweine und Schafe
umgerechnet. Dieser neue Schlüssel beseitigt die Un
gleichheiten der Fleischbelieferung, die sich bisher daraus ergeben
hatten, daß infolge des Bestehens von Fleischverarbeitungsindustrien,
infolge der durch das Vorhandensein kleiner Rassen gegebenen Not
wendigkeit oder infolge der Gewohnheit, besonders leichte Tiere zu
schlachten, und aus anderen örtlichen Gründen einzelne Bundesstaaten
unverhältnismäßig hohe Zahlen an beschaupslichtigen Friedens
schlachtungen aufwiesen, nach denen anfänglich der Kriegsbedarf
an Fleisch bemessen wurde. Er ermöglichte cs auch, die Zahl der
zugelassenen Schlachtungen nicht mehr auf die beschaupslichtigen,
sondern auf die gewerblichen Schlachtungen abzustellen, so daß
nunmehr auch für diejenigen Bundesstaaten, in denen die Haus
schlachtungen der Beschaupslicht unterliegen, diese aus den zugeteilten
Schlachtungen ausschieden. Der bisher eingenommene Standpunkt,
daß die von der Reichsfleischstelle für den Bedarf der Zivilbevölkerung
der Bundesstaaten zugelassenen Schlachtungskontingcnte nur Höchst
zahlen darstellen, die keinesfalls überschritten werden dursten, deren
Unterschreitung aber in das Belieben der Bundesstaaten gestellt war,
wurde nunmehr verlassen. Nachdem für jeden Bundesstaat festgestellt
worden war, daß die zugeteilten Schlachtungen die Möglichkeit gaben,
250 g Fleisch für den Kopf der versorgungsberechtigten Einwohner
in der Woche zu liefern, so mußte diese Möglichkeit durch die un
gekürzte Aufbringung der für die Schlachtungen erforderlichen
Schlachttierzahl erfüllt werden. So wurde — und dies entsprach der
streng verfolgten Tendenz des Präsidenten des Kriegsernährungs
amtes'— die Reichsfleischkarte, welche nach der Verordnung vom
21. August 1916 eine Sperrkarte ist, tatsächlich eine Gewährkartc.
Von Anfang an hatte die Reichsfleischstelle darauf Wert gelegt,
von den Bundesstaaten Nachweise über die erfolgten
Schlachtungen, über das Durchschnittslebendgewicht der Tiere,
über die Belieferung der Zuschußgebiete und die Versorgung des Heeres
zu erhalten und dieses Material statistisch zn verarbeiten. Hierzu kam
nun auch die Schaffung einer Übersicht und damit einer Kontrolle über
die Fleischversorgung zunächst für die Städte über 50 000, bald auch
für diejenigen mit mehr als 10 000 Einwohnern. Aus den sich
hierbei ergebenden Aufstellungen ist zu ersehen, wie die Aufbringung
des Schlachtviehes und die Verteilung und Bewirtschaftung des
Fleisches eine ständige Verbesserung erfuhr. Während im Oktober