Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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stehende Fleischmenge angab. Diese wurde im Verhältnis der durch 
schnittlichen Schlachtungen der verschiedenen Tierarten in den 
Jahren 1911, 1912 und 1913 in Rinder, Kälber, Schweine und Schafe 
umgerechnet. Dieser neue Schlüssel beseitigt die Un 
gleichheiten der Fleischbelieferung, die sich bisher daraus ergeben 
hatten, daß infolge des Bestehens von Fleischverarbeitungsindustrien, 
infolge der durch das Vorhandensein kleiner Rassen gegebenen Not 
wendigkeit oder infolge der Gewohnheit, besonders leichte Tiere zu 
schlachten, und aus anderen örtlichen Gründen einzelne Bundesstaaten 
unverhältnismäßig hohe Zahlen an beschaupslichtigen Friedens 
schlachtungen aufwiesen, nach denen anfänglich der Kriegsbedarf 
an Fleisch bemessen wurde. Er ermöglichte cs auch, die Zahl der 
zugelassenen Schlachtungen nicht mehr auf die beschaupslichtigen, 
sondern auf die gewerblichen Schlachtungen abzustellen, so daß 
nunmehr auch für diejenigen Bundesstaaten, in denen die Haus 
schlachtungen der Beschaupslicht unterliegen, diese aus den zugeteilten 
Schlachtungen ausschieden. Der bisher eingenommene Standpunkt, 
daß die von der Reichsfleischstelle für den Bedarf der Zivilbevölkerung 
der Bundesstaaten zugelassenen Schlachtungskontingcnte nur Höchst 
zahlen darstellen, die keinesfalls überschritten werden dursten, deren 
Unterschreitung aber in das Belieben der Bundesstaaten gestellt war, 
wurde nunmehr verlassen. Nachdem für jeden Bundesstaat festgestellt 
worden war, daß die zugeteilten Schlachtungen die Möglichkeit gaben, 
250 g Fleisch für den Kopf der versorgungsberechtigten Einwohner 
in der Woche zu liefern, so mußte diese Möglichkeit durch die un 
gekürzte Aufbringung der für die Schlachtungen erforderlichen 
Schlachttierzahl erfüllt werden. So wurde — und dies entsprach der 
streng verfolgten Tendenz des Präsidenten des Kriegsernährungs 
amtes'— die Reichsfleischkarte, welche nach der Verordnung vom 
21. August 1916 eine Sperrkarte ist, tatsächlich eine Gewährkartc. 
Von Anfang an hatte die Reichsfleischstelle darauf Wert gelegt, 
von den Bundesstaaten Nachweise über die erfolgten 
Schlachtungen, über das Durchschnittslebendgewicht der Tiere, 
über die Belieferung der Zuschußgebiete und die Versorgung des Heeres 
zu erhalten und dieses Material statistisch zn verarbeiten. Hierzu kam 
nun auch die Schaffung einer Übersicht und damit einer Kontrolle über 
die Fleischversorgung zunächst für die Städte über 50 000, bald auch 
für diejenigen mit mehr als 10 000 Einwohnern. Aus den sich 
hierbei ergebenden Aufstellungen ist zu ersehen, wie die Aufbringung 
des Schlachtviehes und die Verteilung und Bewirtschaftung des 
Fleisches eine ständige Verbesserung erfuhr. Während im Oktober
	        
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