Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

54 
Viehzuteilung aus natürlichen Gründen sehr, anderseits wußte man 
nicht, ob alle Verbraucher den vollen Anteil wirklich beanspruchen 
würden, und schließlich fehlte überall die Erfahrung, welche Höchst- 
ausbeutc aus dem lebenden Vieh durch vollste Ausnutzung des 
Schlachtgewichts, Verwertung von Blut, Eingeweide und Abfällen 
durch Verwurstung u. dergl. zu erzielen und wie diese vor etwaigen 
Durchstechereien einzelner Metzger schließlich dem Verbraucher sicher 
zustellen wäre. 
Die tatkräftigsten Versuche unternahmen süd- und mitteldeutsche 
Staaten, die Wochenrationen von 600 bis 800 g auf den Kopf durch 
Fleischkarten sicherzustellen suchten, bald aber sahen, daß dies 
zu hoch gegriffen war und das „Anstellen" nicht hinderte. Letzteres 
wurde zuerst in Sachsen wirkungsvoll nach dem Muster der „Butter- 
kundenliste" durch F l e i s ch k n n d e n l i st e n bekämpft, wobei 
allerdings nicht eher Friede eintrat, als bis in der Zuteilung des 
Schweinefleisches eine regelmäßig wechselnde Abholung eingeführt 
wurde. Selbstverständlich ergab sich in Sachsen sofort, daß mit der 
Kundenliste nur ein Teil der ausgegebenen Fleischkarten beliefert 
werden konnte, der Rest war wertlos. 
Inzwischen war die Regelung der R i n d e r h ö ch st p r e i s e 
(Juni 1916) durch die Viehhandelsverbände erfolgt und das 
Kriegsernährungsamt (Mai 1916) gegründet worden. 
Letzteres nahm sich sofort der verworrenen Lage der Fleischverteilung 
in doppelter Richtung an. 
Zunächst verbesserte es mit der Reichsfleischstelle ständig die 
schlüsselmäßige Mehzuteilung, indem es den bestehenden Schlüssel ver- 
j eheste; ferner entschloß es sich zu der Einführung der 
Reichsfleischkarte. Diese bildete mit der gleichmäßigen 
Beschränkung der Wochenkopfanteile in Zukunft die Grundlage für 
die Viehverteilung: es konnte nun der Verbrauch für jeden Bezirk 
nach Verhältnis der Bevölkerungszahl errechnet und die Lieferung 
nach der Zahl der früheren gewerblichen Schlachtungen fallen gelassen 
werden. Dabei wurde der Verbrauch — entsprechend den Erfahrungen 
in Bagern, Sachsen usw. — auf 250 g auf den Kopf iinb die Woche, 
für Kinder bis zu 6 Jahren 125 g, beschränkt. 
Mit dem 1. Oktober 1916 konnte die Reichsfleischkarte und mit 
ihr der neue Viehzuteilungsschlüssel in Kraft treten. Damit fielen 
j die bisherigen kommunalen und staatlichen Einzelfleischkarten zu 
gunsten der freizügigen Reichsfleischkarte, und damit war auch die 
Grundlage geschaffen, auf der sich dann tatsächlich die gleichmäßige 
Fleischversorgung immer günstiger hat entwickeln können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.