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Viehzuteilung aus natürlichen Gründen sehr, anderseits wußte man
nicht, ob alle Verbraucher den vollen Anteil wirklich beanspruchen
würden, und schließlich fehlte überall die Erfahrung, welche Höchst-
ausbeutc aus dem lebenden Vieh durch vollste Ausnutzung des
Schlachtgewichts, Verwertung von Blut, Eingeweide und Abfällen
durch Verwurstung u. dergl. zu erzielen und wie diese vor etwaigen
Durchstechereien einzelner Metzger schließlich dem Verbraucher sicher
zustellen wäre.
Die tatkräftigsten Versuche unternahmen süd- und mitteldeutsche
Staaten, die Wochenrationen von 600 bis 800 g auf den Kopf durch
Fleischkarten sicherzustellen suchten, bald aber sahen, daß dies
zu hoch gegriffen war und das „Anstellen" nicht hinderte. Letzteres
wurde zuerst in Sachsen wirkungsvoll nach dem Muster der „Butter-
kundenliste" durch F l e i s ch k n n d e n l i st e n bekämpft, wobei
allerdings nicht eher Friede eintrat, als bis in der Zuteilung des
Schweinefleisches eine regelmäßig wechselnde Abholung eingeführt
wurde. Selbstverständlich ergab sich in Sachsen sofort, daß mit der
Kundenliste nur ein Teil der ausgegebenen Fleischkarten beliefert
werden konnte, der Rest war wertlos.
Inzwischen war die Regelung der R i n d e r h ö ch st p r e i s e
(Juni 1916) durch die Viehhandelsverbände erfolgt und das
Kriegsernährungsamt (Mai 1916) gegründet worden.
Letzteres nahm sich sofort der verworrenen Lage der Fleischverteilung
in doppelter Richtung an.
Zunächst verbesserte es mit der Reichsfleischstelle ständig die
schlüsselmäßige Mehzuteilung, indem es den bestehenden Schlüssel ver-
j eheste; ferner entschloß es sich zu der Einführung der
Reichsfleischkarte. Diese bildete mit der gleichmäßigen
Beschränkung der Wochenkopfanteile in Zukunft die Grundlage für
die Viehverteilung: es konnte nun der Verbrauch für jeden Bezirk
nach Verhältnis der Bevölkerungszahl errechnet und die Lieferung
nach der Zahl der früheren gewerblichen Schlachtungen fallen gelassen
werden. Dabei wurde der Verbrauch — entsprechend den Erfahrungen
in Bagern, Sachsen usw. — auf 250 g auf den Kopf iinb die Woche,
für Kinder bis zu 6 Jahren 125 g, beschränkt.
Mit dem 1. Oktober 1916 konnte die Reichsfleischkarte und mit
ihr der neue Viehzuteilungsschlüssel in Kraft treten. Damit fielen
j die bisherigen kommunalen und staatlichen Einzelfleischkarten zu
gunsten der freizügigen Reichsfleischkarte, und damit war auch die
Grundlage geschaffen, auf der sich dann tatsächlich die gleichmäßige
Fleischversorgung immer günstiger hat entwickeln können.