Full text : Die Preisprüfungsstellen

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auf  bic  Landesstellen  übergegangen  (insbesondere  wo  ErlanbniSzwang
  für  Ersatzmittel  besteht,  in  Bayern,  Württemberg,  Baden,
Sachsen).  Der  Übergang  zu  Einheit-stypen  sür  bestimmte
Waren  (Seife,  Marmelade,  Backwaren,  Wurst  und  Bier)  und  die
Gleichsetznng  verschiedener  Warcnsortcn  im  Preise  nahmen  den  Preisstellen
  manche  Zuständigkeiten  und  Arbeitsmöglichkeiten  ab,  umsomehr, ­
  als  bei  diesen  Waren  auch  meistens  zentrale  Preisbindung  bis
zum  Verbraucher  oder  bis  zum  Händler  gegeben  ist.
<1)  Die  G  u  t  a  ch  t  e  r  t  ät  i  gk  e  i  t  der  Preisstellen  hat  durch
andere  Einflüsse  Einbußen  erlitten.  Die  Fülle  der  Entscheidungen
'höherer  gerichtlicher  Instanzen,  die  Ausführungsbestimmungen  und
Auslegungen  der  Behörden  sind  allmählich  zu  einem  Umfange  angewachsen, ­
  der  als  eigenes  „Kriegsverkehrsrecht"  anzusprechen  ist;
die  üblichen  Straf-  und  Streitfälle  der  Kriegszeit  sind  in  diesem
Kriegsverkehrsrecht  allmählich  ziemlich  geklärt,  damit  erübrigt  sich  in
großem  Umfange  die  Inanspruchnahme  der  Preisstellen  für  Gutachten. ­
  Neben  den  Preispellen  stehen  ferner  jetzt  die  Kriegswucherämter
  mit  ihren  Sachverständigen  als  Gutachter.  Sie  arbeiten
straffer  als  viele  Preisstellen  und  werden  von  den  Staatsanwälten
und  Gerichten  manchmal  lieber.  in  Anspruch  genommen.  Dagegen
bleibt  den  Preisstellen  nach  wie  vor  eine  nicht  geringe  Tätigkeit  bei
der  Klage-  und  Beweiserhebung  und  der  Feststellung  des  strafbaren
Tatbestandes.  Auch  als  Gutachter  werden  bewährte  Preisstellen
und  ihre  Mitglieder  nach  wie  vor  vielfach  herangezogen.
e)  Hinsichtlich  der  Verkehrsüberwachung  läßt  sich
feststellen,  daß  das  Arbeitsfeld  der  Preisstellen  im  ganzen  gewaltig
gewachsen  ist,  aber  unter  Verengung  und  Änderung  mancher  Arbeitsrichtung. ­
  Die  Verengung  sei  hier  skizziert.  Der  zu  überwachende
Personenkreis  ist  enger  und  bestimmter  geworden.  Die  E  r  -
l  a  u  b  n  i  s  p  f  l  i  ch  t  für  den  Handel  mit  Lebens-  und  Futtermitteln
begrenzt  den  Kreis  der  hier  tätigen  Personen,  die  Bestimmungen  über
Ausschaltung  unzuverlässiger  Personen  wirken  nach  der  gleichen
.  Richtung  —  gerade  durch  sie  ist  eine  Fülle  ebenso  rühriger  wie
skrupelloser  Elemente  aus  dem  Nahrungsmittelverkehr  entfernt
worden,  ein  ziemlich  festabgegrenzter  Personenkreis,  dessen  Betriebfamfeit
  die  Preisstellen  immer  wieder  in  Atem  hielt.  Die  Erlau ­
  b  n  i  s  p  f  l  i  ch  t  sür  Zeitungsanzeigen  bedeutet  eine  weitgehende ­
  Reinigung  des  Anzeigenteils  der  Zeitungen;  bei  der
Wichtigkeit  der  Zeitungsanzeige  sür  den  Verkehr  bedeutet  das  oft
genug  eine  Geschäftsunterbindnng  für  im  Lebens-  und  Futtermitteloerkehr ­
  unerwünschte  Personen.  —  Neben  dem  Personenkreise  wurde
            
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