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auf bic Landesstellen übergegangen (insbesondere wo ErlanbniSzwang
für Ersatzmittel besteht, in Bayern, Württemberg, Baden,
Sachsen). Der Übergang zu Einheit-stypen sür bestimmte
Waren (Seife, Marmelade, Backwaren, Wurst und Bier) und die
Gleichsetznng verschiedener Warcnsortcn im Preise nahmen den Preisstellen
manche Zuständigkeiten und Arbeitsmöglichkeiten ab, umsomehr,
als bei diesen Waren auch meistens zentrale Preisbindung bis
zum Verbraucher oder bis zum Händler gegeben ist.
<1) Die G u t a ch t e r t ät i gk e i t der Preisstellen hat durch
andere Einflüsse Einbußen erlitten. Die Fülle der Entscheidungen
'höherer gerichtlicher Instanzen, die Ausführungsbestimmungen und
Auslegungen der Behörden sind allmählich zu einem Umfange angewachsen,
der als eigenes „Kriegsverkehrsrecht" anzusprechen ist;
die üblichen Straf- und Streitfälle der Kriegszeit sind in diesem
Kriegsverkehrsrecht allmählich ziemlich geklärt, damit erübrigt sich in
großem Umfange die Inanspruchnahme der Preisstellen für Gutachten.
Neben den Preispellen stehen ferner jetzt die Kriegswucherämter
mit ihren Sachverständigen als Gutachter. Sie arbeiten
straffer als viele Preisstellen und werden von den Staatsanwälten
und Gerichten manchmal lieber. in Anspruch genommen. Dagegen
bleibt den Preisstellen nach wie vor eine nicht geringe Tätigkeit bei
der Klage- und Beweiserhebung und der Feststellung des strafbaren
Tatbestandes. Auch als Gutachter werden bewährte Preisstellen
und ihre Mitglieder nach wie vor vielfach herangezogen.
e) Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung läßt sich
feststellen, daß das Arbeitsfeld der Preisstellen im ganzen gewaltig
gewachsen ist, aber unter Verengung und Änderung mancher Arbeitsrichtung.
Die Verengung sei hier skizziert. Der zu überwachende
Personenkreis ist enger und bestimmter geworden. Die E r -
l a u b n i s p f l i ch t für den Handel mit Lebens- und Futtermitteln
begrenzt den Kreis der hier tätigen Personen, die Bestimmungen über
Ausschaltung unzuverlässiger Personen wirken nach der gleichen
. Richtung — gerade durch sie ist eine Fülle ebenso rühriger wie
skrupelloser Elemente aus dem Nahrungsmittelverkehr entfernt
worden, ein ziemlich festabgegrenzter Personenkreis, dessen Betriebfamfeit
die Preisstellen immer wieder in Atem hielt. Die Erlau
b n i s p f l i ch t sür Zeitungsanzeigen bedeutet eine weitgehende
Reinigung des Anzeigenteils der Zeitungen; bei der
Wichtigkeit der Zeitungsanzeige sür den Verkehr bedeutet das oft
genug eine Geschäftsunterbindnng für im Lebens- und Futtermitteloerkehr
unerwünschte Personen. — Neben dem Personenkreise wurde