Preis
Anerkennung heischen;
nach
Vieser
Richtung
hin
haben
die
stellen sicherlich ichon manche
geleistet, aber noch wenig im Verhältnis
zur Stärke und Eingewurzeltheit jener irrigen Auffassung von der
Nnvcrmeidlichkeit des rücksichtslosen Jnteressenkampfes. Hier liegt
eine wichtige Aufgabe sozialer Natur; der Krieg hat die Dringlichkeit
ihrer Lösung auf die Spitze getrieben, die Zeit nach dem Kriege muß
diese Verhältnisse irgendwie zum Ausgleich bringen, sollen nicht
Kräfte nutzlos vertan werden, deren tatkräftiges Schaffen an der
Heilung der Kriegswunden unbedingt verlangt werden muß.
c) Der reibungslose Gang unseres, Wirtschaftslebens mit seinen
tiefen Eingriffen in die letzten Zellen von Erzeugung, Umlauf und
Verbrauch ist mit allgemeinen behördlichen Maßnahmen und Kontrollen
nicht zu gewährleisten. Aufsicht und Überwachung
seitens un mittelbar Beteiligter und die gegenseitige
Kontrolle der Warenbesitzer und Verbraucher ist
unerläßlich und zuverlässiger, weil diese tagtäglich mit dem zu
überwachenden Sachverhalt zu tun haben, auch minder hart als die
am Buchstaben haftende rein polizeiliche Kontrolle, die beim Ausfall
der Preisprüfungsstellen wieder ungemein verstärkt werden müßte.
Zedc einzelne Beziehung vom Warenbesiher zum Verbraucher steht so
gewissermaßen unter ständiger Beobachtung; für Zuwiderhandlungen
ist die Preisstelle die zuständige Instanz, die eher und unbefangener
in Anspruch genommen wird als die Polizei, und die schon durch ihr
Dasein eine regelnde moralische Macht dem Verkehr gegenüber bedeutet.
In der Verwarnung und Aufklärung hat sic Wirkungsmittel
besonderer Art, die auch da ihren Erfolg nicht verfehlen, wo der Tatbestand
nur die Grenzen der Strafbarkeit streift; so ist sie eine
„Verkehrspolizei", die mehr allgegenwärtig und vorbeugend ist als die
polizeiliche Überwachung. Diese engen Beziehungen zum Alltagsverkehr
in Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs haben den
weiteren bedeutsamen Vorteil, daß neue Verkehrserscheinungen in: örtlichen
Bereich schneller und zuverlässiger erkannt werden. Das gilt für
unerwünschte Erscheinungen, die sich im Anschluß an die kriegswirtschaftliche
Regelung Herausstellen, das gilt ebenso für zweckmäßige
und erwünschte Erscheinungen; beide können in der Preisstelle zur
Sprache gebracht, örtlich abgestellt oder ausgebaut werden; sie können
von der Ortsstelle den übergeordneten Behörden zur Beobachtung mitgeteilt
werden.
d) Da Preis-, Verteilungs- und Äersorgungsfragen auch über
den Krieg hinaus zunächst ihre Bedeutung behalten, mit der Abrüstung
vielleicht in mancher Hinsicht noch wichtiger werden, da ferner auch