transportiert, weil selbst der dichteste Sack Mehl durchläßt. Auch
diese Verpackung reicht vielfach nicht, so transportiert Nord-
amerika das Mehl nach Mittelamerika herunter in Fässern; da
auch diese nicht genügend dichthalten, werden in diese ge-
wöhnlich noch Papiersäcke eingesetzt.
Bei Flüssigkeiten ist auf besonders sichere Verpackung
Rücksicht zu nehmen, weil sie beim Auslaufen nicht nur selbst
verlorengehen, sondern auch noch andere Gegenstände be-
schädigen, womit der Verpacker haftbar gemacht werden kann.
Außerdem haftet (siehe Postordnung 8 5, II) die Post bei mangel-
hafter Verpackung nicht, wenn diese durch Bruch verlorengeht.
Ferner ist bei der Verpackung von Flüssigkeiten noch auf $ 9,
VII, 2 (siehe Anhang) der Postordnung zu achten. Es empfiehlt
sich auch, auf die Vorschriften der Hapag ‚Handbuch für Ver-
lader‘“ (siehe Anhang) zu achten, besonders auf das Nachtreiben
der Reifen von solchen Gebinden, die Flüssigkeiten enthalten,
vor der Verschiffung, ferner durch Bezeichnung des Inhaltes
mit „Flüssig“‘.
Gase werden in nicht zusammengepreßtem Zustand überhaupt
nicht transportiert, weil hier Transport und Packung zu teuer
werden würden. Im zusammengepreßten Zustand sind Gase
immer gefährlich, namentlich solche, die‘ giftig oder explosiv
sind und müssen hier besonders sorgfältig behandelt werden.
Es sind hier vor allen Dingen die Vorschriften der Eisenbahn-
verkehrsordnung (siehe Anhang) zu beachten, ferner die Vor-
schriften über Behälter hochgepreßter Gase. Die Ventile müssen
besonders auf Dichtigkeit geprüft sein, die Flaschen müssen abge-
nommen und von Zeit zu Zeit nachgeprüft werden. .Prüfstempel
werden nachkontrolliert, die Flaschen haben je nach Inhalt be-
sonderen Anstrich und: besondere Bezeichnung. Die Ventile sind
durch aufschraubbare KEisenschutzköpfe, die aber ihrerseits
wieder angebohrt sind, damit kein Druck im Innern entstehen
kann, gegen Bruch und Beschädigung zu schützen. Meistens
sind viereckige Füße Vorschrift, damit die Flaschen nicht rollen
können; auch beim Transport müssen besondere Vorsichtsmaß-
regeln gewahrt werden. Die Flaschen dürfen nicht geworfen wer-
den und nicht in der Sonne liegen. Bei der Druckprüfung der Stahl-
flaschen ist besonders noch der Punkt zu beachten, daß bestimmte
Gase, wie Sauerstoff und Wasserstoff, kein Öl vertragen. Die Druck-
prüfung muß also mit gereinigtem Ölfreien Wasser vorgenommen
werden. Dadurch, daß Schmutzwasser, in dem sich etwasÖl befand,
zum Abdrücken benutzt wurde, ist schon mancher dieser
Behälter später explodiert. Manche Gase, wie Azetylen, vertragen
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