fullscreen: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Dierter AbjAnitt. 
Die ESinflußnahme des Staates auf die Ber- 
wendung des Bodens für die einzelnen 
Kulturgatiungen. 
Wir haben im zweiten und dritten Abfchnitt qgefjehen, 
daß die Staatsgewalt mit energijden Maßregeln ein- 
greijen kann und muß, um die Dorausfegungen eines 
rationellen Ilandwirtjhaftlichen Betriebes, nämlich eine 
zwecmäßige räumliche Gejtaltung der Befigverhältnifje und 
eine Derbejjerung der Bodenbejchaffenheit, zu erzwingen. 
Weit jdwerer ijt, wenigjtens in unferer heutigen Wirt- 
jhaftsorönung, ein ähnliches radikales Dorgehen, wenn 
es fi darum handelt, in weldher Art der Boden genußt 
werden joll, ob als Wald, Alpe, Weide, Wiefje, Acker, Wein- 
garten ujw. Denn bei jenen beiden erjtgenannten Öpera- 
tionen läuft das privatwirt|cqhaftliqhe Interejje des Grund- 
befigers und Landwirtes an möglich|t hohem Reinertrag 
und das öffentliche Interejje an einer möaglichit aroken 
Gütererzeugung durchaus parallel. 
Anders bei dem uns jeßt bejdhäftigenden Problem. 
Es ijlt durchaus möglich, daß das öffentliche Interelfe 
entweder die Erhaltung einer bejtimmten Kulturgattung 
erfordern würde oder deren Ausdehnung auf Kosten einer 
anderen oder endlich deren Einjhränkung zugunijten einer 
anderen, daß dadurch aber die privaten Grundbefiger und 
Fandwirte in ihrem Reinertrags- und Grundrenten- 
interejje gejdhädigt werden würden. Der Anwendung von 
Zwang, um bier dem allgemeinen Interejje zum Siege zu 
verhelfen, find aber praktifjdhH enge Grenzen gezogen; auch 
ijt in unjerer heutigen Wirtfjdhaftsorönung das Eigen- 
interefje der privaten Wirtjdhaftsführung die treibende 
Kraft, die ohne großen Nachteil nicht ausgefcdhaltet werden 
kann. Überdies Iäkt Jidh die Eianuna der einzelnen Grund- 
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