Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform
gemacht wird, dann Könnte der Betrag der Stillprämie vielleicht für die
Berforgung mit eintwandfreier Milch gewährt werden.. ;
Was die Ausdehnung der Berfiherung anbelangt, fo Kommt hier
alles darauf ar, daß die Wöchnerinnenfürjorge auch den verfidherungsfreien
rauen Der Kaffenmitglieder zugute kommt, wenigjtens
‘oweit die Wochenpflege und die Stillprämie in Betradt kommen. Ein
jefeidenes WochHengeld und Schwangernunterftüßung wären ja gewiß
m Intereffe einer beffern Ernährung erwünicht, aber da von dem Ausfall
ine8 baren Verdienftes keine Rede fein Kann, Jo muß die Erfüllung diefes
Wunfhes wohl einer weitern Zukunft vorbehalten bleiben. :
Vorftehende Reformvorfdhläge beiwegen fi ganz im Nahen des be-
itehenden SGejeges; ihre Durchführung bietet feine Schwierigkeit, &
Yandelt fih nur un die Frage der finanziellen Leiftungsfähigkeit, Cine
Srhöhung der Kranfenkajfjenbeiträge wird allerdings unausbleiblich fein,
venn au der Reichsbeitrag in Aufklag gebracht wird; fie At aber eine
Neubelaftung, die den Beteiligten jelbjt Stüge und Segen bringt, die auch
deu Arbeitgebern und der Nation durch die phyfijche Hebung und Mehrung
der fommenden Generation reichlidhe Früchte trägt.
Die Mehrbelajtung, wie fie die Erhöhung der Leiftungen, namentlich aber die Uus-
jehnung auf die verfiderungsfreien Chefrauen mit fich bringt, wird vielleicht in den
feinen Kafjen, in denen der Ausgleich der NRifiken fidh weniger glatt vollzieht, fi [tärker
zeltend machen, Diefe Koften wirken aud) heute {don recht ungleich je nach der Zahl
der weibligen Berlidherten. Wenn nun auch die Frauen der Verficherten einbezogen
merden, dann wird fich diefes ja nıehr ausgleichen, dagegen werden wieder die Kaffe
benachteiligt, bie viele verheiratete Männer aufmweifen. Diefen Ungleidheiten fönnte
geiteuert werden dur eine Rükverfiderung oder durch Bildung von X ra n-
tenfaffen- Verbänden, denen dann überhaupt die fejtumgrenzten Fam &-
(ienleifktungen: Hausgeld, Wochengeld, Sterbegeld ufw. ganz oder zum Teil
zugeiwiefen werden fönnten. Die Verbandsauslagen fönnten äHnlid) wie bei der Unjall-
verfiderung auf die Kaffen nach Maßgabe der ben Leiftungen zugrunde gelegten Lohn
deträge umgelegt werden. E3 Könnten aud) die Invali benverfiderungs-
anfkalten, die gewiß für eine gute Wödhnerinnenverforgung und Säuglingspflege
ebhaft interefliert find, mit einem prozentualen Anteil belaftet werben.
Schwieriger geftaltet fidh die Frage der Fürjorge für die Kreife, bie
jeute nit der Krankenverfidherung unterftehen: die felb-
tändigen Kleinen Bauern, Handwerker, Kauflente,
Beamten ufw. und die mithelfenden Familienangehörigen, Erftere Hund,
ijoweit fie dur den Militärdienjt in Anfpru genommen find und
al8 „minderbemittelt“ gelten, heute in der Neidhswochenhilfe einge-
“Gleffen. Sie verdienen die Erhaltung diejer Fürforge um jo mehr, als fie
im übrigen der Wohliaten unjerer Arbeiterverfidherung entbehren, Jofern
jie nicht von Den: Recht der Weiter oder Selbjtverfiherung Sebrauc) machen.
Legtere fteht ihnen ja aud) bei der Krankenverficherung offen, aber tat-
'Achlich haben fie fich bisher fernaechalten, und das wird auch nicht anders
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