Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform 
gemacht wird, dann Könnte der Betrag der Stillprämie vielleicht für die 
Berforgung mit eintwandfreier Milch gewährt werden.. ; 
Was die Ausdehnung der Berfiherung anbelangt, fo Kommt hier 
alles darauf ar, daß die Wöchnerinnenfürjorge auch den verfidherungsfreien 
rauen Der Kaffenmitglieder zugute kommt, wenigjtens 
‘oweit die Wochenpflege und die Stillprämie in Betradt kommen. Ein 
jefeidenes WochHengeld und Schwangernunterftüßung wären ja gewiß 
m Intereffe einer beffern Ernährung erwünicht, aber da von dem Ausfall 
ine8 baren Verdienftes keine Rede fein Kann, Jo muß die Erfüllung diefes 
Wunfhes wohl einer weitern Zukunft vorbehalten bleiben. : 
Vorftehende Reformvorfdhläge beiwegen fi ganz im Nahen des be- 
itehenden SGejeges; ihre Durchführung bietet feine Schwierigkeit, & 
Yandelt fih nur un die Frage der finanziellen Leiftungsfähigkeit, Cine 
Srhöhung der Kranfenkajfjenbeiträge wird allerdings unausbleiblich fein, 
venn au der Reichsbeitrag in Aufklag gebracht wird; fie At aber eine 
Neubelaftung, die den Beteiligten jelbjt Stüge und Segen bringt, die auch 
deu Arbeitgebern und der Nation durch die phyfijche Hebung und Mehrung 
der fommenden Generation reichlidhe Früchte trägt. 
Die Mehrbelajtung, wie fie die Erhöhung der Leiftungen, namentlich aber die Uus- 
jehnung auf die verfiderungsfreien Chefrauen mit fich bringt, wird vielleicht in den 
feinen Kafjen, in denen der Ausgleich der NRifiken fidh weniger glatt vollzieht, fi [tärker 
zeltend machen, Diefe Koften wirken aud) heute {don recht ungleich je nach der Zahl 
der weibligen Berlidherten. Wenn nun auch die Frauen der Verficherten einbezogen 
merden, dann wird fich diefes ja nıehr ausgleichen, dagegen werden wieder die Kaffe 
benachteiligt, bie viele verheiratete Männer aufmweifen. Diefen Ungleidheiten fönnte 
geiteuert werden dur eine Rükverfiderung oder durch Bildung von X ra n- 
tenfaffen- Verbänden, denen dann überhaupt die fejtumgrenzten Fam &- 
(ienleifktungen: Hausgeld, Wochengeld, Sterbegeld ufw. ganz oder zum Teil 
zugeiwiefen werden fönnten. Die Verbandsauslagen fönnten äHnlid) wie bei der Unjall- 
verfiderung auf die Kaffen nach Maßgabe der ben Leiftungen zugrunde gelegten Lohn 
deträge umgelegt werden. E3 Könnten aud) die Invali benverfiderungs- 
anfkalten, die gewiß für eine gute Wödhnerinnenverforgung und Säuglingspflege 
ebhaft interefliert find, mit einem prozentualen Anteil belaftet werben. 
Schwieriger geftaltet fidh die Frage der Fürjorge für die Kreife, bie 
jeute nit der Krankenverfidherung unterftehen: die felb- 
tändigen Kleinen Bauern, Handwerker, Kauflente, 
Beamten ufw. und die mithelfenden Familienangehörigen, Erftere Hund, 
ijoweit fie dur den Militärdienjt in Anfpru genommen find und 
al8 „minderbemittelt“ gelten, heute in der Neidhswochenhilfe einge- 
“Gleffen. Sie verdienen die Erhaltung diejer Fürforge um jo mehr, als fie 
im übrigen der Wohliaten unjerer Arbeiterverfidherung entbehren, Jofern 
jie nicht von Den: Recht der Weiter oder Selbjtverfiherung Sebrauc) machen. 
Legtere fteht ihnen ja aud) bei der Krankenverficherung offen, aber tat- 
'Achlich haben fie fich bisher fernaechalten, und das wird auch nicht anders 
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