108 ige, Geburtenrüdgang und Sozialreform ;
Beiriebsitätten, Bei den gefteigerten Gegenfätßen zwilchen Arbsitgeberi:
und Arbeitern bringen legtere, namentlich foweit fie fozialiftifch beeinflußt
jind, jeder Joldjen au noch fo wohl gemeinten Cinmijgung Mißtrauen
und Abneigung entgegen. Selbit im Handwerk ijt die gute alte Beit, wo
ber Lehrling und Sefelle nod) im Haufe des Meijters wohnte, wo Meifter
und Meifterin fi als Stellvertreter der Eltern betrachteten und für die
berufliche wie fittlide Erziehung fich verantwortlich fühlten, wo die Zunft
diefe Auffafjungen und Verhältniffe [Hübte und {tüßte, längit dahin. Sogar
die Dienjtboten, die no in der Hausgemeinfhaft mit dem Dienftherrn
wohnen, bedingen fidh weitejtgehende Freiheiten aus und finden darin
meiftens weiteltes Entgegeniommen.
So verjagen Autorität und Erziehung auf allen
Seiten. Und da wundert man ich über die „Vermwilderung“ und „Ber-
vohung“ unjerer Arbeiterjugend! Die bitterjten Magen und Unflagen
werben laut, aber man vergißt der eignen Schuld. Das gilt vor allen:
Mir diejenigen, die in erfter Linie für unfere gefellidhaftlide Ordnung
verantiwortlid) find. Keine Zucht ohne Erziehung. Keine Erziehung ohne
Autorität, Die elterlide Autorität hat man dur freiefte Geftaltung
der Arbeitsvertragsihließung, durch Hreizügigkeit und volles VBerfügungs-
tedt über das Lohneiniommen der Iugendliden unteraraben, und ar
einen Erfaß hat man nicht gedacht.
Die [Hwere Schuld der leitenden Maffen gegenüber unjerer Arbeiter-
jugend ergibt fi am beften aus dem Vergleich mit der Erziehung, deren
fi die Söhne und Töchter unferer gebildeten und befigenden Kafjen in
Symnafien, ZödGhterfhulen, Penfionaten und ähnlidhen höhern Bildungs-
anitalten erfreuen. Wie forgjam ift da alles durch die Aufficht und Ordnung
ber Schule: Verbot des Befuchz der WirtfhHaften und Vergnügungslokale,
Befchränkung des Rauchens, Überwachung des Verkehrs, Kontrolle der
Wohnung, Befchränkung der Stunden des Ausgangs, Verpflidhtung zum
Befuche des Gottesdienjtes u]w., geregelt. Und dabei Handelt e& fih um
Söhne und Töchter, die meijtens fid einer forgfältigen Erziehung erfreuten
und noch vielfach im Elternhaufe wohnen, die vor allem über kein eignes
Siniommen verfügen und deshalb {Hon fi der elterlidhen Kontrolle
tügen müffen. Wo bleibt da die parallele Erziehung und Aufjicht für die
Beranivachjende Yugend unferer breiten Vollsjdhichten? Muß man fich
bei Joldhem Vergleich nicht wundern, daß e& um unfere Mrbeiterjugend nicht
noch fAOlimmer fteht? Wer aber möchte fih anderfeits der Einficht ver-
idließen, daß hier viel wieder gutzumachen ft? Betrug doch die Bahl
der wegen BVerbredhen ober Vergehen verurteilten Jugendlidhen (von
12 bis 18 Jahren) im Sahre 1912 in Deutichland 54 959 (9,5 Prozent
ber Verurteilten). Die fteigenden Notjtände Haben in fa{t allen Staaten
zur gefeblidhen Einführung der Fürforge- (Zwang) Erziehung