Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

108 ige, Geburtenrüdgang und Sozialreform ; 
Beiriebsitätten, Bei den gefteigerten Gegenfätßen zwilchen Arbsitgeberi: 
und Arbeitern bringen legtere, namentlich foweit fie fozialiftifch beeinflußt 
jind, jeder Joldjen au noch fo wohl gemeinten Cinmijgung Mißtrauen 
und Abneigung entgegen. Selbit im Handwerk ijt die gute alte Beit, wo 
ber Lehrling und Sefelle nod) im Haufe des Meijters wohnte, wo Meifter 
und Meifterin fi als Stellvertreter der Eltern betrachteten und für die 
berufliche wie fittlide Erziehung fich verantwortlich fühlten, wo die Zunft 
diefe Auffafjungen und Verhältniffe [Hübte und {tüßte, längit dahin. Sogar 
die Dienjtboten, die no in der Hausgemeinfhaft mit dem Dienftherrn 
wohnen, bedingen fidh weitejtgehende Freiheiten aus und finden darin 
meiftens weiteltes Entgegeniommen. 
So verjagen Autorität und Erziehung auf allen 
Seiten. Und da wundert man ich über die „Vermwilderung“ und „Ber- 
vohung“ unjerer Arbeiterjugend! Die bitterjten Magen und Unflagen 
werben laut, aber man vergißt der eignen Schuld. Das gilt vor allen: 
Mir diejenigen, die in erfter Linie für unfere gefellidhaftlide Ordnung 
verantiwortlid) find. Keine Zucht ohne Erziehung. Keine Erziehung ohne 
Autorität, Die elterlide Autorität hat man dur freiefte Geftaltung 
der Arbeitsvertragsihließung, durch Hreizügigkeit und volles VBerfügungs- 
tedt über das Lohneiniommen der Iugendliden unteraraben, und ar 
einen Erfaß hat man nicht gedacht. 
Die [Hwere Schuld der leitenden Maffen gegenüber unjerer Arbeiter- 
jugend ergibt fi am beften aus dem Vergleich mit der Erziehung, deren 
fi die Söhne und Töchter unferer gebildeten und befigenden Kafjen in 
Symnafien, ZödGhterfhulen, Penfionaten und ähnlidhen höhern Bildungs- 
anitalten erfreuen. Wie forgjam ift da alles durch die Aufficht und Ordnung 
ber Schule: Verbot des Befuchz der WirtfhHaften und Vergnügungslokale, 
Befchränkung des Rauchens, Überwachung des Verkehrs, Kontrolle der 
Wohnung, Befchränkung der Stunden des Ausgangs, Verpflidhtung zum 
Befuche des Gottesdienjtes u]w., geregelt. Und dabei Handelt e& fih um 
Söhne und Töchter, die meijtens fid einer forgfältigen Erziehung erfreuten 
und noch vielfach im Elternhaufe wohnen, die vor allem über kein eignes 
Siniommen verfügen und deshalb {Hon fi der elterlidhen Kontrolle 
tügen müffen. Wo bleibt da die parallele Erziehung und Aufjicht für die 
Beranivachjende Yugend unferer breiten Vollsjdhichten? Muß man fich 
bei Joldhem Vergleich nicht wundern, daß e& um unfere Mrbeiterjugend nicht 
noch fAOlimmer fteht? Wer aber möchte fih anderfeits der Einficht ver- 
idließen, daß hier viel wieder gutzumachen ft? Betrug doch die Bahl 
der wegen BVerbredhen ober Vergehen verurteilten Jugendlidhen (von 
12 bis 18 Jahren) im Sahre 1912 in Deutichland 54 959 (9,5 Prozent 
ber Verurteilten). Die fteigenden Notjtände Haben in fa{t allen Staaten 
zur gefeblidhen Einführung der Fürforge- (Zwang) Erziehung
	        
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