Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

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D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 11t 
Erziehung jeBt aber voraus, daß die Kinder im Elternhaus wohnen vder 
od) jo der elterlichen Aufficht unterftehen, daß eine perfönlide Überwachung 
und Beeinfluffung möglid ijt. Biel dringlicher und weittragender aber 
zeftaltet fi die Aufgabe des SYugendamtes, wenn der Minderjährige ver- 
:teht und anderwärts in Arbeit tritt. 
b) Beauffidtigung und Shußderzugewanderten 
Xugenbd. Mangelnde Arbeitsgelegenheit am Wohnort, reichlicherer Wer 
Dienft in den Städten und Indujriebezirken, oft auch der berechtigte Wunfch 
weiterer Berufs» und Charakterbilbung drängen zum Verlallen des 
Slternhaufes und der Heimat. Damit {türmen doppelt und dreifach die 
üttlidhen Gefahren auf den Jugendlichen ein, Selbit wenn, wie wir voraus- 
jeben unb, wie oben ausgeführt ijt, eS gefeglidh gefichert wifjen möchten, 
„ie Eltern bzw. das Jugendamt die Soslöjung von Elternhaus und Heimat 
zilligen, Jo wird e8 diefen doch meiftens nicHt möglich Jein, ihr Kind dort 
anter fo aute Obhut zu {tellen, daß fie ohne Sorge fein fönnen. Hier it 
28 nun die Aufgabe des Jugendamtes, die Nu ffiht und Für forge 
desEiternhaufestunlidhftzuerfjegen. Alle zumwanderndetn 
Augendlichen find dem Jugendamt zu melden, Diefes prüft, ob die Zuftim- 
mung der Eltern oder des Vormundes oder des Kugendamtes der Heimat 
sorliegt. € vergewiljert ih, daß Wohnung, Arbeitsvertrag und Art der 
Befchäftigung gefundheitlidh und fittlich einwandfrei find, E83 drängt dar- 
auf, daß der Minderjährige die Beziehungen mit den Eltern pflegt, Kontrol- 
liert Verdienft und Verwendung, jorgt dafür, daß die Eltern nicht ver- 
geffen werden, daß aber auch das Sparbuch zu Teinem Nechte kommt — 
alles in tunlichiter Berftändigung mit den Eltern und nur jo weit, 
ıl8dieElternnidHhtzuverläffige Perfonen am WohHn- 
art mit ihrer Vertretung betraut Haben. Das Kann 
auch 3. B. der Lehrherr, bie Dienftherr{Haft Jein, nur ift immer Boraus- 
jegung, daß das Iugendamt diefe Betreuung genehmigt und überwacht. 
Meijtens wird die Tätigkeit des Jugendamtes nur dahin gehen: den 
Yugendlidhen und die Eltern zu veranlalfen, eine Vertrauensperjon 
zu benennen und, falls fie feine kennen, foldhe vorzufchlagen und dann 
nach Einvernehmen mit den Eltern als deren Stellvertreter 
zubejtellen. Das Jugendamt wird in Verjtändigung mit den Wohl- 
:ahrtö- und Standesorganifationen am Orte: Caritative und Fürjorge- 
sereine, Meifterverein, Frauen (Mütter-) Verein ufw. leicht foldhe Ber- 
irauenäperfonen gewinnen, ähnlid wie Heute geeignete Bormünder, 
„Bileger“, „Helfer“ (FJugendgericht) ujw. gewonnen werden, Die Eltern 
werben meijtens gern bereit Jein, Vereine ihres Vertrauens (3. B. Arbeiter, 
Sünglings-, Gejellenverein, Mädchen] Hugverein, Frauenbund) zu bezeichnen, 
au3 denen ihr Stellvertreter genommen oder durch den er beftimmt werden 
;alt Das Inaendamt wird e8 al feine befondere Aufaabe betrachten.
	        
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