112 Site, Geburtenrücgang und Sozialteform
in regelmäßigen Bujammenfünften dieje Vertrauensperfonen über ihre
wichtigiten Aufgaben zu unterrichten, fie mit dem rechten Eifer zu erfüllen
und, joweit ihnen folche Jugendliche anvertraut find, regelmäßig darüber
zu berichten. Die Vertrauensperfonen — „Betreuer“ — Jollen ihre Arbeit
eben|o ernft und verantwortlich auffaljen wie die des Vormundes, fie
lollen in jeder Beziehung ihren Schußbefohlenen die Eltern zu erjeben
juchen, nicht bloß zur Kontrolle, fondern auch im SGeilte AHriftlicher Liebe
und Zürforge.
Muh das „Gefellenwandern“, das ja ein romantifhes Erbitüc aus der Zunftzeit
darjtellt, muß der Kontrolle unterjtellt werden. In den Katholifhen Gefellenvereinen
& DB. beiteht eine muftergültige Wanderordnung, die fig durchaus bewährt hat und
die in einer oder anderer Weife von den Iugendämtern gemeinfam vereinbart werden
Zönnte, Die Gefahren der Wanderfchaft, der Berführung und Ausbeutung in den
Bennen und Schlafftellen hat der hHochverdiente Begründer der Arbeiterkolonien,
Gerr Bajtor Fo, Bodelfh wingh (Bielefeld), wie [Hon vor ihm Kolping, in er-
greifenden Bildern gefdhildert. Seiner unermübliden Werbetätigkeit ijt e& auch zu
verbanfen, daß in einer Reihe von Provinzen eine allgemeine Wanderordnung, die
auch bie Erwadhfenen umfdließt, eingeführt worben ijt. Mit obigem Vorfhlag würde
aud) die wirffame Betämpfung des VBagabundentums erreicht, indem der
NMachihub aus der Iugend verHütet würde. — Unfer Vorfchlag bedeutet nicht etwa
eine Sefdränfkfung der Freizügigkeit. Der Vogel foll nur nicht aus-
Miegen, bevor er függe it und zu unterfheiden weiß, wo iHm Gefahr droht. Die
Wanderabfichten follen den Eltern mitgeteilt und von diefen — immer nur auf Zeit —
genehmigt werben, fo zwar, daß die Beziehungen zum SiternhHaus erhalten bleiben.
Eine folde Regelung mürde auch den Teidtfinnigen Zuzug vom Lande in die Stadt
hemmen. Wenn man eine Ausdehnung des Verbotes der Fabrikbe[Häftigung jugend-
‚iger Arbeiter bis zum 16, Lebensjahre al8 foldje Maßregel empfohlen Hat,!) fo geht
das zu weit, da fie aud) die Eltern in Stadt und Land treffen würde, aber wenn die
Eltern auf dem Lande die Entfheidung haben, werden fie der ungerechtfertigten Ab-
manderung [don entgegenireten. .
Wir find ein Wandervolk geworden, wejentlid) vonı Lande in
die Stadt. Etwa die Hälfte unferer Bevölkerung ijt dem heimatlichen
Boden, auf dem fie geboren ijt und ihre Jugendzeit verlebt Hat, entrifjen.”)
Dieje Wanderluft und not ergreift vor allem unfjere Jugend. Das Land
Öt nur mehr die Wiege und daz Altersheim unjeres Volkes, während die
heranwachjende Generation den Stähten zuftrömt. Nadezu jeder dritte
in der Stadt lebende Menfch ftammt vom Lande. Um fo mehr follten wir
der wandernden Jugend nachgehen, daß fie nicht das, was fie an phylifcher
und fittlider Kraft vom Lande in die Stadt mitbringt, im Strudel der
Stadt verliert, jondern ihr dauernd als nationales Kapital zuführt.
Die Notwendigkeit und Bedeutung einer erziehliden Erfaffung der wandernden
SIugend ergibt folgendes Beifpiel: Nad) der Bevölferungsaufnahme vom 1. De:
zember 1910 murben allein in Berlin an jugendligen SchHlafgängern
im Alter von 14 bis 21 Xahren 16 205 Berfonen ermittelt, von denen 2458 in Berlin
2) Erhaltung 24.
" Beufg, Wanderungen 22.