Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

112 Site, Geburtenrücgang und Sozialteform 
in regelmäßigen Bujammenfünften dieje Vertrauensperfonen über ihre 
wichtigiten Aufgaben zu unterrichten, fie mit dem rechten Eifer zu erfüllen 
und, joweit ihnen folche Jugendliche anvertraut find, regelmäßig darüber 
zu berichten. Die Vertrauensperfonen — „Betreuer“ — Jollen ihre Arbeit 
eben|o ernft und verantwortlich auffaljen wie die des Vormundes, fie 
lollen in jeder Beziehung ihren Schußbefohlenen die Eltern zu erjeben 
juchen, nicht bloß zur Kontrolle, fondern auch im SGeilte AHriftlicher Liebe 
und Zürforge. 
Muh das „Gefellenwandern“, das ja ein romantifhes Erbitüc aus der Zunftzeit 
darjtellt, muß der Kontrolle unterjtellt werden. In den Katholifhen Gefellenvereinen 
& DB. beiteht eine muftergültige Wanderordnung, die fig durchaus bewährt hat und 
die in einer oder anderer Weife von den Iugendämtern gemeinfam vereinbart werden 
Zönnte, Die Gefahren der Wanderfchaft, der Berführung und Ausbeutung in den 
Bennen und Schlafftellen hat der hHochverdiente Begründer der Arbeiterkolonien, 
Gerr Bajtor Fo, Bodelfh wingh (Bielefeld), wie [Hon vor ihm Kolping, in er- 
greifenden Bildern gefdhildert. Seiner unermübliden Werbetätigkeit ijt e& auch zu 
verbanfen, daß in einer Reihe von Provinzen eine allgemeine Wanderordnung, die 
auch bie Erwadhfenen umfdließt, eingeführt worben ijt. Mit obigem Vorfhlag würde 
aud) die wirffame Betämpfung des VBagabundentums erreicht, indem der 
NMachihub aus der Iugend verHütet würde. — Unfer Vorfchlag bedeutet nicht etwa 
eine Sefdränfkfung der Freizügigkeit. Der Vogel foll nur nicht aus- 
Miegen, bevor er függe it und zu unterfheiden weiß, wo iHm Gefahr droht. Die 
Wanderabfichten follen den Eltern mitgeteilt und von diefen — immer nur auf Zeit — 
genehmigt werben, fo zwar, daß die Beziehungen zum SiternhHaus erhalten bleiben. 
Eine folde Regelung mürde auch den Teidtfinnigen Zuzug vom Lande in die Stadt 
hemmen. Wenn man eine Ausdehnung des Verbotes der Fabrikbe[Häftigung jugend- 
‚iger Arbeiter bis zum 16, Lebensjahre al8 foldje Maßregel empfohlen Hat,!) fo geht 
das zu weit, da fie aud) die Eltern in Stadt und Land treffen würde, aber wenn die 
Eltern auf dem Lande die Entfheidung haben, werden fie der ungerechtfertigten Ab- 
manderung [don entgegenireten. . 
Wir find ein Wandervolk geworden, wejentlid) vonı Lande in 
die Stadt. Etwa die Hälfte unferer Bevölkerung ijt dem heimatlichen 
Boden, auf dem fie geboren ijt und ihre Jugendzeit verlebt Hat, entrifjen.”) 
Dieje Wanderluft und not ergreift vor allem unfjere Jugend. Das Land 
Öt nur mehr die Wiege und daz Altersheim unjeres Volkes, während die 
heranwachjende Generation den Stähten zuftrömt. Nadezu jeder dritte 
in der Stadt lebende Menfch ftammt vom Lande. Um fo mehr follten wir 
der wandernden Jugend nachgehen, daß fie nicht das, was fie an phylifcher 
und fittlider Kraft vom Lande in die Stadt mitbringt, im Strudel der 
Stadt verliert, jondern ihr dauernd als nationales Kapital zuführt. 
Die Notwendigkeit und Bedeutung einer erziehliden Erfaffung der wandernden 
SIugend ergibt folgendes Beifpiel: Nad) der Bevölferungsaufnahme vom 1. De: 
zember 1910 murben allein in Berlin an jugendligen SchHlafgängern 
im Alter von 14 bis 21 Xahren 16 205 Berfonen ermittelt, von denen 2458 in Berlin 
2) Erhaltung 24. 
" Beufg, Wanderungen 22.
	        
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