114 | GHige, Geburtenrüdgang und Soztalreform
Polizeibehörben und den Sewerbeauflichtsbeamten. Den erftern fehlt:
meiftens das nötige Knterelje, noch öfter die nötigen technijchen Kenntnifle,
die Erfabrung und UnabHängigkeit, um auf die ftrenge, energi[dde Yune-
Haltung zu dringen. Der Gewerbeauffichtsbeamten find zu wenige, fie
wohnen weitab und fommen fo jelten zur Revifion, daß es kaum möglich
Hit, jeder einzelnen Arbeitöitelle und vor allem jedem Arbeiter genügende
Aufmerfjamteit zu [Henken, Sie befuchen in der Regel nur die größern
Betriebe. Viel dringliher und [Hwieriger aber ijt die Durchführung
de3 Arbeiterfchubes in den Keinbetrieben, namentlid) in der Heim.
arbeit. So haben insbefondere die Erfahrungen bezüglich des Kinder»
iOubgejekes von 1893 den Hochverdienten Borkämpfer auf diefem Se-
biete, Herrn Lehrer Ugh a (Berlin), [Hon vor Jahren zu der Forderung
der Errichtung von „Iugendämtern“ angeregt, mit der jpeziellen Auf
gabe des. KinderfHhukes im Rahmen diefes SGefeges, — Was vom Schuge
der GefundHeit gilt, gilt doppelt und dreifach vom Schube der Sittlichkeit.
Hier verfagen erft recht Bureaukratie und Schablone. Wie jegensreich Könnte
hier das Iugendamt wirken, wenn die Eltern, VBertrauensleute, Ärzte,
Mitglieder der Arbeitervereine und SGewerkichaften, Präfides der Jugend-
vereine fm. fich vertrauensvoll und vertraulich an diefes wenden undum feine
Bermitthung beim Arbeitgeber, bei der Rolizeibehörde und denı Gewerbe.
rat angehen fönnten. SGewiß würde es, geftübt auf den Rat wohlwollender
Arbeitgeber und erfahrener Arbeiter, aud meiften3 in der Lage fein, ent»
jbrechende allgemeine Verordnungen oder Verfügungen für den einzelnen
all anzuregen oder vorzufchlagen. Oft wird es bedeutfam fein, auch das
rechte Verjtändnis bei Arbeitgebern und Arbeitern zu vermitteln — wie-
derum eine Aufgabe, die das Jugendamt durch Vorträge, Merkblätter, Zei-
tungsartifel am beften Löjen fönnte. Schon die private oder Sffentlidhe Nüge
und Warnung, 3. B. wegen des fittlidh anftößigen rohen Verhaltens der
jugendlidhen ‘Arbeiter auf den Fabrikhöfen, beim Heimweg, Warnungs-
plafate in den Arbeiterzligen würden heilfam wirken. Ähnliche Beitimmungen
bezüglich des Schuges der Gefundheit und Sittlickeit, wie in der Semwerbe«
ordnung, finden fich auch im Handelsgefegbuc und im Bürgerlidhen Ser
jeßbuch, aber noch) weniger präzife und, was [AHlimmer it, rein privatrecht-
lien Charakters, jo daß Auffiht und Strafe zur Sicherung der Durch«
ührung fehlen. Bezüglich der Handlungsgehilien und „‚fehrlinge geht das
Beftreben dahin, die Sewerbeauflicht entiprechend auszudehnen. Sanz
vergeffen ijt aber bisher 3. SB. der Di enjitboten. Und doch find Hier
namentlich die WoHnverhältnifie gefundHeitlich wie fittlid) oft hHöchit bedenk
fig. Mit bureaukratifchen Arbeiter hußbeftimmungen läßt (ic {Ower
in die mannigfaltigen häuslichen Dienftverhältnifje eingreifen, aber Könnte
nicht dem Jugendamt — nad) Borbild der Semwerbeaufliht —
ein weitaehbendes AuffidhtS& und SqHubkrehHt gefeblich