Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

114 | GHige, Geburtenrüdgang und Soztalreform 
Polizeibehörben und den Sewerbeauflichtsbeamten. Den erftern fehlt: 
meiftens das nötige Knterelje, noch öfter die nötigen technijchen Kenntnifle, 
die Erfabrung und UnabHängigkeit, um auf die ftrenge, energi[dde Yune- 
Haltung zu dringen. Der Gewerbeauffichtsbeamten find zu wenige, fie 
wohnen weitab und fommen fo jelten zur Revifion, daß es kaum möglich 
Hit, jeder einzelnen Arbeitöitelle und vor allem jedem Arbeiter genügende 
Aufmerfjamteit zu [Henken, Sie befuchen in der Regel nur die größern 
Betriebe. Viel dringliher und [Hwieriger aber ijt die Durchführung 
de3 Arbeiterfchubes in den Keinbetrieben, namentlid) in der Heim. 
arbeit. So haben insbefondere die Erfahrungen bezüglich des Kinder» 
iOubgejekes von 1893 den Hochverdienten Borkämpfer auf diefem Se- 
biete, Herrn Lehrer Ugh a (Berlin), [Hon vor Jahren zu der Forderung 
der Errichtung von „Iugendämtern“ angeregt, mit der jpeziellen Auf 
gabe des. KinderfHhukes im Rahmen diefes SGefeges, — Was vom Schuge 
der GefundHeit gilt, gilt doppelt und dreifach vom Schube der Sittlichkeit. 
Hier verfagen erft recht Bureaukratie und Schablone. Wie jegensreich Könnte 
hier das Iugendamt wirken, wenn die Eltern, VBertrauensleute, Ärzte, 
Mitglieder der Arbeitervereine und SGewerkichaften, Präfides der Jugend- 
vereine fm. fich vertrauensvoll und vertraulich an diefes wenden undum feine 
Bermitthung beim Arbeitgeber, bei der Rolizeibehörde und denı Gewerbe. 
rat angehen fönnten. SGewiß würde es, geftübt auf den Rat wohlwollender 
Arbeitgeber und erfahrener Arbeiter, aud meiften3 in der Lage fein, ent» 
jbrechende allgemeine Verordnungen oder Verfügungen für den einzelnen 
all anzuregen oder vorzufchlagen. Oft wird es bedeutfam fein, auch das 
rechte Verjtändnis bei Arbeitgebern und Arbeitern zu vermitteln — wie- 
derum eine Aufgabe, die das Jugendamt durch Vorträge, Merkblätter, Zei- 
tungsartifel am beften Löjen fönnte. Schon die private oder Sffentlidhe Nüge 
und Warnung, 3. B. wegen des fittlidh anftößigen rohen Verhaltens der 
jugendlidhen ‘Arbeiter auf den Fabrikhöfen, beim Heimweg, Warnungs- 
plafate in den Arbeiterzligen würden heilfam wirken. Ähnliche Beitimmungen 
bezüglich des Schuges der Gefundheit und Sittlickeit, wie in der Semwerbe« 
ordnung, finden fich auch im Handelsgefegbuc und im Bürgerlidhen Ser 
jeßbuch, aber noch) weniger präzife und, was [AHlimmer it, rein privatrecht- 
lien Charakters, jo daß Auffiht und Strafe zur Sicherung der Durch« 
ührung fehlen. Bezüglich der Handlungsgehilien und „‚fehrlinge geht das 
Beftreben dahin, die Sewerbeauflicht entiprechend auszudehnen. Sanz 
vergeffen ijt aber bisher 3. SB. der Di enjitboten. Und doch find Hier 
namentlich die WoHnverhältnifie gefundHeitlich wie fittlid) oft hHöchit bedenk 
fig. Mit bureaukratifchen Arbeiter hußbeftimmungen läßt (ic {Ower 
in die mannigfaltigen häuslichen Dienftverhältnifje eingreifen, aber Könnte 
nicht dem Jugendamt — nad) Borbild der Semwerbeaufliht — 
ein weitaehbendes AuffidhtS& und SqHubkrehHt gefeblich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.