3
»
€“
Ag
A
ai8
SS
I
»1p.
1e
ar
>%3
Hs
18
13
et
fe
er
te
4
D, Bekämpfung des SGehurtenrüdganges 115
zugelbrochen werden? Und wenn 3. B. der Innung das Recht zujteht, dem
pflichtvergeffenen Lehrmeijter das Recht, Lehrlinge auszubilden, auf Beit
ar entziehen oder dies von befondern Bedingungen abhängig zu machen,
fönnte nicht dem Jugendamt ein gleiches Recht wenigjtens bezüglid der
minderjährigen Dienftboten gegeben werden?
Nach der Berufszählung von 1907 waren von den 1 225 328 weibliden Dienjtboten
nur 205 736 in der Zählgemeinde geboren, Nicht weniger als 763 954 waren auf dem
Lande geboren, von denen 70 Prozent zur Stadt gewandert waren, Meijtens find
3 pOyfifcdh ftarke und auch fittlih noch unverdorbene Mädchen, die, gelodt durch den
jeichtern Dienft, die Ungebundenheit und den gleißenden Glanz des {tädtiichen Lebens,
zur Stadt ziehen. Ohne Erfahrung und Führung erliegen fie nur zu pft den Gefahren,
te von allen Seiten, innerhalb der Familie, in der fie dienen, und außerhalb auf fie ein-
drängen Sie ftellen zweifellos das größte Kontingent der uneheliden Geburten, deren
Bahl trog und neben aller Präventiviechnik in den Stäbhten noch ftetig im Wachfen {ft und
ih 3. BD. in den preukijdHen Städten fajt doppelt fo hoch fteift (107 auf 1000 Geburten)
al8 auf dem Lande (58). Als DienftmäbgHen beginnen fie; bald wird ihnen diefe Ge:
bundenheit läftig und fie werden Zimmermädchen, Kellnerinnen ufw., oder fie gehen
in die Konfekion über. Mit einem Verhältnis fängt das unfittlihe Leben an, und in
der Proftitution endet e8. Das ift nur zu oft das tragifhe Schiefal derjenigen, bie uns
bie beiten Hausfrauen und Mütter {tellen Könnten. .
Wie einerfeitz für eine Erweiterung des Schubes der Minderjährigen, [9
fönnte das Jugendamt auf der andern Seite auch in Anpajffung an die be-
fondern Verhäliniffe für eine Milde run g der bejtehenden VBorjchriften in
Dienft geftellt werden. Auch hier ein Beifpiel: Die Bejdhäftigungsdauer
der [AHulentlafjenen Kinder zwijden 13 und 14 Jahren ijt auf HödHftens
jeh8 Stunden täglidH in Fabriken hefchränkt. Die Beftimmung Yt wohl
gemeint, aber tatjächlich wird jie oft dazu führen, daß ein folches Kind
gar feine BefhHäftigung findet, weil den Fabriken die unterfHiedlidhe Zeit
bemeffung unbequem ijt. Dadurch kann nun aber jowohl für das Kind
wie für die Eltern, die vielleidt mit Schmerzen auf den Mitverdienit des
erjten Kindes warten, die „Wohltat Plage“ werden. Wäre es nun bedenk
fi, dem Iugendamt Dispensrecht zu geben? Soldje Ausnahmefälle
fjommen aber auch bezüglich Arbeitszeit, Sonntagsruhe, Nachtbefchäf-
tigung uf. vor; e8 find au) den Polizeibehöürden weitgehende Aus-
nahmebefugniffe eingeräumt, aber hier ausfchließlid) im Interefje der
Unternehmer, während an die oft doch nicht minder berechtigten Interejfen
der Eltern wie Kinder nicht gedacht zu werden fHeint, Sewiß muß auch
hier der Gefahr vorgebeugt werden, daß die Ausnahme zur Regel wird,
aber das Amt gibt nach feiner ganzen Richtung und Zujammenfegung [don
bie Gewähr, daß die Schonung des Minderjährigen nicht zu kurz kommt;
anderfeits Kann aber Sefeg und Verordnung viel weiter in Fejtjekung der
Regel gehen, wenn den Ausnahmen ihr Necht gefihert Yt. Bejonders
werden wir au im Heimarbeiter]Huß, nod) mehr aber in der
‘Do bedeutungsvollen WohHnungzZ frage ohne eine foldhe ausgleidhende