120 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform
Anderfeits fol man aber auch z. B. das Verbot des öffentliden Bigarren- und Zi-
garrettenrauchen? nicht unterfhäßen, Es {ft etwas ganz anderes, db der Junge etwa.
verftohlen eine Zigarre raucht, oder ob e& in der Form roher und aufdringlider Fred)-
heit gefchieht. In diefem Falle ift es nicht gleidhgültig, wenn dem Burlhen durch den
Lehrer oder au durch den Polizijten Nargemacht wird, daß er noch nicht das Necht
der Erwachfenen Hat. Die Hauptfache aber ijt, daß die Gewerbetreibenben: Wirte,
Bigarrenverfäufer, Kino befiber ufm. befiraft werden, wenn fie aus dem Leichtfinn der
Yugenb Gewinn ziehen. Dem immer wieder geltend gemachten Einwand gegenüber,
daß man den Jungen oder Mädchen doch nicht anfehHen könne, wie alt fie feien, würde
ar erwägen fein, ob nicht, wie 3. B. der Primaner durch feine Klaffenrmüße Tenntlich
ift, fo den mehr al3 18 Jahre alten Berfonen das Recht gegeben werden follte, eine
Legitimation (mit Photographie) fi ausitellen zu laffen. Dann würden die Gemwerbe«
treibenden die Vorzeigung diefer Legitimation verlangen und damit [ih vor ungeredter
Beftrafung fhüßen Können. Die Eltern, die namentlich in den Städten heute meiftens
ahnmächtig gegenüber ihren Kindern find, follten zwar vermwarnt, aber nur beitraft
werden, wenn ihre Mitihuld nadhgewiefen wird.
Hraanifation des Jugendamtes
Se na den Aufgaben, die man dem Jugendamt zuweift, wird fid au
bie Organifation verjchieden geftalten. Wir find in erfter Linie von den
Aufgaben der Erziehung und des Schuke3 der Bolksjugend ausgegangen
und haben dabei fpeziell auf die erziehlide Fürjorge der Höhern Lehre
anftalten hingewiefen. In Parallele dazu Könnte man an einen ent{predhen-
ven Ausbau der FortbildungsfhHule denken.?) Leider hat
in dem größten deutfden Bundesitanate, in Preußen, die Fortbildungsfhule
mehr und mehr den Charakter der Facdhidhule erhalien, während die fitt
liche Erziehung ganz zurüctritt. Demgemäß find fie aud) nicht dem Kultus-
minijter, fondern je nad) dem Charakter dem Minifjter für Handel und
Sewerbe und dem Landwirtjhaftsminifter unterftellt. Der wichtigjte Er-
ziehungsfattor: der Keligionsunterricht, und jede fonftige Kirchliche Beein-
Auffung ijt ausgefhaltet, Die Zuftändigkeit bezüglich der Difziplin und
des Jittlidhen Verhaltens der Schüler über die Schuljiunden und den Chu
raum Hinau3 ijt jehr Sefränkt, Endlich find die Fortbildungsjhulen Ver-
anftaltungen der Gemeinden und je nach den finanziellen Mitteln und Nei-
gungen der Gemeinden von fehr verfhiedener Bedeutung. Ein allgemeiner
gefeblidher Zwang zur Einführung beiteht in Preußen nicht, und für die weib-
liche Yugend ijt noch fehr wenig gefbehen. Alle diefe Umftände befliimmen
un8, der Organifation befonderer Jugendämter den
Borzug zu geben. Diefes um fo mehr, al? ihnen auch weitgehende fonftige
Aufgaben in der Verwaltung: Mitwirkung beim Arbeiter« und Dienft-
botenfhuß, hei der Wohnungsaufficht, der Regelung der Lohnzahlung,
bes Sparzmwanges ufw. zugewiefjen werden follen, Wie das Jugendamt:
unferm Berwaltungsorganismus zwedmäßig einzugliedern it, muß dem
7) Val. „Arbeitermohl“ 1895, 189,