Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Einleitung. 
Compagnie wurde die grösste monopolisirte Handelsgesell- 
schaft, welche die Welt gesehen hat. Die Geschichte dieser 
Gesellschaften ist sehr lehrreich, zunächst weil sie der factische 
Ausgangspunkt unseres modernen Actienwesens sind, dann 
aber insbesondere deshalb, weil sie zeigen, wie Monopole von 
Privaten nur eine vorübergehende Berechtigung haben und 
schliesslich sich entweder selbst ruiniren, oder aber vom Staate 
als ein Staat im Staate nicht mehr geduldet werden können. 
Wir gehen auf die Geschichte resp. Aufhebung der ostindischen 
Compagnie nicht näher ein; es genügt hier zu erwähnen, 
dass auch diese merkantilistische Einrichtung England im 
vorigen Jahrhundert nicht fremd war, wenngleich das Parla- 
ment zumeist aus politischen Gründen die durch königliche 
Praerogative geschaffenen Möhopole stets bekämpfte *). 
Was Zölle betrifft, so bestanden solche in England ebenso 
wie in anderen Ländern schon frühzeitig im Mittelalter; ein 
entschieden protectionistischer Charakter derselben zu Gunsten 
der inländischen Gewerbe trat zunächst unter Eduard IV. her- 
vor: 1464 wurde — nachdem schon früher der Waarenhandel 
ausländischer Kaufleute verboten worden war, der Import von 
Tuch aus allen Ländern und der Import von allen Waaren 
ausser Lebensmitteln aus den Ländern des Herzogs von Bur- 
gund verboten. Es folgten später unter Karl II. und Georg 1. 
zusammenfassende Tarifirungen, aber, da daneben beständig 
eine Masse specieller Zölle aufgelegt wurde, so war das Zoll- 
wesen keineswegs so einfach und systematisch regulirt, wie 
las Schifffahrtswesen. Eine solche Regulirung erfolgte erst 
1787 durch Pitt’s Consolidationsacte. Indessen kann man 
sagen, dass lange vor Anfang unserer Periode wohl der 
Geist des Merkantilsystems bis zum Uebermaass im eng- 
lischen Zollwesen herrschend war. Es war der Handelsbilanz 
1) Siehe Macaulay, Geschichte England, Cap. 19. Wichtig ist in 
Bezug auf Monopole aller Art insbesondere: An Act concerning Mono- 
oolies and Dispensations, 21. James I. C.3 (1628). Alle Licenzen und 
Patentbriefe, „für das alleinige Recht des Kaufs, Verkaufs, der Pro- 
duction oder des Gebrauchs von irgend Etwas im Königreich“ werden 
für absolut nichtig erklärt.
	        
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