D. Bekämpfung des Sehurtenrüdganges 183
nur wenig zahlen, Dabei wird außer acht gelaffen, daß es Jich hier nicht etva um eine
„Beftenerung“ handelt, fondern um die Durchführung einer Forderung des ger ed)»
ten Z2oHnes. Diefer foll mindeften8 die „Produktionskoften“ der Arbeit
deden, d. h. der gefamte Arbeitsverbienft der aktiven Arbeitstage muß nicht bloß den
Lebensunterhalt in diefen Tagen der vollen Arbeitsfähigkeit bieten, fondern auch aus-
reihen, um die Koften der Iugendpflege, der Erziehung und Ausbildung zu amorti-
Jieren und zugleid au die Koflten der Krankheitszeiten, des Alters, der Unfälle u]w.
zu deden. Die Verficherung ift das zwedmäßigjte Mittel, um die Erfüllung diefer
gerechten Forderung zu fichern, Die VBerfidherungsbeiträge find fo nicht3 anderes als
ein Beftandteil der Produktionskojten, der ebenfoim Preife der
Produkte zum Ausdrud kommen muß wie die andern notwendigen Anlage und Be-
Iriebsfoften.?) Durch eine entfpredhende Erweiterung der Verfidherung würde nur
den Eltern wirkfjamer als bisher dieler Erfaß der Lflege- und Ausbildungstkoften
pgefichert,
Diejer Weg öffentlidh-recdhtlidher Kürjorge für bie Änderreidhen Familien
hat eine Reihe von VBorzügen gegenüber jeder andern Regelung. Zunächit
bedarf e& Leinerneuen ODrganifation. Die Aufbringung der
Mittel vollzieht fich einfach in der Weije, daß entweder die Beitragsmarken
im Werte erhüht werden oder daß eine Zufagmarke (Doppelmarke) geklebt
wird. Sedenfalls empfiehlt e3 fich, daß der Beitrag je nad) der LohHnklafje
abgeftuft wird, um fo au in den Erziehungsbeihilfen den Unterfchieden
ber Unterhaltungsfoften in Stadt und Land und je nach der gewohnten
Qebenshaltung ufmw. Rechnung zu tragen. Eine bejondere (Zufag-) Marke
würde dann nötig fein, wenn etwa zwijden BVBerlicherungspflihtigen
und freiwillig Verfidherten unterfhieden, z. B. die Wartezeit verfdhieden
bemeffen werden foll. VBorfchläge bezüglih der Höhe der Beiträge
und Leiftungen zu madjen, ift vorerft unmöglich. € fehlen die recdh-
nerifhen Unterlagen. Wohl wijjen wir, daß 3. B. 1913 der Erlöz der Marken
der Verficherungsanjtalten und Sonderanftalten fajlt 290 Millionen Mark
ergab, aber wir Fennen nicht die Gefamtzahl ber dritten, vierten um. Kinder
der Verfidherten. Die Beamtenkftatijtik bietet — zum Glück für unjer Bater-
land! — Keinen Maßfitab. Dur eine Erhebung läßt fi dieje Zahl aber
leicht feftitellen, damit ijt dann aber auch die Möglichkeit gegeben, Beiträge
und Leiltungen in Berhältnis zu bringen. Zunächft fönnen die Erziehungs»
beihilfen wie Beiträge befheiden bemeffen werden, je nach den Wirte
Jaftlidhen Möglichkeiten. Wenn die Maßnahmen zur Stärkung der elter-
lien Autorität durchgeführt würden (fiehe oben S. 99 ff), jo könnte viel»
leicht bei größerm Verdienit älterer Kinder je ein jüngeres Kind in Ausfall
iommen.
Die Erziehungsbeihilfen follten unferes Erachtenz zunächft mit dem
dritten Xinde beginnen. Bei einem bis zwei Kindern wird im Durchs
fohnitt der Merdienit des Bater3 ausreichen. Höchiten? Könnte die Gewährung
1) Val. Hibe, Zur Würdigung der deutihen Arbeiter-Sozialpolitit (M.Gladbad
1918, Molfabereins. Verlag) 98.