Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

I3M4 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform 
außerordentlidher einmaliger Unterftügungen in Notfällen in Frage Lommen. 
Bei mehr wie drei Kindern aber follten fi die Erziehungsbeihilfen progreifiv 
erhöhen. Jın wefentlichen fönnten diefelben Grundfäge zur Geltung kommen, 
wie fie oben bezüglich der Beamtenbefoldung dargelegt find. Die Beihilfen 
würden fich (bei Verwendung gleidhbleibender Beiträge) von jelbit erhöhen, 
wenn der Geburtenrüdgang weiter fortjhreitet; die ausgleidende Wirkung 
würde Jich fo mit dem wadjenden Bedürfniz gleichjam automatifd) ver- 
itärfen. Derfelbe Anbau wie bei der Jnvalidenverficherung fönnte der Ange- 
jtelltenverfiderung angefügt werden. Selbitverftändlich müßten aud 
den Witwen der Arbeiter und Angeftellten die Beihilfen gewährt werden. 
Die Auszahlung würde in derfelben Weije wie die der Waifenrenten 
an den Vater, die Mutter oder den Bormund erfolgen. Die Eltern würden 
über die hejte Verwendung zugunjien der Kinder frei beftimmen, Joweit 
nicht etwa das Jugendamt eS anders anvrdnet. 
Auch Landesrat Selmann (Oldenburg) befürwortet eine Ergänzung der In- 
validenverfidherung in derfelben Richtung wie wir.) Chenfo Geheimrat Düttmann 
Oldenburg) in eingehHendern Vorfehlägen?) Beide befürworten die Gewährung 
erft vom dritten Kinde ab. — Herr Landesrat a. D. Mrofeffor Dr. SH mittmann 
‘Cöln) fhlägt denfelben Weg der Unlehnung an die Invalidenverfiherung vor, 
befhränkte aber in der erften Faffung feiner Borfhläge („DeutihHe AWrbeit“ 1916, 
118 ff) das Biel auf. die Gewährung von „WoHnrenten“ an KHinderreide Familien. 
Sn einem fpätern Yulfaß („Zeitfchrift für die gefamte Verfidherungswiffen[Haft” 
1917, Bd. 17, Geit 1) ftellt er bagegen aud den Anfprud auf eine Kinder 
vente vom vierten Kinde ab („Elternichaftsverficherung“) in den Vordergrund und 
gibt nur die Ausgeftaltung zu einer „WohHnverficherung“ zur Erwägung.?) Die Bei- 
träge follen in doppelter Hühe der Kuvalidenverficherungsmarken in gleidhmäßiger 
Beteiligung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (neben dem Invalidenbeitrag) auf- 
gebracht werden. Zudem wird mit einem Bufhuß des Reiches gerednet. Mit dem 
bierten Kind entfällt die Beitragspfliht für Arbeiter wie Arbeitgeber; ftatt delfen 
tritt der KNinderzufchuß ein, der mit dem fünften Kinde, falls nicht bis dahin eines der 
Rinder über 14 Yahre alt wird, fiHh prozentual erhöht. Diefe Befreiung fol zugleich 
als Anreiz für die Arbeitgeber dienen, foldje Eltern zu bevorzugen, Er ftellt auch 
zur Erwägung, Arbeitgeber mit. weniger al8 3000 AM Einfommen, die fehlt mehr als 
drei Kinder unter 14 Jahren Haben, von ihren Beitragsanteilen zu befreien. Die 
Rinderrenten fönnen mit Zuftimmung der Berechtigten an den Wohnungsvermieter 
überwiefen oder auch zur Kapitalabfindung für Wohnungserwerb vder „verbefferung 
verwendet werden. Die Renten follen aus den Zinfen der angejammelten Kapitalien 
(mit Übergangsbeftimmungen) befiritten werden, die in erfter Linie für den WoHnungs 
bau nugbar gemacht werden follen, FJalls die Mittel es geftatten, wird die Gewährung 
Ion vom dritten Kinde ab in AWuslicht genommen, 
XY. Berücjichtigung der Kinderzahl bei der Steuer 
Diefelben Gründe, die für eine Abjtufung des Sehaltes der Beamten 
je nad) Babl der Kinder [prechen, haben auch, umgefehrt, für die Steuerein- 
2) „Urbeiterverforgung“ 1916, Heft 5. *) Faßbender 449. %) Vol. neuelte Schrift 
not Vrof. SG mittmann, Reihswohnungsverfiherung, Stuttgart 1917, Ente.
	        
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