Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 135 
{häßung Geltung. Wer Tie LZajten der Erziehung für eine reidhere Kinder- 
zahl auf fich genommen hat, verbraucht mehr für die Familie, ft alfo weniger 
leijtungSfähig in Aufbriugung der Steuern. AnderfeitZ bringt er im 
Intereffe des Staates große Opfer an Gut und Blut. Wer denkt da nicht 
in tiefer Erfchütterung an die Hunderttaujende beutjdher Väter und 
Mütter, deren Söhne in diefern furcdhtbaren Kriege fürz Baterland Sefund- 
heit und Leben eingebüßt Haben! Aoer auch abgejehen davon: Die Er- 
Haltıng der jtaatlidhen Kraft und Größe ruht einzig auf den Schultern 
der Familienväter, Die Dankesjchuld des Staates drängt fidh doppelt auf, 
wo weite Kreije unjerer Männer- und Frauenwelt fi dieler Sorge 
freventlich entziehen. 
@ liegt nahe, durch eine Hohe Junggefellenfteuer die un- 
gerechte Verteilung der Lajt für unjere nationale Zukunft auszugleichen, 
zugleidh ein moralijdher Drug im Sinne der Cheförderung. Dem 
{teht gegenüber, daß e& au durchaus legitime Gründe des Verzichtes auf 
die Che geben Kann: Krankheit, Siechtum, Pflichten gegen Eltern und 
Sejchwijter, Rücfihten des Amtes und Hoher ethijdher Wertung der frei- 
willigen Entfagung, der Nächftenliebe ujmw. Die IJunggefellenjteuer erfdheint 
auch ungerechtfertigt gegenüber jenen, die zwar heiraten, aber den Pflichten 
der Che fich entziehen. Kinderarmut kann aber auch wieder unverjhuldet 
und ungewollt fein, fo daß fie auch nicht gleichflam durch eine befondere 
Steuer beftraft merden kann. Das Ziel der Junggejellenjteuer aber kann 
auf einem andern, ebenjo wirkfamen, aber prinzipiell eintwandfreiern 
Wege erreicht werden: dur Gerabfesgungder Steuerjenad 
Bahlder Kinder. Dies ift auch bereitZ in einer Reihe von Steuer- 
gefeben, 3. B. in der Einfommenftenuergejeggebung in Preußen, Bayer, 
Württemberg, Baden, gefhehen, aber durchaus nicht in allen Se 
legen und nidtindementfpredenden Maße. 6 mülfen 
die vollen Koften der Pflege, der Erziehung und der ftandesgemäßen Aus- 
bildung der Kinder zur Abrechnung kommen, da das Einkommen der 
Eltern fich eben um diejen Betrag verkürzt. Da dieje Erziehungskoften 
ih je nach dem Stande und der Lebenslage der Eltern naturgemäß und 
mit Recht verfhieden geftalten, fo it auch dem Rechnung zu tragen. Legteres 
fönnte in der Weife gefchehen, daß die nachweisbaren tatfächliden AUus- 
gaben für die Erziehung der Kinder mwenigjtens biz zu einer je nad) der 
Art der Bildungsanftalt Fejtzujegenden Söchfjtarenze bei der Einkommen- 
fteuer in Abzug gebracht mürden. Dabei wird das Einkommen (Vermögen) 
der ChHefrau dem des Mannes zugezählt; das der Kinder, foweit fie ein 
felhitändiges Einkommen oder Vermögen Haben, getrennt veranlagt, 
Die Eintommen- (Vermögens) und Erbjhaftsftenern fteigen in der 
Regel progre{fiv. Aug rednende Väter ziehen e& deshalb vor, 
Schon zu Lebzeiten den Kindern einen aquten Teil ihres Vermögens zu
	        
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