Hike, Seburtenrüdgang und Sozialteform
[d erhält er (ohne Rücficht auf den Kinderjtand) 150 Taufendijtel des Roheinkommens
al8 GaushHaktungsbeihilfe, hier alfo 150 MM; weiterhin erhält bei[pielsweife ein Fa-
miltenvater mit Frau und fünf Kindern von 5, 7, 10, 11 und 14 Jahren (von denen
feine3 eine Mittel» oder HochfHule befucht) weitere 390 KM als Kinderbeihilfen.
Nach diefer Berechnung ergibt fihH dann für folgende RKobheiniommensbeträge,
nämlich von
144
K 100
2900)
4000
6000
as „berichtigte Einkommen“
a) des Unverheirateten . ..... MM 904
b) des KHnderlojen Chepaare8 . . . . M 1054
c) jenes Familienvaters mit Frau und
Jünf Kindern ......... M 1444 2859 4496 6672
Eine Junggefellenjteuer zuguniten der Knderreihen Familien wird faft
allgemein vorgefhlagen, fo von Schulrtat Safe) Strug?%) Toenniges?)
». GohHren.‘) Solche Steuern beftehen fHın 3. B. in Neuß ä. L., Medienburg-
Schwerin und auch in einigen Städten: Neidhenbach it. VB., YVjdhag i. S., Baugen.
Die Säbe find aber fehr bejheiden (3. B. Oldhap 5—25 Prozent der Einkfommen-
teuer, in Reichenbach 5—20 Prozent der Gemeindefteuern) und die Erträge fließen
in den allgemeinen Etat, fo daß fie kaum als Vorbild dienen fönnen. — Der preußijche
Finanzminijter hat auch eine Vorlage betreffend Beitenerung der Junggejellen in Aus-
icht geftellt, ohne Näheres über Inhalt und Ziele mitzuteilen.
Weitgehende Forderungen ftellt Borntraeger”) auf. Insbejondere {pricht
uch er fih für eine allgemeine erheblige IJunggefellenfteuer aus, fAnell fteigend
bei den größern Vermögen, und führt als Beifpiel an: 75 Prozent Zufjchlag zur
Staatöäjtener, beginnenb etwa mit dem 30, Lebensjahre, Außerdem will auch
er das Verfügungsrecht der Junggefellen befhränken, etwa dahin, daß nur Eltern,
Selchwijter, Neffen und Nihten von ihnen erben Können, daß ein gewiffer An-
teil des Nachlalfes (in Zehnteln) an den Staat fällt zur Bildung eines Fonds für
Anterftügung Kinderreider Familien. Au bei den ‚Einquartierungslaften, beim
Schöffendienft und bei fonftigen Chrenämtern, bei VBormundfchaft ujmw., follen die
Yunggefellen ftärfer herangezogen, die Kinderreichen gefhont werden. Selbit beim
Militärdienft wünfdHt er, daß die Junggefellen länger pienen und umgefehrt etwa der
3., 5. uf. Sohn vom Militärdienfjt befreit werde oder doch durch DBeurlaubungen
Bergünftigungen erfahre. Die Heute [Hon dureh die Bekanntmachung des Bundesrates
som 26. März 1914 vorgefehene Nu fwandzentfHäbdbigungen an Jamilien,
deren Söhne fhon zufammen eine Dienitzeit von 6 Jahren zurücgelegt Haben (im
Betrage von 240 K für jedes weitere Dienftjahr), will er ausgebaut und erweitert
mwiffen. Sm übrigen ftellt auch Borntraeger die Gewährung von Kinderprämien
„in Frankreich 400 M vorgefhlagen — fhon durch EChikt von 1667 einmal für das 10.
Rind beftimmt, aber nicht durchgeführt“, mie Borntraeger beifügt), Ermäßigungen bes
Schulgeldes, Gewährung ermäßigter Eifenbahnfahrt ufmw. wenigjtens zur Erwägung,
und fordert befondere Berücfichtigung im Ausbau der Arbeiterverficherung, der ohl-
jabhrtspflege u. a. m.
Am nachdrückichiten Hat das alte Kom den drohenden Niedergang der Bevölferungs-
zahl dureh (taatliche Maßnahmen zu befämpfen verfucht. Schon frühzeitig waren die
Benforen bemübt, die Chefchliekungen zu Fördern. Um die Mitte des 2. Jahrhunderts
v. Cbr. ging man zu gefeggeberifhen Zwangsmaßnahmen über. So erhielten die Zen-
ı) Internationale Monats[Hrift für Wilfenfhaft, Kunft und Technik 1916, 974.
') Bevölferungsproblem und Junggefelleniteuer 3. ?) 46. *) Necht und Wirk
haft 1915, Nr. 12. N 108.