Hibe, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
gewirkt und damit auch das Heine Familien» und EigenhauzZ wieder
ermöglicht wird. Diefes große Ziel kann aber nur erreicht werden
durch entfpredende Zandesbauordnungen. Dem freien Cr.
meljen der Gemeinden dürfen fo weittragende EntfHeidungen. nicht
allein überlaffen werden, am wenigiten in Preußen, wo infolge des Se-
meindewahlrechtz? der Einfluß der Haus- und Srundbejiger, denen vor
allem die finanzielle Nusnugung des Srund und Bodens am Herzen liegt,
jede foziale Ausgejtaltung verhindern wird, Mindeltenzs muß diejer Cin-
fluß durch ein weitgehendes SenehHmigungsrecht und die Aufficht der
Regierung ausgeglichen werden
MWohnungsgefege und «auffiht bedeuten noch feine DBefjerung der
WoHnungsverhältnifje; umgekehrt Können fie die Wohnungen noch verteuern
und namentlich den Änderreihen Familien die Lebenshaltung erIdhmeren.
Sie mülfen deshalb begleitet fein von einer }yftematifjchen
2. Förderung des Wohnungsbaues. Die früher gezeich»
neten Mikitände drängen auf Hilfe im großen Stil. Nach dem Kriege
werden die Anforderungen noch gewaltig fteigen. Das private Kapital
allein wird diefer Aufgabe nicht gewachfen fein. Die Erihöpfung des Krieges
wird nachwirken, die Anfprüche werden von allen Seiten drängen. Ans
derfeitz find Reich, Staat und Gemeinden in erjter Linie durch die Verzin-
fung und Amortijation der gewaltigen Schulden und die laufenden Vers
pflichtungen für die Invaliden und Sinterbliebenen fchon überreich in
Anfpruch genommen. Und doch darf neben den Koften für die Wiederher-
tellung und Neuorganifation der Armee und ihrer Ausrüjtung zu Waffer
und zu Lande au die Sicherung einer leiftungsfähigen Zukhunftsarmee
in unjerer Jugend nicht vergefjen werden. Sn erfter Linie werden Reich,
Staat und Gemeinden nodh mehr als bisher als Arbeitgeber für ihre eignen
Beamten.und Arbeiter Wohnungen bejhaffen müllen,
bie den gefundheitlihen und fittlichen Bedingungen eine geordneten
Kamilienleben3 entjprechen und insbelondere den kinderreidhen
Kamilien in weiteftem Maße bezüglich des Mietpreifes und der AuS-
geitaltung Rechnung tragen (val. oben „Beamtenbefoldung“).
Reich und Einzelftaaten Haben auf diefem Gebiete {Horn viel getan. So ftellte
Breußen feit 1895 alljährlich einige Millionen Mark für diefe Zwede in den Etat, die
53 1916 fi auf 1938 Millionen Mark beliefen, Das Reich ift feit 1901 gefolgt; feine
Aufwendungen (Wohnungsfürforgefonds) find bis 1916 auf zufammen 61 Millionen
Mark angewachfen, Außerdem Hat das Reich einen Reichsbürg[haftsfonds (bis zu 25
Millionen Mark) errichtet, der namentlich zur Anlodung zweiter Öypotheken dient.
In zweiter Linie folgen die Kriegsinv aliden und -Hinterblie
benen, welche auf ein befonderes Maß der WoHnungsfürforge Anfpruch
Haben. Gierfür it durch das KapitalabfindungsgefeB vom
3. Suli 1916 der Grund gelegt. Mit der Möglichkeit der Abfindung ft es
aber nicht getan; diefe Kanır Jogar eine ziweifelhafte Wohltat fein. Biel
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