152 Sie, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm
Reich, Staat und Gemeinden werden aber auch felbft Opfer bringen
müffen. Das Reich Hat bereit? einen ReidhSfürforge- und einen
NeihHhsbürg|haftzfondS zur Förderung des Wohnungswejens
errichtet, die aber bisher nur im Interejje der eignen Beamten und Ar-
heiter Vermendung fanden. Der Keichstag hat Ausdehnung wenigjten?
auf die Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen und Verjtärkung der Zonds
beantragt. Diejer Waunich it im Etat für 1917 infoweit erfüllt, als der Reichs»
jürforgefonda auf 10 Millionen Mark erhöht it und auch den Kriegs
befchädigten und den Witwen der Gefallenen zugute kommen [oll. Neu
it aud) die Beftimmung, daß Darlehen an Private (nicht bloß an Bau-
genoffenichaften uf.) gegeben wersen können. Die weitergehenden UAn-
träge auf allgemeinen Ausbau diefer Fonds find aber auf den jharfen Wider»
jtand der verbündeten Megierungen geftoßen, Und doch, die drohende
WohHnungsnot nach dem Kriege legt dem Reiche die dringendfte MPilicht
auf, große Mittel als Darlehen dem erwerbamäßigen und gemein«
nügigen Wohnungsbau zur Verfügung zu ftellen. Dabei Handelt e8 fich nicht
um eine Maßnahme der Wohlfahrtspflege auf Koften der Gemein{Haft,
jondern um eine produktive Anlage, die fich fo verzinft, Daß D0s Reich gededt
wird, die aber vor allem den Gewinn einer größern Sefundheit und Zu-
friedenheit der Bevölferung bringt und die Abzahlung einer Dankes{huld-
an unfere Krieger darftellt. Die Darlehen find zu geben an gemeinnübige
Unternehmungen, an Staat, Gemeinden ujmw., die dann die weitere Ver-
wendung vermitteln, Dabei find Normativbeftimmungen zu jhaffen, um
den fozialen Zwed zu fihern. — Die Gemeinden Haben bereit? in umfaffen-
dem Maße den Invalidenanfjtalten, Sparkaffen und Darlehnskafjen gegen»
über Bürgihaften für Darlehen an Baugenoffenfhaften und Einzel-
perfonen übernommen und dadurch diefe wefjentlich in ihren Beftrebungen
unteritüßt, Leider nicht alle in gleichem Maße! In erjter Linie kommt
die Bürgichaft für die zweite SYpothHek in Betracht. — Einzelne
großitäbtijhe Gemeinden, 3. B. Diüfjeldorf, Cijen, Cöln, Neuß, vor Jahr-
zehnten jhon Ulm, haben auch direkt große Mittel für den Wohnungsbau
bereitgeftellt, während andere, 3. B. Bodum, Hagen, fi durch ftarke
Ginlagen bei gemeinnükigen Bau- und Siedlungsunternehmungen beteiligt
Haben. Auch in Zuhunft wird den Gemeinden diefe Aufgabe in {teigendem
Make obliegen. Neben Reich und Gemeinden werden auch Staat und Pro«
vinz finanzielle Hilfe leiften müflfen, insbefondere auch zur Unterjtüßung
von Siedlungsgenofjenjchaften. Dabei wird die gewerblide Wohnungs-
produktion ebenjo mie der gemeinnügige Wohnungsbau, der doch immer
nur die Ausnahme bilden wird und immer nur die Aufgabe der ionier-
arbeit für die Hebung der Wohnungsgeftaltung Hat, zu berücjichtigen fein,
Diefem Biele dient auch eine zwedmäßigere Organifation des
Aredit8. Wie die „Landihaften“ den bäuerlidhen Realkredit heirie-