D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 153
digen, fo follen „StadtfhHaften“ für die Zwede des jtädtijdhen Real»
fredits gegründet werden.
Ein bezügliher Gefegentmurf ijt vom Preußijhen Landtag verab[hiedet. Zugleich
find 10 Millionen Mark zur erften Unterftübung der Gründung vom Staate bereit
geftellt. Sin dem gleicgen Bıwede dienender Gefegentiwurf betreffend Newuerrichtung.
von „Shäbungsämtern“ ift ebenfalls zur Verabjhiedung gelangt. Da beide
Bejebe erft allmahlidy wirkfam werben und die [ofortige zwangsweife Einführung
ber Schägungsämter fogar durch die drohende Erfehütterung des Hypothekenmarktes
eine Berfhärfung der Gefahr herbeiführen würde, genügen fie der Not der Stunde
abfolut nicht.
Der jtädbtijde Realkredit fteht in einer ernfjten KXrife. Durch zu hohe Einjhägung
mar {chomn vor dem Kriege vielfach der Kredit über das berechtigte Maß hinaus gewährt:
worden. Gerade die Berlin nachgebildeten großftädtijhen Bebauungspläne (große
Baublods und Hohe Mietkafernen) Haben zur Überfpannung bes Kreditz wefentlich
beigetragen, indem das eigne Kapital der Grundjtüdbefifer dafür nicht ausreidhte und diefe
auf Leihkapital in weitem Maße angewiefen waren.!) Anderfeits wurden gerade die
großen Objekte in den großen Stähten von den Hypothekenbanken bevorzugt, während
die Frebitwürdigern Heinen Befiger und die Kleinjtädte wenig berücfichtigt wurden.
Der Krieg hat num diefe Berhältniffe gerade in den Großftäbten bedrohlid) verfdlimmert.
Die Einnahmen der Hausbefiker find infolge der zahlreichen leerfjtehenden Wohnungen.
und der großen Mietausfälle ftark zurüdgegangen; vielfach ftehen die HansSbhefiker im
Felde und Können fo erft recht die Zinfen nicht beibringen. Die Gemeinden Haben viel»
jad) die Mieten der bedürftige Kriegsteilnehmer bezahlt, aber dabei einen Nachlaß
in der Miete auszbedungen — gewiß mit Recht, jedoch für den hHochbelafteten Haus-
befißer wiederum eine Minderung der Zahlungsfähigkeit, Für die hHeimkehrenden
Rrieger ijt e8 aber ein [hmerzlidher Empfang, und es er[gHeint Kaum möglich, von ihnen
noch die Zahlung der rücjtändigen Mieten zu verlangen. Dazır Kommt, daß der Zins-
Fuß infolge der Hochverzinsliden Neidhsanleihen und der ftarfen Inanfpruchnahme
bes Kredits nach dem Frieden außerordentlich jteigen wird. So wird der Kampf und
der gegenfeitige Druek zwifhen Sypothekengläubiger und Hausbeliger einerfeits und
zwilden Hausbefiger und Mieter anderfeits Formen annehmen, die den innern Frieden
[wer bedrohen und auch wirtfhaftlich zu Kataftrophen führen Können, Gier muß
das NeidH in Verbindung mit den Einzeljtaaten ausgleihend eingreifen, und zwar
in doppelter Kidtung. Zunächft find die vieliach fHon beftehenden M ie t- und
Hypothekeneinigungsämter weiter auszubauen und auch dort einzufüh-
ren, wo fie Heute noch fehlen, Dann aber müffen, wie der Reichstag diefes (unter dem
94, Mai 1916) gefordert Hat, um jaffende Mittel zur Serfügung geftellt werden,
um jenen Gemeinden, bie den Kriegsteilnehmern vder den betreffenden Grundbefikgern
Mietbeiträge gegeben Haben, diefe möglichft zur erfjeben, noch mehr aber, um Reis»
hilfe für die Nb bürdung der während des Krieges geftundeten Mieten bzw. Dy-
pothefenzinfen den heimkehrenden bebürftigen KXriegern dur Vermitllung und unter
prozentualer Beteiligung ber Gemeinden zu gewähren, Den Einigungsämtern wird
eine durchgreifende Mitwirkung au in dem Sinne gefeglidh zugefprodhen werden
müffen, daß fie Zahlungsfrijten bei GypothHeken feftfeben ober beim Gericht bean-
tragen und zum Schufe der Mieter gegen willfürlidhe, der Billigkeit widerfpredhende
Kündigung und Steigerung der Mieten vermittelnd eingreifen Können. & [ind Maß-
nahmen, die die Kriegsnot rechtfertigt, die aber au in die Friedenszeit Hinüiber-
5) Kuch3, Aufgaben der Wohnungspolitit in und nach dem Kriege in Draunz
Annalen Bd, 5, Heft 1-