D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 155
zu durchbrechen. Der auf Steigerung der Preije berechneten Burücdhaltung
in der Bebanung hat die Beiteuerung nad) dem gemeinen
Wert und die ZuwacHsfjteuer vieljach mit Erfolg entgegengewirkt,
xber da8 gilt do mehr für die Heinen Befiger, die die Hohe Steuer {Awer
empfinden, während die Gefahr beiteht, daß die großen, ftarfen Terrain»
gefellihaften, die e8 abwarten Können, diefe Steuer in gefteigerter Göhe
auf die Bauunternehmer und die Mieter abwälzen. Sollen diejem Wucher
mit Grund und Boden auf Koften unjeres Bolkes und jeiner Zukunft mit
Erfolg die Wege verlegt werden, dann muß dem Stante und den Ge»
meinden das NehHt der Enteignung im Interejfje der Siedlung
und der Sanierung der Wohnungen gegeben werden. Die aus dem Kriege
zurücfehrenden Väter und Söhne, die unter unjäglihen Opfern, mit Ein-
jebung von Gut und Blut, den Heimifchen Boden gegen den feindlichen
Einbruch gefhübt Haben, Haben ein Recht darauf, daß man
lag und Raum [Hafft zu einer mürdigern Leben8-
gejtaltung, al wie fie in unjern Mietkafernen und Hinterhäufern
jich bietet. Demgegenüber müffern die egoiftijden Triebe und Berechnungen
der Spekulanten zurüdtreten. Hier Handelt e8 fidh. zudem nit um dur
die perfönliche Arbeit oder das väterlidhe Erbe „geheiligten“ Befig, jon-
dern um Spekulationsbefig, der meijten? fHon von Sand zu Hand ge-
wandert und für die weitere „Mobilifierung“ beftimmt ft. Wir find über-
zeugt, daß 3. B. in Preußen durch die Befteuerung nach dem gemeinen
Werte, durch Zuwachsiteuer und dur Vorleiltungen IHon mehr Eigen-
tümer „au ihrem ererbiten Befig“ verdrängt, d. 5. zum Berkauf gezwungen
worden find, al3 e8 durch ein Enteignungsgejeß gejhehen mürde. „Jebt
oder nie“, fo kann man fagen; denn wenn wir felbit unter dem Eindruck
der großen . Ereigniffe und Erlebniffe unferer Tage nicht die Kraft gewinnen
zu großen Ent{deidungen, wie Joll e8 dann fpäter gefehen, wenn der
Mammonsdienjt wieder feine Borherrihaft antritt! AWber au prattijch
it e8 die Höchite Zeit, da fonjt die Spekrlationswerte mit der neuen Ent-
midlung weiter jteigen und die Enteignung fi fo immer fHivieriger
ober — Härter in der Wirkung gejtalten wird.
Schon das Beftehen eines Enteignungsrechtes wird auf die Verbilli-
gung des Grund und Bodenz wirken, während alle Jonftigen Maßnahmen:
WohHnungsgefebgebung, gemeinnükige Konkurrenz der Gemeinde im SGrund-
jtüderwerb, alle WoHlfahrtseinridhtungen der Stadtgemeinden, die die
Bevölferung anziehen, der Grundjtücjpekulation die Erhöhung der Preije
erleichtern. Die beiden fozialen Maßnahmen: Erhöhung des Wohnungs-
geldes der Beamten, reichlidere Seftaltung der Gehälter und der Lei
tungen der Benfions» und Verfidherungsgefehge, jelbjt das neue Kapital
xbfindungsgejeß für die Kriegsinvaliden geben in erfter Linie der organi-
lierten Spekulation des Haus und SGrundbefiges Unterlage und Anreiz