D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 163
den fonftigen Gebern das Recht eingeräumt wijfen, in erfter Linie diefe
Verwendung zur Pflicht zu machen.
Beheimrat Düttmann will der Gemeinde die Pflicht auferlegen, denjenigen
kranfenverfiderungspflidhtigen Perfonen, die drei oder mehr Kinder unter 15 Jahren
jaben und eine ausreidende BWoHnung ordnungsmäßig benußen, den Unter[Hied
‚wilden Mietpreis einer folden Wohnung und einer für ein Hnderlofes Chepaar
genügenden Wohnung nach DurchfHnittsfägen zu vergüten.!) Die größern Arbeitgeber
jollen nad Maßgabe der Zahl der von ihnen befHäftigten Arbeiter zu den Koften mit
herangezogen werden, Der Vorfhlag hat das Bedenken, daß namentlig die Heinern
Bemeinden, die ohnehin überlaftet find, und auch mandje Arbeitgeber verfucHt fein
würden, Änderreihe Familien überhaupt fernzuhalten. Eine unterfdHiedlidhe Leitung
in Großitadt und Land mürde zudem den Zufivom zur Stadt noch erhöhen. Nır
tarte, umfalfende Träger Können diefe Unterftüßungen übernehmen, fei es der Staat,
das eich oder, wie wir e8 oben befürwortet Haben, die Verfidherungsanftalten,
Lebtere geben auch Heute fhom reiclide Unterftügungen für „Wohnungs
ergänzungen“;: Spielpläge, Bewahrfhulen, Kinderhorte, Badeanftalten,
Schrebergärten und ähnlidhe Veranjtaltungen, die den kHnderreiden Familien
befonders zugute fommen, und wollen es (ent!predhend ihrem Befdhluk vom 10. April
1916) in meiterm Maße hun.
Auch bezüglich der Wohnungszu[Hüffe ift die freie Wohlfahrtspflege vorangegangen.
So befteht in M.Gladbach feit 1897 ein „WoHnungSverein“ mit der fpeziellen
Aufgabe, Hinderreichen Familien ZufHüffe zur geben, fei es al8 Gefjchentk, fei es als VBor-
(üffe, um die notwendig werdende Vermehrung der Wohnräume ober auch eine
Bermehrung und Erneuerung der Betten und der Häuslihen Ausrüftung zır ermöglichen,
Der Verein Hat fo 1915/16 17500 MM verwendet. Er Hat damit au für die Ein-
(Hränkung der Tuberkulofegefahren erfolgreid) gewirkt. Andere Stähte bes Rhein.
Jandes find gefolgt. Ah mande Arbeitgeber geben foldhe Mietzufgüffe.
Die Wohnungsfrage erftrect ih nicht bloß auf die Familien, jondern
auch) auf die
6. Fürforge für Zedige. Die Erridhtung von preiswürbdigen,
gefunden und fittlidH einwandfreien LedigenhHeimen, Sofpizen für
Sefellen, Arbeiter, Arbeiterinnen, Iaufmännijde SGebilfinnen, Heimarbeite-
rinnen, Lehrlingsheimen ujw. kommt aber aud) den Familien zugute, vor
allem dadırh, daß fie den gefundhHeitlidHen und fittliden Sefahren des
Roftgängerwmefen3 und Schlafburfhentums entgegenwirken. Diefje
Gefahren find nicht hoch genug einzujdhäßen. Alle Verordnungen find da
onmächtig. Die Familien werden meiftens erft der Gefahren inne, wenn
28 zu [pät ift. Das Haushaltshudget {ft auf die Einnahme eingerichtet, und
jo will man fie nicht mehr entbehren. Dann ift e& aber auch für die zukünf«
tigen Chen gewiß von großer Bedeutung, daß Bräutigam und Braut nicht
jdon durch die Verführungen der Schlafftellen JittliH gebrochen in den
Eheftand eintreten. Anderfeitz Können die Ledigenheime aber auch mit
rer faubern Einridhtung, den Bequemlichkeiten von Badeeinrichtung,
Refezimmer, Kegelbahn und Wirthaft auch foldhe, die bei ihren Eltern
wohnen Könnten und follten, anziehen und fo fefjeln, daß fie diefes Leben
1) Merlicherunagsbote 1916, Nr. 9.