Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

176 Hike, SGeburtenrüdgang und Soztialreformt 
„ifiert und die Intereffen der Koloniften, der Kapitalgeber und der Gemeinfhaft in 
gleicher Weife gewahrt würden, Wenn bie innere Kolonifation als {taatlide Aufgabe 
anerfannt wird, dann muß ihre Durchführung auch unter ftaatliche oder provinziale 
Obhut und Pflege geftellt merden; jedenfalls darf fie nicht den Zufällen und der wirt» 
(aftlidhen Ausnubgung privater Erwerbagefellidhaften ausgefeßt fein, wie eS heute 
noch vielfach der Sall ift. 
Was die Rentengutsgefefgebung anbelangt, fo ift die Forderung einer Mindelt- 
größe von einem halben Morgen für die Umgebung der Stäbte zu hoch. 3 ift aber 
dringend wünfdjenswert, die Vorteile auch für die mehr ftädtijdHe Anfieblung: Haus 
mit Heinem Nußgarten (Wohnheimitätten) nugbar zu machen. Dasjelbe gilt für den 
Hwijdhenkredit, der aud) den Bauvereinen und -genoffen[dhaften zugänglich fein follte, 
Aus technifchen Rücfichten follte au ausnahmsweife das Zweifamilienhaus zuge 
laffen werden.) Auch das Reihenhaus Iann fi wegen der Straßenbaukoften und 
jonitiger gemeinfjamer Anlagen oft empfehlen; nur muß die Verbindung zwilchen 
Haus und Garten gewahrt bleiben.?) 
Eine dritte Schwierigkeit der innern Kolonifation, wie fie bisher aus- 
geübt wurde, Kiegt unfjeres Erachtenz in der gebundenen Form des Nen- 
tengutes. Gewiß muß, joweit öffentlidHe Mittel für die Anfiedlung 
gegeben werden, auch der Zwed tunlichit gefidhert werden. Wber dazu 
bedarf e8 nicht jo weitgehender BejhHränkungen des Eigentums, wie fie 
heute vorgefehen jind. Jedenfalls müffen auch freiere Formen, namentlich 
für Arbeiter, zugelajjen werden. € follten aus denjelben Gründen, die 
wir früher für die genoffen]Hhaftlidhen Mietwohnungen angeführt Haben 
(oben S. 158), au Siedblungsitellen zum Zwede der Ver pach- 
tung gejdhaffen werden. € gibt durchaus tüchtige und vertrauenswürdige 
Meine Landwirte und Arbeiter, die [ich in berechtigter Vorficht nicht dauernd 
Sinden wollen, aber in ihrer Perfon vielleicht mehr Garantien bieten, als 
bei andern e3 Gejegesbeftimmungen vermögen. Bei Verpachtung ijt [ogar 
die Unteilbarfeit, Unverjhuldbarkeit und der wirtjHaftliche Betrieb der 
Siedlungsitelle wirkjamer gefdhügt als bei Eigentumzübertragung, ander- 
jeit8 fann auch der joziale Zwed durch Untündbarkeit und Erblichkeit 
vollauf gewahrt bleiben, Daneben Könnte und follte auch eine größere 
Babhl von Wohn- und Wirt[Haftsheimftätten als „Brutjtätten“ (Gruber) 
fürfinderreide Familien bereitgehalten werden (f. oben S. 162). 
rofeffor Gruber Hält wie Dr. Lenz (München) die Vergebung von Land oder auch 
die Bekämpfung der Wohnungsnot für {ih allein noch nicht für ausreichend, um die 
Kinderaufzucht in genügendem Make zu fichern, „Wir müffen eine engere Verbin. 
dung heritellen,“ fo meint er, „und zwar in dem Sinne, daß wir erjtensS eine gewi[fe 
Auslefe unter den Perfonen treffen, die mit Land begabt, gewiffermaßen m t Brut- 
{tätten verfehen werden follen, daß ferner die wirtfdHaftlidhen Bedingungen, unter denen 
das Land überlaffen wird, nad Mabgabe der Kinderproduktion abgeftuft und daß ebenfo 
auch die Vererbung des Landbefikes von einer genügenden Kinderproduktion abhängig 
zemacht wird.“2) Gruber hat feine Gedanken in der „Beitfchrift für Wohnungswefen 
1) Denkfchrift des Weftfälifghen Meinwohnungsvereing, * Über „die DBerbilligung 
and Vereinjadhung der Keinfiedlungsbanuten“ vgl. „Schriften zur Förderung der 
innern Rolonifation“ Nr. 24. Berlin 1916. 35 Erhalktuna 187.
	        
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