182 GHige, Gedurtenrücdgang und Sozialreform
1. Aufklärung und praktijde Ausbildung der
Mütter. Diele muß [hon in der Bollsjdule beginnen, und zwar theore-
tif und praktijh. Sie ift ein wejentlidher Teil der Häuslidhen Borbildung
/Jiehe oben). Sie muß aber durch praktifdhe Kur fe in [pätern Jahren,
am Beften in der Brautzeit oder den erften Monaten der Che, ergänzt und
vertieft und praktijch geübt werden. Bor allem muß jede Mutter mit
dem ernjien Pilichtbewußtfjein durhHdrungen werden, daß fie dem Kinde
die Nahrung nicht verfagen darf, die ihr der Schöpfer anvertraut und für
diefes beitimmt hat (StillpflidHt). Zugleidh follte fie {id auch fon felbit
jagen, daß die Ausübung der natürliden Mutterpfliht auch ihrer eignen
SefundhHeit nur förderlich fein kann!)
Wenn alle Mütter [ih doch bewußt würden, welder Graufamtkeit und [Hhiweren Ver.
anttvortung fie fig dadurch jHuldig machen, daß [ie ihrem „Liebling“ das Erite und Befte,
maß feine gedeihlide Entwiclung bedingt, aus ganz hinfälligen Gründen der Eitelkeit
und Besuemlichteit verfagen! Wie kann ihıen doc) verborgen bleiben, was jeder Bauer
weiß und beachtet: daß jedes Yunge nur bei der Mil feiner Art gedeiht.
Die Stillprämien haben die Pflicht der natürlidHen Ernährung wieder
mit Erfolg in Erinnerung gebracht. Auch foldje Mütter, die bisher nicht {tillen
zu fönnen glaubten, haben eS überrafhend jAnell gelernt und fih dabei
überzeugt, daß e8 zugleich au die billigfte und bequemite Ernährung ift.
Selbit die fonjt mörderijhHen Monate der Sommerhige werden bei der
natürlichen Ernährung leicht überjtanden. So Haben die Stillprämien
weit über den Bereich der Prämiierten hinaus gewirkt. Hier liegt aud
zweifellos der Grund, daß die Säuglingsfterblichteit trog der Kriegsjorgen
und ‚nöte 1915 und 1916 fetig abgenommen hat. In Berlin fiel fie
1915 fogar auf 12,8 Prozent.
Das Stillen wedt und ftärkt die natürliche Mutterliebe und die Freude
am Rinde, und kommt fo au der fonitigen Pflege zugute. Das Stillen
ichüßt zugleid vor zu {Anell folgenden Wodenbetten.
Beides wirkt zufjammen, daß die Mutter auch dem Iommenden Wochen-
bett mit Freude entgegenfieht.
2. BeihHaffung von MildghH jür Säuglinge und heranwacdhjende
Rinder. In größern Städten genügt die freie Konkurrenz nicht, auch nicht
die bloße polizeiliche Überwachung, vielmehr wird {id die Stadtverwaltung
Telbft oder eine gemeinnübige Gefelljhaft in Ergänzung jener der Verforgung
mit. einwandfreier Kindermild) annehmen müfjfen. Dabei kann und follte
der Preis der Milch für Säuglinge (auf befondere Mildkarte hin) niedriger
bemeffen werden als für die fonftigen Bezieher, und müßten bei Mangel
die Säuglinge, Schwangern und itillenden Mütter in eriter Linie Be-
rücichtiaung finden.
% Val. Mudermann, Der biologilhe Wert der mütterlihen Stillpilicht.
wreibura i. B. 1917, Herder.