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D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 188
3. Erridtung von Mütterberatungs und Säugling2-
fürforgeltellen. In jeder größern Gemeinde oder mindeitenz für
den Kreis muß eine foldhe Beratungsitelle den Müttern zugänglich fein.
Der mitwirkende Arzt beidhrärk fich auf bie Unterfucdhung und allgemeine Be.
ratung. Die Behandlung bicıbt den fonitigen Ärzten vorbehalten. Wohlgerinnte
Damen oder berufsmäßig vorgebildete Helfermnen uuterftüßen den Arzt der Be-
satungsftelle, Die Beratung ift unentgeitlich Kleine Gefjfchenke (Nahrungsmittel,
Keidchen ufw.) dienen als Anziehung für die Mütter, die Beratungsftielle in Anfyruch
zu nehmen, Die Pflege und Zichmütter werden zu regelmäßiger Vorftellung ihrer
Roftkinder verpflichtet.
4. Anftellung von SäuglingSpflegerinnen zu Beluchen
und zur Belehrung der Mütter. Die richtige Säuglingspflege Kann nicht
mehr al8 eine rein private Angelegenheit betrachtet werden, um die fih
Staat und Gemeinde nicht zu kümmern Haben, Jondern fie liegt im dringend-
ten Interejje der Nation. Auch im wirticdhaftlidhen Interefje der Gemein-
ichaft lohnen fi die Koften einer folgen Lehrerin und Pflegerin reichlich.
Vorerft reicht ihre Wirkffamkeit fo weit, al8 die Mütter bereit find, ihren Be-
jJud) und ihren Nat in Anfpruch zu nehmen; vielleicht wird aber einmal
die Zeit Lommen, wo nidht bloß die unehHelidhen, Koft- und BZiehlinder,
wie e8 Heute vielfach chon vorgejchrieben ijt, der Aufficht der Beratungs»
itelle und der Säugihgspflegerin unterftellt werden, fondern alle Kinder
gefeßlich fich diefer Fürforge erfreuen.
5. Errichtung von Säuglingsheimen für gefunde und kranke
Kinder. Das Säuglingsheim bietet den Mittelpunkt und die Ergänzung
der allgemeinen Säuglingsfürforge. Hier finden die Säuglinge Unter-
funft, wenn die Mutter Irank ijt oder fehlt, oder wenn die Krankheit des
Säuglings eine forgfame ärztlide Beauffichtigung und Behandlung er-
’ordert.
In Deutfdhland gab e8 1915 etwa 795 Säuglingsfürforge- und Mütterberathungs-
itellen, 184 Säuglingsheime und Arankenanjtalten, 112 Entbindungsanftalten,
52 Mütterheime, 264 Tageskrippen.!)
6. Borträge in Verjammlungen und Vereinen, Verbreitung von
Schriften, Merkblättern, Sffentlidgen Aushängen, Behandlung der
theoretifjchen und praktijhen Säuglingspflege in Tagesblättern, Familien-
zeitjchriften, Warnung vor betrügerijhen Empfehlungen und In fe
raten uf. Namentlidh tut au in Dorf und Meinftadbt Aufklärung
und Anleitung durch Wanderkurfe und Vorträge durH Wanbder-
bfilegerinnen ujm. dringend not,
Der preußifche Minifter des Innern Hat unterm 3, Oktober 1916 in einem Erlaß
die Veranftaltung von Vorträgen und Lehrgängen in Säuglings und KMeinkinder-
pflege befonders empfohlen. Der preukilhe Minifter für Handel und Gewerbe hat
zeichzeitig den Fortbildungsfchulen die Aufnahme der Säuglings- und Kinderpflege
zur Pflicht gemadıit. — Das Kaiferin-Yugufta- Viktoria-HauZ in Berlin (Direktor
y Grhaltung 81.