184 Hige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Dr. Langltein) und die unter dem Protektorat der Herzogin Viktoria Luife von Braun-
Ihweig begründete Organifation „Deutidlands Spende Für Säuglings und Klein-
AnderfHug“ Haben fich fpeziell in den Dienit diefer Aufgaben geftellt, Chenjo der
„Bayerijhe Landesverband für Säuglings- und Meinkinderfürforge“.
Bum Säuglingsichuß gehört auch
7. die gefeglide Negelung und Beauffichtigung des Ammenwefjen8.
Hier Handelt e8 fih fogar in der Regel nicht bloß um den Schuß des zu
nährenden fremden, {ondern oit no) mehr des eignen Kindes der Amme.
Eine befondere Fürforge verdienen und erfordern die unehHelidhen,
die verwaiften und verlaffenen Kinder. Gewiß ift es hegreiflid), wenn
ber Tod unter den unehelihen Kindern bejonderz reihe Ernte hält. Nicht
6loß die Not und Verlafjenheit der Mutter, fondern oft auch bewußte
Schuld und Nachläfligkeit der Mutter und der Pfleger, denen das Kind
anvertraut wird, find die Urfache. Yırch Heute ift die verbrecherifjdhe „Engel-
madcherei“ nod) nicht ausgeftorben. & handelt [ih in Deutjhland um das
@o8 von jährlich etwa 200 000 unehelih SGeborenen, von denen der Tod
(1914) fajt 45 000 im erjten Lebensjahre dahinraffte. Dank der fteigenden
öffentliden Fürforge Hit ihre Sterblichteit ftetig gefallen, 3. B. in den
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Sahren on 1905 Gi8 1913 von 32,6 auf 23,7 Prozent,
Die Ziffer ijt aber immer noch erfhredend Hoch. WR weit wir nodhH vom
Biele entfernt find, beweijt 3. B. Walde mit 5,4 Prozent und GHeffen-
Naffan mit 16,4 Prozent. Die wichtigjte Aufgabe ift, daß die Mutter mit dem
Rinde in dauernder perfönlider Verbindung verbleibt, insbefondere, daß fie
28 {tillt. €3 ift zugleich der befte Weg, die Mutter fittlich zu retten und vor
dem weitern Falle zu bewahren, zugleid aber dem Kinde die Liebe der
Mutter und die phylildhe Erhaltung zu fihern. Al8 erfte Rettungsitation
dient. die leicht zugänglihe Entbindungsanjtalt. Daran [AHließt
ji an das Mütterheim, in dem die Mutter mit ihrem Kinde wenig-
ten? für die erjte Zeit nach der Entlaffung aus der Entbindungsanftalt
verbleiben Kann, fei e8, daß fie draußen auf Arbeit geht, fei e8, daß fie für
die Anjtakt arbeitet. Aın beften ergänzen fi Mutterheim und Säuglings-
beim, in welch lebterm die Mütter dann zugleich auch als Ammen — neben
der Ernährung des eignen Kindes — dienen Können. Nach Monaten kann
dann das Kind im Säuglingsheim Aufnahme finden, während die Mutter
in möglichiter Nähe einen Dienjt oder eine fonftige Bejchäftigung fucht.
Soweit Säuglinge und Kinder in fremde Pflege oder Wartung gegeben
werden, find fie unter befondere Auffiht der Behörde zu ftellen. Die
Rilege« oder Ziehmütter bedürfen einer befondern Genehmigung und find
zu verpflichten, das Pflegekind regelmäßig der Säuglingsfürforgeftelle
oder einer fonftigen beauftragten Berfon vorzuftellen.
Die fittlihe Beurteilung der uneheliden Mutter in den Gefahren der Großitabt
und die nationale Wertung des Kindes erjcheint heute in ganz anderer Beleuchtung: