D. Bekämpfung des Gehurtenrüdganges 187
volle Geltendmachung der gerechten Anfprüde bei Nbfhluß des Arbeitz-
gertrags, und diejem Ziele dienen die Gewertfhaften, Einigungsämter,
Arbeitstammern, Tarifverträge ufm. — wiederum gewiß zugleih au Im
SInterefje des Familienlebens. Und wie die Bejtrebungen der Wohnungs
cefornt, der Wohlfahrtspflege ufıy. mit Familientwohljahrt und Volls-
vermehrung zujammenhängen, Haben wir oben eingehend erörtert.
Diejer innige Zufjammenhang zwijdhen Sozialpolitik und SGeburten-
erhaltung und -mehrung würde es rechtfertigen, die gefamte Sozial
politik unter diefem SGefichtspunkte eingehender zu würdigen und auf
ihre Neformbeblrftigkeit zu prüfen. Wir Haben ung aber auf diejenigen
Fragen befchränkt, die unjeres Erachtens fpeziell unter dem Sejichtspunkte
der Bevölferungspolitik am nächjten und dringendften der Löhung be-
dürfen und deren befriedigendere Seftaltung auch am eheften möglich
ericheint. Damit Joll die Bedeutung anderer Reformen durchaus nicht
verfannt oder etwa geringer einge]häkgt werden.
Um in diefer Beziehung einige Beifpiele Herauszugreifen: Auf dent
Sebiete des Arbeiterjhubes bedarf vor allem die Sonntagsruhe
des weitern Auzbaues, Jowohl durch engere Umgrenzung der Ausnahmen
(GO 8 105d, 105e, 105 f) als au) durch Ausdehnung und VBerfhärfung
der gefeglidhen Beitimmungen namentlich für das Handels« und Verkehr8-
gewerbe. In dem Bereiche der Arbeiterverficherung gibt’8 noch eine Keihe
gon dringenden Wünfchen außer den fchon früher von uns gemwürbigten
zu erfüllen: Erhöhung der Unterftügungen und Renten, Ausdehnung der
Unterftübgungsdauer (bei der Kranken-, Verlegten- und Rekonvalefzenten-
Hirforge), Ausbau der Organifation (z. B. jtärkere Beteiligung der Arbeiter
in der Unfallverfidherung), Erleichterung der VBorausjegungen des Nenten-
Gezugs (3. B. bezüglich des Invaliditätsbegriffs, Einbeziehung auch der
Berufstrankheiten in die Unfallverficherung) um. Um dringendften erjdheint
an? unter diefen Forderungen die Erhöhung der Witwen und
Waifenrenten bei der Invalidenverlicherung. Ähnlihe Wünfdhe find
bei der Angeftelltenverficherung, bei der KnappfHaftsgejebgebung u. a. m.
zeltend zu machen. Endlich bedürfen das Koalitions und Ver
zinigung3redcht, der Tarifvertrag und das gewerblidhe Einigungswefjen
dringend einer freiern und gerechten Ausgeftaltung und Durchführung. Eine
üdenloje baritätiidhe Organilation des Arbeitsnacdhweife3 drängt
angelicht3 der demnächitigen Demobilijierung auf unmittelbare Aus-
Higrung. Arbeits und Angeftelltenkammern mit einem
Reidh3Zarbeit&$ und CEinigungsamt müljen die Krönung
der Maßnahmen einer gerechten Ausgleichung der wirtiHaftlidhen Gegen-
Jäße büden.
NM legte — aber nicht in ihrer Bedeutung legte Aufgabe der Arbeiter-
verficherunag Harrt noch der Qöjung die ArbeitZlofenverfiche-